AMK / Am 27. Juni 2017 fand die 78. Sitzung des
Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2
des Arzneimittelgesetzes im BfArM, Bonn, statt. Der Ausschuss, in dem
die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mit einem von
dreizehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den
Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch
eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates
bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier
nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse aus dem Kurzprotokoll
der Sitzung mitgeteilt werden.
Der Sachverständigen-Ausschuss empfahl einstimmig, das Barbiturat
Methohexital sowie den Serotonin- und Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer
Milnacipran der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen.
Der Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht von
Procain zur Anwendung am äußeren Gehörgang wurde dagegen einstimmig
abgelehnt.
Für Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis 18
Jahren empfahl der Ausschuss mehrheitlich die Unterstellung unter die
Verschreibungspflicht.
Dem Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von
Zubereitungen aus Ibuprofen und Coffein sowie die bestehende Position
»Ibuprofen« in der Anlage 1 der AMVV entsprechend zu ergänzen, stimmte
der Ausschuss mehrheitlich zu. Demzufolge sollen Peroralia zur
Behandlung von akuten mäßig starken Schmerzen bei Erwachsenen, die
Ibuprofen (in maximaler Einzeldosis von 400 mg und in einer maximalen
Tagesdosis von 1200 mg) in Kombination mit Coffein (in maximaler
Einzeldosis von 100 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 300 mg)
enthalten, von der Verschreibungspflicht ausgenommen werden.
Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit
zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Januar 2018 (eventuell
mit Übergangsfristen) in Kraft treten. /
Quellen- BfArM;
Kurzprotokoll der 78. Sitzung des Sachverständigenausschusses für
Verschreibungspflicht am 27. Juni 2017. www.bfarm.de - Arzneimittel -
Pharmakovigilanz - Ausschüsse und Gremien - Verschreibungspflicht -
Tagesordnungen und Protokolle (Zugriff am 29. Juni 2017)