AMK / Am 8. Mai 2024 wurde die 21. Verordnung zur Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt
verkündet. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 26. April 2024
zugestimmt.
Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:
- Die
Position „Bilastin und seine Ester“ wird „in festen Zubereitungen zur
oralen Anwendung in Konzentrationen von 10 mg je abgeteilter Form,
sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der
Anwendung bei Kindern von sechs bis elf Jahren angegeben ist“, von der
Verschreibungspflicht ausgenommen.
- Der Wirkstoff „Olopatadin“
wird „zur Anwendung am Auge, sofern auf Behältnissen und äußeren
Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene angegeben
ist, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als
verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel“ von der
Verschreibungspflicht ausgenommen.
- Der Wirkstoff „Rizatriptan“
wird „zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit
und ohne Aura, nach ärztlicher Erstdiagnose einer Migräne, in festen
Zubereitungen zur oralen Anwendung in einer Konzentration von 5 mg je
abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 10 mg je Packung“ von der
Verschreibungspflicht ausgenommen.
- Die Position „Ranelinsäure“ wird ergänzt um ihre Ester.
- Die
Position „Natriumthiosulfat“ wird ergänzt um den Anwendungsbereich „zur
Vorbeugung einer durch Cisplatin-Chemotherapie induzierten
Ototoxizität“.
- Die Position „Rimazoliummetilsulfat“ wird ohne
Änderung der Verschreibungspflicht entsprechender Arzneimittel geändert
in „Rimazolium“.
- Die Position „Ursodeoxycholsäure“ wurde ohne Änderung der Verschreibungspflicht geändert in „Ursodesoxycholsäure“.
- Der Wirkstoff „Nifuroxazid“ wird ab 1. August 2024 ausnahmslos der Verschreibungspflicht unterstellt.
- Weitere 53 Positionen werden neu eingefügt.
Die
Unterstellung der PositionNifuroaxazid unter die Verschreibungspflicht
gilt ab dem 1. August 2024, die übrigen Änderungen treten am 9. Mai 2024
in Kraft. /
Quellen
Bundesgesetzblatt; Einundzwanzigste
Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BGBl
I, Nr. 146). www.recht.bund.de (Zugriff am 10. Mai 2024)