Aktualisierung der AMK vom 11. Oktober 2023: Das
BfArM verlängert die Gestattungen für Packungen von Adrekar® und
Adenoscan® bis zum 31. Dezember 2023 gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz
1c AMG (4).
Aktualisierung der AMK vom 26. Juni 2023:
Das BfArM gestattet der Firma Sanofi-Aventis Deutschland GmbH mit
Bescheid vom 6. Juni 2023 für Packungen von Adrekar® und mit Bescheid
vom 12. Juni 2023 für Packungen von Adenoscan® die Inverkehrbringung in
englischer Aufmachung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c AMG. Die
Gestattung für Adrekar® ist bis zum 22. September 2023 und die
Gestattung für Adenoscan® bis zum 31. Oktober 2023 erteilt (2, 3).
AMK
/ Die Firma Sanofi-Aventis Deutschland GmbH informiert in einem mit dem
BfArM abgestimmten Informationsschreiben über einen vorübergehenden
Lieferengpass von Adenoscan® bis voraussichtlich 31. Oktober 2023 und
Adrekar® bis voraussichtlich 22. September 2023 (1).
Die betroffenen Arzneimittel enthalten Adenosin als Antiarrhythmikum und koronaren Vasodilatator zur intravenösen Anwendung.
Laut Firma ist der Lieferengpass auf technische Probleme
zurückzuführen, die die Wirkstoffproduktion beeinflussen. Es bestehen
keine Risiken für Patienten durch derzeit auf dem Markt befindliche
Chargen, die weiterhin verwendet werden können.
Nähere Informationen sowie Empfehlungen zu Behandlungsalternativen können dem Informationsschreiben der Firma entnommen werden.
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, belieferte Institutionen
angemessen zu informieren und Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im
Zusammenhang mit dem Lieferengpass von Adenosin-haltigen Arzneimitteln
unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1)
BfArM; Informationsschreiben zu den Lieferengpässen von Adenoscan® und
Adrekar® Infusionslösungen. www.bfarm.de → Arzneimittel →
Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM im
Bereich Lieferengpässe (Zugriff am 15. Juni 2023)
2) BfArM;
Gestattung gem. § 10 Abs. 1a und 11 Abs. 1c AMG - befristet bis zum
22.09.2023. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen →
Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu
Lieferengpässen (Zugriff am 26. Juni 2023)
3) BfArM; Gestattung
gem. § 10 Abs. 1a und 11 Abs. 1c AMG - befristet bis zum 31.10.2023.
www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe
→ Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen
(Zugriff am 26. Juni
2023)
4) BfArM; Verlängerung der Gestattung gemäß §§ 10 Abs. 1a und 11 Abs.
1c AMG - befristet bis zum 31.12.2023. www.bfarm.de → Arzneimittel →
Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM und
ergänzende Informationen zu Lieferengpässen (Zugriff am 11. Oktober
2023)