In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.
Überprüfungen
Arzneimittelinformationen
Kategorie | Produkt | Wirkstoff | Hersteller | PZNs | Datum |
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Neue Arzneimittel mit Abgabesituation | Jardiance® | Empagliflozin | Boehringer Ingelheim | 10262043 10262089 10262072 10262095 10262149 10262132 | 01.09.2014 |
Neue Arzneimittel mit Abgabesituation | Gazyvaro® | Obinutuzumab | Roche | 10048686 | 01.09.2014 |
Neue Arzneimittel mit Abgabesituation | Cometriq® | Cabozantinib | Sobi | 10357803 10357826 10357832 | 01.09.2014 |
Kategorie | Titel | Datum |
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Information der Institutionen und Behörden | BfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten | 23.09.2014 |
Information der Institutionen und Behörden
Datum: 10.01.2017 |
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AMK / Halbjährlich veröffentlicht die AMK Verzeichnisse ihrer Nachrichten mit dem Titel, der PZ-Fundstelle und dem Grund der Veröffentlichung (siehe Tabelle im Service-Teil der aktuellen Druckausgabe 02/2017). Die folgende Zusammenfassung gibt in Kürze ausgewählte AMK-Nachrichten aus der zweiten Jahreshälfte 2016 wieder. Die AMK-Nachrichten finden Sie auch auf der AMK-Homepage: www.arzneimittelkommission.de.
In dieser Zusammenfassung tauchen wiederholt europäische
Institutionen und deren Abkürzungen auf, die in der Pharmakovigilanz
eine Rolle spielen:
- Die Europäische Arzneimittelagentur oder European Medicines Agency (EMA) ist verantwortlich für die wissenschaftliche Bewertung von Zulassungsanträgen für Arzneimittel, die in der EU in den Verkehr gebracht werden. Die EMA überwacht die Sicherheit dieser Arzneimittel und ergreift wenn nötig Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.
- EU-Arzneimittelzulassungen werden durch die Europäische Kommission (EU-Kommission) erteilt, geändert oder widerrufen.
- Der Ausschuss für Humanarzneimittel oder Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) der EMA erarbeitet Stellungnahmen (»opinions«) der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln.
- Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA ist für die Überwachung und Bewertung der Sicherheit von Humanarzneimitteln zuständig sowie für die europäischen Risikobewertungsverfahren verantwortlich.
- Die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren der EMA (Coordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures – Human, CMDh) bearbeitet Zulassungsänderungen bei Arzneimitteln, die auf Grund dezentraler Verfahren oder Verfahren der gegenseitigen Anerkennung in zwei oder mehr EU-Mitgliedsstaaten im Verkehr sind.
Maßnahmen der Arzneimittelbehörden
Acitretin
ist wegen seiner hohen Teratogenität (Acicutan, Neotigason) bei Frauen
im gebärfähigen Alter kontraindiziert. Der bisher geltende
Zweijahres-zeitraum für eine Kontrazeption nach Ende einer Therapie
wurde nun europaweit auf drei Jahre verlängert: Der Konsum von Alkohol
kann die Verstoffwechselung von Acitretin zu Etretinat bewirken, das
ebenfalls stark teratogen wirkt. Etretinat hat eine sehr lange
Halbwertzeit von circa 120 Tagen. Außerdem dürfen Patientinnen während
drei Jahren nach Ende einer Acitretin-Behandlung kein Blut spenden (PZ
29/2016, Seite 80).
Im August informierte die AMK über Einschränkungen der systemischen Anwendung bestimmter Fluorchinolone
(Ciprofloxacin, Ofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin) bei akuter
bakterieller Sinusitis, akuter Exazerbation einer chronischen Bronchitis
und unkompliziertem Harnwegsinfekt durch die amerikanische
Arzneimittelbehörde FDA. Körperlich behindernde und potentiell
permanente unerwünschte Wirkungen beeinflussen das
Nutzen/Risiko-Verhältnis negativ. Die FDA riet, Fluorchinolone bei den
genannten Infektionen nicht mehr einzusetzen, wenn alternative
Antibiotika zur Verfügung stehen. Bei unerwünschten Wirkungen soll das
Fluorchinolon sofort abgesetzt und auf ein anderes Antibiotikum
umgestellt werden. In Deutschland werden auch Norfloxacin und Enoxacin
systemisch angewendet; für Ciprofloxacin, Levofloxacin und Moxifloxacin
bestehen in der EU bereits Einschränkungen für die genannten Infektionen
(PZ 31/2016, Seite 59).
Im September empfahl der CMDh die Aufnahme von schweren allergischen Reaktionen als unerwünschte Wirkungen topischer Formulierungen von Minoxidil
in die Produktinformationen. Neben Überempfindlichkeitsreaktionen
wurden auch Angioödeme und allergische Ödeme berichtet. Patienten sollen
den Arzt aufsuchen, wenn sie Schwellungen des Gesichts, der Lippen oder
des Rachens feststellen, die das Schlucken oder Atmen erschweren (PZ
37/2016, Seite 83).
Die EMA hat im Frühjahr 2016 begonnen, das Risiko einer Hepatitis B-Virus (HBV)-Reaktivierung und das Wiederauftreten hepatozellulärer Karzinome
unter der Behandlung mit den direkt wirkenden Virustatika zur
Behandlung der Hepatitis C Daclatasvir (Daklinza), Dasabuvir (Exviera),
Sofosbuvir/Ledipasvir (Harvoni), Simeprevir (Olysio), Sofosbuvir
(Sovaldi) und Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Viekirax) zu bewerten.
Der Mechanismus der HBV-Reaktivierung ist derzeit nicht bekannt. In der
Regel trat sie innerhalb von vier bis acht Wochen nach Behandlungsbeginn
auf. Derzeit sollen Patienten aufgefordert werden, sich bei Zeichen
einer Leberschädigung wie Müdigkeit, Schwäche, Appetitlosigkeit,
Übelkeit, Erbrechen, gelber Haut beziehungsweise Skleren an einen Arzt
zu wenden (PZ 41/2016, Seite 101).
Über Empfehlungen der EMA zur Vermeidung von Dosierungsfehlern bei peroralen Levetiracetam-haltigen Lösungen
informierte die AMK im Oktober. Levetiracetam-Lösungen werden mit
Dosierpipetten in den Handel gebracht. Je nach Patientenalter werden
unterschiedliche Pipetten eingesetzt. Bei Keppra 100 mg/ml zum Beispiel
ist für Kinder im Alter von 1-6 Monaten eine 150-ml-Flasche mit einer
1-ml-Pipette ausgestattet, für Kinder von 6-48 Monaten ist die gleiche
Flaschengröße mit einer 3-ml-Pipette ausgestattet, und für Kinder ab 4
Jahren steht eine 300-ml-Flasche mit einer 10-ml-Pipette zur Verfügung.
Einige Hersteller bieten aber auch nur eine oder zwei verschiedene
Pipetten an. Unbeabsichtigte Überdosierungen von
Levetiracetam-haltigen Lösungen wurden berichtet; häufig war der
Einsatz einer nicht altersgerechten Pipette der Grund. Eine
Überdosierung von Levetiracetam kann symptomlos verlaufen, aber auch
Schläfrigkeit, Unruhe, Atembeschwerden und Koma hervorrufen. Bei der
Abgabe Levetiracetam-haltiger Lösungen soll daher besonders darauf
geachtet werden, dass die beiliegende Pipette für das Alter des
Patienten geeignet ist. Zudem soll auf die richtige Verwendung dieser
Pipette hingewiesen werden (PZ 42/2016, Seite 167).
Eine Neubewertung der Sicherheit von Metformin bei Patienten mit Niereninsuffizienz
durch den CHMP ergab, dass das Antidiabetikum (z. B. Glucophage) nun
auch bei Diabetikern mit mäßig reduzierter Nierenfunktion (GFR
30-59 ml/min) angewandt werden darf. In Deutschland lag die Grenze seit
eineinhalb Jahren bei 45 ml/min; in Europa galten unterschiedliche
Regelungen. Patienten mit Niereninsuffizienz sind besonders durch
Laktatazidosen gefährdet, da Metformin renal eliminiert wird. Bei
Niereninsuffizienz sollen reduzierte Dosierungen eingehalten werden; bei
einer GFR unter 30 ml/min ist Metformin weiter kontraindiziert. Die
neue Regelung gilt nicht für Dapagliflozin/Metformin-Kombinationen
(Xigduo), das weiterhin bei Patienten mit einer GFR von unter 60 ml/min
nicht angewandt werden darf (PZ 43/2016, Seite 99).
Herstellerinformationen
Im Juli informierten die Firmen Bayer Vital GmbH und MSD Sharp & Dohme GmbH mittels Rote-Hand-Brief über eine neue Kontraindikation für Riociguat (Adempas):
Patienten mit pulmonaler Hypertonie in Verbindung mit idiopathischen
interstitiellen Pneumonien dürfen nicht mit Riociguat behandelt werden.
Ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko und ein erhöhtes Risiko für schwere,
unerwünschte Ereignisse unter Riociguat hatten sich in einer Studie
gezeigt. Studien mit Riociguat wurden hauptsächlich bei folgenden
Unterformen der pulmonalen arteriellen Hypertonie (PAH) durchgeführt:
idiopathische beziehungsweise familiäre PAH und PAH in Verbindung mit
Bindegewebserkrankungen. Die Anwendung von Riociguat bei anderen Formen
der PAH wird nicht empfohlen (PZ 27/2016, Seite 100).
Ebenfalls im Juli informierten die MSD Sharp & Dohme GmbH und die Grünenthal GmbH mittels Rote-Hand-Brief über neue Dosierungsempfehlungen zu Etoricoxib (Arcoxia).
Für Patienten mit rheumatoider Arthritis beziehungsweise Spondylitis
ankylosans (Morbus Bechterew) wird nun eine auf 60 mg reduzierte
Tagesdosis empfohlen. Bei Patienten mit unzureichender Symptomlinderung
kann die bislang empfohlene Tagesdosis von 90 mg Etoricoxib in den
beiden Indikationen angewendet werden. Sobald sich jedoch die
Patientensituation stabilisiert hat, kann eine Dosisreduktion auf 60 mg
Etoricoxib täglich angezeigt sein (PZ 29/2016, Seite 80).
Die MSD Sharp & Dohme GmbH informierte im Juli durch einen Rote-Hand-Brief über Einnahme- beziehungsweise Dosierungsfehler beim Austausch von peroralen Darreichungsformen von Posaconazol (Noxafil).
Für Therapie und Prophylaxe invasiver Mykosen sind Tabletten in einer
Dosierung von 600 mg/Tag am ersten Tag und 300 mg/Tag an den folgenden
Tagen zugelassen; die entsprechende Dosierung der Suspension beträgt
600-800 mg/Tag. Ein Austausch der Suspension gegen die Tabletten oder
umgekehrt kann ohne Dosisanpassung Über- beziehungsweise
Unterdosierungen hervorrufen. Die Packmaterialien der peroralen
Darreichungsformen sollen künftig Tabletten und die Suspension besser
unterscheidbar machen und einen Warnhinweis darauf enthalten, dass die
beiden Darreichungsformen nicht austauschbar sind (PZ 29/2016, Seite
81).
Die Firma Gilead Sciences GmbH informierte im August durch einen
Rote-Hand-Brief über das Ergebnis der EU-weiten Sicherheitsüberprüfung
von Idelalisib (Zydelig). Unter Idelalisib hatten sich
vermehrt infektionsbedingte Todesfälle gezeigt. Die Anwendung von
Zydelig als Erstlinientherapie von Patienten mit chronischer
lymphatischer Leukämie wurde daher eingeschränkt. Umfassende,
detaillierte Maßnahmen zur Vorbeugung von schweren Virusinfektionen
(Pneumocystis-jiroveci-Pneumonie, Cytomegalievirus-Infektionen) wurden
in die Fachinformation aufgenommen (PZ 34/2016, Seite 80).
Im September informierte die Gedeon Richter Pharma GmbH über eine möglicherweise verminderte Wirksamkeit Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva,
wenn diese zusammen mit CYP3A4-Induktoren (z. B. Carbamazepin,
Primidon, Phenobarbital, Phenytoin, Rifampicin, Ritonavir, Efavirenz,
Johanniskraut, Griseofulvin) angewandt werden. In diesen
Fällen soll
daher eine Kupferspirale eingelegt werden. Falls dies nicht möglich
ist, soll die Dosis des Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptivums
verdoppelt werden (1x3 mg). Ulipristalacetat sei keine Alternative, da
dessen Wirksamkeit durch CYP3A4-induzierende Arzneimittel noch stärker
abgeschwächt werde (PZ 39/2016, Seite 100).
In einem Rote-Hand-Brief informierte die Amgen GmbH im Oktober über Fälle lebensbedrohlicher, teils tödlicher Pankreatitiden unter der Behandlung mit Blinatumomab (Blincyto);
meist trat die Pankreatitis innerhalb von 12 Tagen nach Beginn der
Behandlung auf. Daher sind die Patienten anzuhalten, auf Zeichen einer
Pankreatitis wie Oberbauchverhärtung, Oberbauchschmerzen, Übelkeit und
Erbrechen zu achten und medizinischen Rat einzuholen, wenn diese
Symptome auftreten. Die Behandlung mit Blinatumomab soll unterbrochen
werden, falls eine Pankreatitis mit Schweregrad 3 auftritt, und nach
einer Verbesserung auf Grad 1 in reduzierter Dosis wieder begonnen
werden. Im Falle einer Pankreatitis mit Schweregrad 4 soll ein
dauerhafter Abbruch der Therapie erwogen werden (PZ 43/2016, Seite 100).
Die Celgene GmbH informierte im November durch einen Rote-Hand-Brief über Suizidgedanken und suizidales Verhalten unter Apremilast (Otezla).
Der Phosphodiesterase-4-Inhibitor wird als Reservemittel bei Psoriasis
eingesetzt. Suizidgedanken und suizidales Verhalten, mit oder ohne
Depression in der Anamnese, sowie Fälle von vollendetem Suizid wurden
vereinzelt berichtet. Daher ist bei Patienten mit psychiatrischen
Symptomen in der Anamnese oder bei Patienten, die Arzneimittel mit
möglicherweise unerwünschten psychischen Wirkungen einnehmen, der Nutzen
der Behandlung mit Apremilast sorgfältig gegen die Risiken abzuwägen.
Wenn neue psychische Symptome auftreten oder bestehende Symptome sich
verschlechtern oder wenn Suizidgedanken festgestellt werden, wird
empfohlen, die Behandlung mit Apremilast abzubrechen. Patienten,
Angehörige und Pflegepersonen sollen den Arzt über Verhaltens- oder
Stimmungsänderungen umgehend informieren (PZ 45/2016, Seite 108).
Die Celgene GmbH informierte im November durch einen weiteren Rote-Hand-Brief über Virus-Reaktivierungen unter dem Immunsuppressivum Lenalidomid (Revlimid),
darunter solche mit Herpes-Zoster (VZ)- und Hepatitis B (HB)-Viren.
Daher ist der HBV-Status vor Beginn der Behandlung mit Lenalidomid
abzuklären. Bei Patienten, die positiv auf eine HBV-Infektion getestet
wurden, soll ein Arzt mit Erfahrung in der Behandlung von Hepatitis B
herangezogen werden. Zuvor infizierte Patienten müssen während der
gesamten Behandlung engmaschig auf Anzeichen und Symptome einer
Virus-Reaktivierung, einschließlich einer aktiven HBV-Infektion,
überwacht werden (PZ 45/2016, Seite 108).
Rechtliche Änderungen
Am 1. Oktober 2016 traten Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung
in Kraft. Seither dürfen Apotheken bestimmte Angaben auf dem Rezept
ohne Rücksprache ergänzen (Vorname der verschreibenden Person, deren
Telefonnummer). Außerdem wurde Cannabidiol verschreibungspflichtig, das
in nicht zulassungspflichtigen Rezeptur- und Defekturarzneimitteln
eingesetzt wird. Die Ausnahmen für die intranasale Anwendung der
Glukokortikoide Beclometason, Fluticason und Mometason wurden
einheitlich gefasst. Damit wurden auch erstmals Mometason-haltige und
Fluticason-haltige Nasalia aus der Verschreibungspflicht entlassen. Die
Position ›Bromelain-Proteasen-Konzentrat‹ wurde präzisiert, um
klarzustellen, dass nur das Fertigarzneimittel Nexobrid zur Behandlung
von Verbrennungen verschreibungspflichtig ist, nicht aber
Fertigarzneimittel zur peroralen Anwendung (PZ 40/2016, Seite 99).
Die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
betrifft »Vorkommnisse«, die die Apotheken bislang der AMK melden
konnten. Seit dem 1. Januar 2017 müssen Apotheken Vorkommnisse bei
Medizinprodukten auf offiziellen Formularen ausschließlich dem BfArM
melden. Durch die genannte Änderungsverordnung wurde außerdem der
Begriff »Vorkommnis« erweitert. Auch ein Mangel der
Gebrauchstauglichkeit, der eine Fehlanwendung verursacht, stellt
zukünftig ein Vorkommnis dar. Das BfArM stellt auf seiner Homepage die
Formulare für die Meldung von Vorkommnissen zur Verfügung (www.bfarm.de
-> Startseite -> Service -> Formulare -> Formulare
Medizinprodukte); die AMK hat auf ihrer Homepage einen Link zu diesen
Formularen eingerichtet (PZ 45/2016, Seite 107).
Sonstige AMK-Nachrichten
BfArM und PEI informierten im Dezember über ein neues nationales
Pharmakovigilanz-Logo (Blaue-Hand-Symbol) zur Kennzeichnung von
behördlich angeordnetem und genehmigtem Schulungsmaterial zur
Minimierung von Arzneimittelrisiken (»educational material«). Das Logo
ist der »Roten Hand« nachempfunden und enthält den Schriftzug
›behördlich genehmigtes Schulungsmaterial‹. Das Blaue-Hand-Symbol soll
es den Adressaten des Schulungsmaterials erleichtern, dieses von Werbung
zu unterscheiden. Das Blaue-Hand-Symbol darf nur nach Prüfung und
Genehmigung durch die Bundesoberbehörden von den Zulassungsinhabern auf
die Schulungsmaterialien aufgedruckt werden. Schulungsmaterial für
Ärzte, Apotheker, Angehörige der Pflegeberufe beziehungsweise Patienten
kann zum Beispiel Broschüren, Checklisten, Poster, Anwendungsleitfäden
und Patienten-Therapiepässe umfassen. Das Schulungsmaterial wird auf den
Websites der Bundesoberbehörden unter www.bfarm.de/schulungsmaterial und www.pei.de/schulungsmaterial sowie auf den Websites der Zulassungsinhaber bereitgestellt (PZ 49/2016, Seite 139).
Im August informierte die AMK über ihre Bewertung des Risikos von Lipidpneumonien durch ölige Nasalia
unter Berücksichtigung von pflanzlichen Ölen. Die bisherigen Aussagen
zum Risiko der Lipidpneumonie in den entsprechenden
DAC/NRF-Veröffentlichungen sollen beibehalten werden: Bei lipophilen
flüssigen Rezepturen besteht das Risiko der Aspiration und von
Lipidpneumonien. Als problematisch gelten nicht nur flüssige Paraffine,
sondern auch fette Öle. Ölige Nasalia sollen nur nach einer ärztlich
gestellten Indikation und Risiko/Nutzen-Bewertung mit regelmäßigen
Verlaufskontrollen über den kürzest möglichen Zeitraum und in der
geringsten wirksamen Dosierung angewandt werden; Kinder sollen nicht
damit behandelt werden. Husten und Erkältungen sowie verstopfte
Nase/Rhinosinusitis sollen nicht mit öligen Nasalia behandelt werden.
Für Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder, liegende Patienten,
Patienten mit Neigung zur Aspiration, Patienten mit gastrointestinalen
Krankheiten besteht ein erhöhtes Risiko für Lipidpneumonien (PZ 34/2016,
Seite 99).
Zur Minimierung von unerwünschten Hautreaktionen bei der Anwendung topischer Antiphlogistika (NSAR)
empfahl die AMK im Dezember den Apotheken, die Patienten auf die
korrekte Anwendung hinzuweisen (keine Anwendung auf kranker oder
verletzter Haut, keine großflächige Anwendung, keine Okklusion, keine
Anwendung bei gleichzeitiger systemischer Anwendung von NSAR) und auf
mögliche unerwünschte Wirkungen an der Haut aufmerksam zu machen. Vor
allem älteren Patienten soll zu einem Verträglichkeitstest geraten
werden, zum Beispiel am Unterarm, wobei auch eine verzögerte
Unverträglichkeit vorkommen kann. Die Patienten sollen NSAR-haltige Gele
bei ersten Hautrötungen sofort absetzen, mit reichlich Wasser abwaschen
und bei schweren Hautreaktionen unverzüglich ärztlichen Rat einholen
(PZ 48/2016, Seite 103). /