AMK / Die AMK hat mit dem PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen
Großhandels e. V. die Einführung eines Verifizierungscodes für
AMK-PHAGRO-Schnellinformationen vereinbart*. Weiterhin wurde das Layout
überarbeitet und unter anderem die Logos von AMK und PHAGRO eingebunden.
Dadurch soll der unbefugten Verwendung durch Dritte vorgebeugt
beziehungsweise die unkomplizierte Verifizierung einer
AMK-PHAGRO-Schnellinformation ermöglicht werden.
Der Verifizierungscode setzt sich aus einer fortlaufenden
Nummerierung inklusive Kalenderjahr sowie einer vierstelligen
Buchstabenfolge zusammen (zum Beispiel 01_2017_ABCD). Dieser Code wird
von der AMK individuell vergeben.
Die Apotheke muss künftig eine eingehende
AMK-PHAGRO-Schnellinformation auf das Vorhandensein des
Verifizierungscodes prüfen. Auf der Website der AMK
(www.arzneimittelkommission.de) findet sich die entsprechende
AMK-PHAGRO-Schnellinformation unter der Rubrik »AMK-Nachrichten«. Der
hier hinterlegte Verifizierungscode muss dem des empfangenen Schreibens
entsprechen, womit die Nachricht verifiziert ist. In Zweifelsfällen ist
die Geschäftsstelle der AMK (amk@arzneimittelkommission.de) zu
kontaktieren. Die fortlaufende Nummerierung vereinfacht zudem die
Dokumentation für empfangene Schnellinformationen im laufenden
Kalenderjahr.
Durch das seit 1996 bestehende AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem
werden alle öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken in
Deutschland innerhalb kürzester Zeit über besonders dringliche
Arzneimittelrisiken informiert. Die rasche Übermittlung der
AMK-PHAGRO-Schnellinformation erfolgt durch den pharmazeutischen
Großhandel an die öffentlichen Apotheken. Krankenhausapotheken werden
direkt durch die AMK-Geschäftsstelle informiert.
Über die Einleitung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation entscheidet
ausschließlich die AMK. Unter Berücksichtigung
medizinisch-pharmazeutischer Aspekte werden Faktoren wie das akute
Gefahrenpotenzial, das öffentliche Interesse, die Bescheide oder Angaben
von Behörden beziehungsweise von pharmazeutischen Unternehmen
einbezogen. Hierzu zählen insbesondere dringende Chargenrückrufe von
Arzneimitteln.
Die AMK weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des
Abonnements eines RSS-Feeds hin: AMK-Nachrichten (unter:
www.abda.de/rss/). So können sich Abonnenten automatisch über
Informationen der Institutionen, Behörden und Hersteller, wie auch über
dringliche AMK-PHAGRO-Schnellinformationen benachrichtigen lassen. /
*) Ein Muster der neuen AMK-PHAGRO-Schnellinformation finden Sie in der Online-Meldung unter www.arzneimittelkommission.de