Ergänzung der AMK vom 16. Oktober 2023: Das BfArM
informiert über die Gestattung gemäß § 4 Absatz 1 MedBVSV zum
Inverkehrbringen eines begrenzten Kontigents von Actilyse® (Alteplase)
Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions-
beziehungsweise Infusionslösung (in Durchstechflaschen) mit einer
Kennzeichnung und Packungsbeilage für den österreichi-
schen Markt an Krankenhäuser in Deutschland (2).
AMK
/ Die Firma Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co.KG informiert in
Abstimmung mit dem BfArM über das Inverkehrbringen eines begrenzten
Kontingents von Actilyse® (Alteplase) Pulver und Lösungsmittel zur
Herstellung einer Injektions- beziehungsweise Infusionslösung (in
Durchstechflaschen) in englischsprachiger Aufmachung an Krankenhäuser in
Deutschland (1).
Die Maßnahme dient dazu, die anhaltende
kritische Versorgungslage von Alteplase abzumildern; die AMK berichtete
darüber (siehe Pharm. Ztg. 2022 Nr. 26, Seite 91).
Die Ware ist
ursprünglich für die Verwendung in den USA und Kanada zugelassen und
wird nun in Deutschland unter der Bezeichnung Alteplase 50 mg, ohne das
benötigte Lösungsmittel (Wasser für Injektionszwecke) sowie ohne eine
Transfereinheit, jedoch inklusive der notwendigen Spritze und Kanüle in
Verkehr gebracht. Einige der Durchstechflaschen haben eine kurze
Haltbarkeit (Verfalldatum: September 2023) und sind daher zuerst zu
verwenden. Die Ware wird kostenlos abgegeben und ist nicht serialisiert.
Die Gestattung des Inverkehrbringens ist bis zum 31. Dezember 2023
befristet und stützt sich auf § 4 Absatz 1 der Medizinischer Bedarf
Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV), wonach das BfArM im
Einzelfall Ausnahmen von §§ 10 und 11 Arzneimittelgesetz (AMG) gestatten
darf.
Die Produktinformation in deutscher Sprache ist über den QR-Code abrufbar, der auf der Faltschachtel abgebildet ist.
Ausführliche Informationen, wie Mock-Ups des Vials und der
Faltschachtel in englischer Aufmachung sowie das Informationsschreiben
der Firma mit einer Gegenüberstellung der relevanten Unterschiede
zwischen Alteplase 50 mg und Actilyse® hinsichtlich der Darreichungsform
wie auch klinischer Daten, sind dem Bescheid das BfArM als Anlage
beigefügt. Dieser kann hier abgerufen werden.
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Arzneimittelrisiken im
Zusammenhang mit der Anwendung von Alteplase unter
www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1)
BfArM; Gestattung gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 5 MedBVSV - Alteplase 50 mg.
www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe
→ Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen →
Wirkstoffe mit Zusatzinformationen zu Lieferengpässen (Zugriff am 11.
April 2023)
2) BfArM; Gestattung gemäß § 4 Absatz 1 MedBVSV vom
29.08.2023 - befristet bis zum 31.12.2023. www.bfarm.de → Arzneimittel →
Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und
ergänzende Informationen zu Lieferengpässen → Wirkstoffe mit
Zusatzinformationen zu Lieferengpässen (Zugriff am 16. Oktober 2023)