AMK / Am 17. Januar 2017 fand die 77. Sitzung des
Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53
Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes im BfArM, Bonn, statt. Der Ausschuss,
in dem die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mit
einem von dreizehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät
den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht. Die
Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine
Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da
die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige
für die Apotheken wichtige Ergebnisse aus dem Kurzprotokoll der Sitzung
mitgeteilt werden.
Der Sachverständigen-Ausschuss empfahl einstimmig, Aciclovir in
Zubereitungen als Creme in Kombination mit Hydrocortison in der
Konzentration von 1 % Hydrocortison zur Behandlung von Herpes labialis
zur Verringerung des Risikos von ulzerativen Läsionen bei Erwachsenen
und Jugendlichen ab 12 Jahren, in Packungsgrößen bis zu 2 g und einem
Wirkstoffgehalt bis zu 100 mg Aciclovir je abgeteilter Arzneiform, aus
der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Korrespondierend empfahl der Ausschuss die Entlassung von
Hydrocortison und seinen Estern in Zubereitungen als Creme in
Kombination mit Aciclovir nach gleichlautender Maßgabe.
Der Antrag,
Zubereitungen zur peroralen Anwendung aus Ibuprofen und Coffein zur
Behandlung von akuten mäßig starken Schmerzen bei Erwachsenen aus der
Verschreibungspflicht zu entlassen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dagegen empfahl der Sachverständigen-Ausschuss einstimmig, den Antrag
auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Ibuprofen zum äußeren
Gebrauch (als Pflaster) in einer Konzentration bis zu sechs
Gewichtsprozenten anzunehmen. Einer Anhebung der freigestellten
Tagesdosis für Selenverbindungen in Zubereitungen zum inneren Gebrauch
auf 70 Mikrogramm wurde mehrheitlich zugestimmt.
Nach Überprüfung der von der Verschreibungspflicht ausgenommenen
Tageshöchstmenge von Colecalciferol (1.000 I.E., entsprechend 0,025 mg)
zur Anwendung bei Menschen empfahl der Sachverständigen-Ausschuss
einstimmig, eine Anhebung dieser Menge abzulehnen.
Zuletzt empfahl
der Sachverständigen-Ausschuss mehrheitlich, Zubereitungen aus den
Antiparasitika Methopren und Fipronil – zur Anwendung bei Hunden und
Katzen – aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist
damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Juli 2017
(eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten. /
Quellen- BfArM; Kurzprotokoll der 77. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht am 17. Januar 2017. www.bfarm.de -->
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(18. Januar 2017)