Ergänzung der AMK vom 11. Oktober 2023: Das BfArM
verlängert die Gestattungen für Packungen von Digoxin 0,05 mg/ml oral
solution UK bis zum 31. Dezember 2025 gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11
Absatz 1c AMG (3).
Ergänzung der AMK vom 17. Mai 2023:
Das Informationsschreiben vom Februar 2023 enthielt eine ungültige
Telefonnummer, diese wurde in der aktualisierten Version des Schreibens
(Mai 2023) korrigiert
AMK / Die Firma Aspen Germany GmbH
informiert in Abstimmung mit dem BfArM zur geplanten Inverkehrbringung
eines begrenzten Kontingents von vorerst ca. 3.500 Packungen Digoxin
0,05 mg/ml oral solution UK in englischer Aufmachung ab dem 1. Februar
2023 in den deutschen Markt (1). Die Maßnahme dient dazu, die kritische
Versorgung mit Lenoxin® (Digoxin) Liquidum 0,05 mg/ml, Lösung zum
Einnehmen für Kinder, kurzfristig zu kompensieren. In Deutschland wird
das betroffene Arzneimittel nicht mehr vermarktet.
Digoxin wird
eingesetzt bei manifester chronischer Herzinsuffizienz (aufgrund
systolischer Dysfunktion) sowie Tachyarrhythmia absoluta bei chronischem
Vorhofflimmern/Vorhofflattern. Die Lösung zum Einnehmen ist dabei für
pädiatrische Patienten vorgesehen.
Die Gestattung des
Inverkehrbringens ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 befristet und
stützt sich auf § 4 Absatz 1 der Medizinischer Bedarf
Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV), wonach das BfArM im
Einzelfall Ausnahmen von §§ 10 und 11 Arzneimittelgesetz (AMG) gestatten
darf (2). Das Arzneimittel aus UK wird in englischer Aufmachung in den
Verkehr gebracht und muss nicht umverpackt werden.
Die Anordnung
dient der Sicherstellung der Versorgung im pädiatrischen
Anwendungsbereich, da nach der Einstellung der Vermarktung von Lenoxin®
Liquidum in Deutschland nicht für alle zugelassenen Anwendungsgebiete
von Digoxin therapeutische Alternativen zur Verfügung stehen.
Die
Ware wurde gemäß den nationalen Zulassungen in Großbritannien und
Irland produziert und wird als identisch zur aktuell in Deutschland
gültigen Zulassung von Lenoxin® Liquidum bestätigt. Laut Firma wird die
betroffene Ware ab dem 1. Februar 2023 unter der Bezeichnung „Digoxin
0,05 mg/ml oral solution UK“ unter der PZN 18459331 im ABDA-Artikelstamm gelistet. Die Packungen sind serialisiert und müssen bei Abgabe ausgebucht werden.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben
entnommen werden. Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker,
Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung
von Digoxin, insbesondere bei Kindern, unter
www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1)
Aspen Germany GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Lenoxin Liquidum:
Gestattung zum Inverkehrbringen von Ware in englischer Aufmachung. (19.
Januar 2023)
2) BfArM; Lenoxin Liquidum – Gestattung zum
Inverkehrbringen von Ware in englischer Aufmachung. www.bfarm.de →
Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen
des BfArM im Bereich Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM auf Basis des §
4 Abs. 1 MedBVSV (Zugriff am 23. Januar
2023)
3) BfArM; Lenoxin Liquidum – Gestattung zum Inverkehrbringen von Ware
in englischer Aufmachung. www.bfarm.de → Arzneimittel →
Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM im
Bereich Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM auf Basis des § 4 Abs. 1
MedBVSV (Zugriff am 11. Oktober 2023)