Aktualisierung der AMK vom 17. September 2024: Mit
Beschluss vom 4. September 2024 hat der Präsident des Gerichts der
Europäischen Union den Durchführungsbeschluss der Kommission zum
Widerruf der bedingten Marktzulassung für Ocaliva vom 30. August 2024
vorübergehend ausgesetzt. Gemäß diesem Beschluss bleibt die
Marktzulassung für Ocaliva vorerst gültig (2).
AMK /
Die Advanz Pharma Specialty Medicine Deutschland GmbH informiert mittels
Rote-Hand-Brief, in Abstimmung mit der EMA und dem BfArM, zum Widerruf
der bedingten Genehmigung für das Inverkehrbringen von Ocaliva (▼,
Obeticholsäure) (1).
Das Arzneimittel wird angewendet für die
Behandlung der primären biliären Cholangitis (PBC) in Verbindung mit
Ursodesoxycholsäure (UDCA) bei Erwachsenen, die unzureichend auf UDCA
ansprechen, oder als Monotherapie bei Erwachsenen, die UDCA nicht
tolerieren können. Bei PBC handelt es sich um eine Autoimmunerkrankung,
die eine allmähliche Zerstörung der Gallengänge in der Leber verursacht,
was zu Leberversagen führen und das Risiko von Leberkrebs erhöhen kann.
Die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Ocaliva wurde 2016 unter
der Bedingung erteilt, dass das Unternehmen zusätzliche Daten aus der
COBALT-Studie vorlegt, um die Wirksamkeit und Sicherheit des
Arzneimittels zu bestätigen. COBALT war eine randomisierte, klinische
Studie. Diese konnte nicht nachweisen, dass Ocaliva in Bezug auf die
Zahl der Patienten, deren Krankheit sich verschlimmerte oder die
starben, wirksamer war als Placebo, auch nicht bei PBC-Patienten im
Frühstadium. Auch weitere Daten, z. B. aus der klinischen Praxis wurden
als nicht ausreichend angesehen, um die negativen Ergebnisse von COBALT
aufzuwiegen.
Deswegen kam der Ausschuss für Humanarzneimittel
CHMP zu dem Schluss, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Ocaliva nicht
mehr positiv ist und die bedingte Genehmigung für das Inverkehrbringen
in der EU widerrufen werden sollte. Die EMA wird die CHMP-Stellungnahme
nun an die Europäische Kommission weiterleiten, die zu gegebener Zeit
einen endgültigen rechtsverbindlichen Beschluss fassen wird, der in
allen EU-Mitgliedstaaten gilt.
Außerhalb klinischer Studien
sollten keine neuen Patienten mit Ocaliva behandelt werden. Für
Patienten, die derzeit mit Ocaliva behandelt werden, sollten die
verfügbaren Behandlungsoptionen in Betracht gezogen werden.
Weitere Informationen können dem Rote-Hand-Brief entnommen werden.
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, angemessen zum Sachverhalt
zu informieren und Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen im
Zusammenhang mit der Anwendung Obeticholsäure-haltiger Arzneimittel
unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1)
BfArM; Rote-Hand-Brief zu Ocaliva (Obeticholsäure): Widerruf der
Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union aufgrund
eines nicht bestätigten klinischen Nutzens. www.bfarm.de → Arzneimittel →
Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Rote-Hand-Briefe und
Informationsbriefe (abgerufen am 1. August 2024)
2) BfArM; Ocaliva:
Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. www.bfarm.de → Arzneimittel
→ Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Risikoinformationen
Arzneimittel (abgerufen am 17. September 2024)