AMK / Das BfArM informiert über die aktuelle Entwicklung und
notwendige Maßnahmen im Falle der identifizierten Fälschungen von
Ozempic® (▼, Semaglutid) Pens in deutscher Aufmachung (siehe Pharm. Ztg.
2023 Nr. 41, Seite 73). Das BfArM hat in Absprache mit den betroffenen
Bundesländern die Koordination des Fälschungsfalles übernommen (1).
Nach
jetzigem Kenntnistand wurden Fälschungen bei Packungen der Stärke 1 mg
(Packungsgröße 3 Stück) der folgenden Chargen identifiziert (Charge: MP5E511, Verfalldatum: 07/2025 und Charge: NP5G866, Verfalldatum: 12/2025). Dabei handelt es sich um Originalchargen des Arzneimittels.
Laut
BfArM liegen bisher keine Erkenntnisse vor, dass die Fälschungen
Patienten erreicht haben. Jedoch ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht
auszuschließen, dass sich noch weitere gefälschte Packungen von Ozempic
auch mit anderer Chargenbezeichnung und Seriennummer oder anderer
Wirkstärke in Deutschland in der Vertriebskette befinden.
Apothekerinnen
und Apotheker werden daher darum gebeten, bis auf Weiteres jede Packung
von Ozempic® frühestmöglich, idealerweise bei Wareneingang, auf eine
mögliche Fälschung hin zu prüfen. Hierzu ist die Umverpackung zu öffnen
und die Primärverpackung (der Pen) visuell auf Fälschungsmerkmale zu
untersuchen. Vergleichsbilder der originalen und gefälschten Pens können
der Mitteilung des BfArM entnommen werden.
Fälschungsverdächtige
Packungen sind in Quarantäne zu lagern und umgehend der zuständigen
Behörde sowie der AMK unter www.arzneimittelkommission.de zu melden.
Weiterhin gilt, dass Packungen, die in der securPharm-Verifikation des
Data-Matrix-Codes oder in anderer Weise auffällig sind, nicht abgegeben
werden dürfen.
Unauffällige Packungen von Ozempic können hingegen
weiter an Patienten abgegeben werden. Da der Originalitätsverschluss zu
oben genannten Prüfzwecken zerstört werden muss, sollten Patienten über
die Hintergründe aufgeklärt werden. Die Argumentationshilfe kann der
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zu Qualitätssicherung: Prüfung und
Lagerung der Fertigarzneimittel entnommen werden (2).
Die AMK
steht mit den zuständigen Stellen in engem Austausch und wird bei
Vorliegen neuer Erkenntnisse unverzüglich informieren. Die AMK dankt
allen Apothekerinnen und Apothekern für ihren Einsatz zur Wahrung der
Patientensicherheit. /
Quellen
1) BfArM an AMK
(E-Mail-Korrespondenz); Wichtige Information an Apotheken,
Fälschungsfall Ozempic - Bitte um Veröffentlichung. (11. Oktober 2023)
2) Bundesapothekerkammer (BAK); Kommentar zur Leitlinie: Prüfung und
Lagerung der Fertigarzneimittel. www.abda.de Für Apotheker →
Qualitätssicherung → Leitlinien → Leitlinien und Arbeitshilfen (Zuletzt
abgerufen am 11. Oktober 2023)