AMK / Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informiert zusammen mit dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im aktuellen
Bulletin zur Arzneimittelsicherheit über Verdachtsfälle unerwünschter
Reaktionen aus Deutschland nach Checkpoint-Inhibitoren (1).
In der EU
sind derzeit drei Vertreter dieser monoklonalen Antikörper in der
Tumortherapie zugelassen, die alle unter zusätzlicher Überwachung
(Symbol schwarzes Dreieck) stehen.
Insgesamt 956 Einzelfallberichte erfasste das PEI deutschlandweit,
wobei zu beachten ist, dass diese Spontanmeldungen keine Aussagen über
die Nebenwirkungshäufigkeit und auch keine direkten Vergleiche der
Risikoprofile dieser Arzneimittel zulassen. Entsprechend des
Wirkprinzips der CTLA-4 (zytotoxische T-Lymphozyten-assoziierte Antigen
4)- oder PD1 (programmed death 1)-Inhibitoren Ipilimumab (Yervoy®), Nivolumab (Opdivo®) und Pembrolizumab (Keytruda®)
allein oder in Kombination, werden überschießende Immunreaktionen
erwartet. Entzündliche Reaktionen, wie Kolitis/Enterokolitis,
Hypophysitis/Hypopituitarismus, Pneumonitis, Diarrhö und Hepatitis
zählen zu den häufigsten unerwünschten Nebenwirkungen. Vereinzelt wurde
auch über kardiotoxische Reaktionen (Myokarditis, Perikarditis)
berichtet.
Mit insgesamt zehn Meldungen zu Agranulozytose und Panzytopenie
sind jedoch auch Fallberichte zu schweren Reaktionen mit zum Teil
tödlichem Ausgang erfasst worden, die bisher noch nicht in der
jeweiligen Fachinformation berücksichtigt sind. Die
Eudravigilance-Datenbank der EMA zählt europaweit noch mehr: vier
Verdachtsfälle von Agranulozytose und 13 Meldungen zu Panzytopenie unter
Ipilimumab, drei Berichte zu Agranulozytose und fünf zu Panzytopenie
unter Nivolumab sowie insgesamt acht Verdachtsfälle zu Panzytopenie
unter Pembrolizumab (2). Ein Kausalzusammenhang zwischen den Ereignissen
(Agranulozytose und Panzytopenie) und der Therapie mit
Checkpoint-Inhibitoren ist laut PEI derzeit noch nicht gesichert, doch
werden Agranulozytose und Panzytopenie bereits als neue potentielle
Risikosignale dieser neuen Substanzklasse gewertet.
Behördlich beauflagte Schulungsmaterialien (zu finden unter www.arzneimittelkommission.de) –
auch für Patienten – helfen dabei, schwerere Komplikationen unter der
Therapie mit Checkpoint-Inhibitoren rechtzeitig zu erkennen und zu
behandeln.
Die AMK bittet daher Apotheken, Verdachtsfälle von unerwünschten
Wirkungen im Zusammenhang mit Ipilimumab, Nivolumab und Pembrolizumab zu
melden, damit weitere wichtige Erkenntnisse zum Nebenwirkungsprofil der
Checkpoint-Inhibitoren gewonnen werden (www.arzneimittelkommission.de). /
Quellen- Heymans
L., Mentzer D. und Keller-Stanislawski B.; Verdachtsfälle
unerwünschter Reaktionen nach Checkpoint-Inhibitoren aus Deutschland.
Bulletin zur Arzneimittelsicherheit. (Ausgabe 4, Dezember 2016, Seite
11-18) unter www.pei.de --> Vigilanz --> Pharmakovigilanz --> Bulletin Arzneimittel-Sicherheit
- EMA; Eudravigilance database. www.adrreports.eu (Zugriff: 30. Januar 2017)