AMK / Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) empfiehlt auf
seiner Webseite Anwendungsbeschränkungen für isolierte Isoflavone in den
Wechseljahren. Isoflavone kommen zum Beispiel in Soja oder Rotklee vor.
Da sie im Körper schwach östrogen wirken können, werden sie auch als
Phytoöstrogene bezeichnet; sie könnten entsprechende unerwünschte
Wirkungen hervorrufen. In Deutschland werden einige
Nahrungsergänzungsmittel, teils auch diätetische Lebensmittel, mit
isolierten beziehungsweise angereicherten Isoflavonen zur Linderung der
Symptome bei Wechseljahresbeschwerden angeboten. Bei der EFSA, der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, angezeigte
gesundheitsbezogene Angaben (»Health Claims«) für Isoflavone wurden
bisher abgelehnt.
Bereits 2007 hatte das BfR Nahrungsergänzungsmittel mit
isolierten Isoflavonen bewertet (siehe Pharm. Ztg. Nr. 45 vom 8.
November 2007, Seite 115-116). Eine abschließende Bewertung war aber,
auch nach einem Expertengespräch 2008, nicht möglich, so dass 2009 eine
Anfrage an die EFSA gerichtet wurde. Der Bericht der EFSA liegt nun vor.
Demnach gibt es keine Hinweise auf unerwünschte Wirkungen von
isolierten Isoflavonen auf die Zielorgane weibliche Brustdrüse,
Gebärmutter und Schilddrüse. Die in den Humanstudien verwendeten
Isoflavon-Dosierungen sowie die Einnahmedauer könnten als Orientierung
für eine als hinreichend sicher anzunehmende Verwendung für Frauen nach
der Menopause dienen. Für Präparate aus Soja sind dies Dosierungen an
Isoflavonen/Extrakten von bis zu 100 mg pro Tag bei einer Einnahmedauer
von bis zu 10 Monaten; für Präparate aus Rotklee Dosierungen von bis zu
43,5 mg Isoflavonen pro Tag bei einer Einnahmedauer von bis zu 3
Monaten.
Auf Grund der eingeschränkten Datenlage lasse sich für Frauen in
der Perimenopause keine Aussage treffen. Außerdem gälten die genannten
Orientierungswerte nur für die gesunde Allgemeinbevölkerung. Personen
mit einer östrogenabhängigen Krebserkrankung der Brustdrüse oder der
Gebärmutter, aktuell oder in der Anamnese, werden als besondere
Risikogruppe angesehen, die in dem Bericht nicht berücksichtigt werden
konnte.
Das BfR schließt sich dieser Einschätzung der EFSA an. Bei
Anwendung in der Perimenopause sollten die genannten Orientierungswerte
bis auf weiteres ebenfalls eingehalten werden. Die Daten reichten für
eine abschließende Bewertung bei Anwendungsbedingungen, die über diese
Orientierungswerte hinausgingen, nicht aus. Personen mit
östrogenabhängigen Krankheiten der Brustdrüse oder der Gebärmutter,
aktuell oder in der Anamnese, sei die Einnahme isolierter Isoflavone
nicht zu empfehlen. Da möglicherweise nicht bekannt ist, ob eine
östrogenabhängige Krankheit vorliegt, sei es sinnvoll, vor der Einnahme
von Isoflavonen ärztlichen Rat einzuholen. /
Quellen- BfR:
Nahrungsergänzungsmittel mit isolierten Isoflavonen: Bei Einnahme in
und nach den Wechseljahren Orientierungswerte für Dosierung und
Anwendungsdauer einhalten. www.bfr.bund.de (16. November 2015)