AMK / Die Firma 1 A Pharma GmbH informiert in Abstimmung mit dem
BfArM und der zuständigen Länderbehörde, der Regierung von Oberbayern,
zur geplanten Inverkehrbringung eines begrenzten Kontingents an
Cefuroxim 500 mg – 1 A Pharma, Tabletten, der folgenden Chargen MC2232 und MC2235 (14 Tabletten, N1) bzw. MC2227 und MC2228 (24 Tabletten, N2) mit veralteter Gebrauchsinformation.
Die
Gestattung des Inverkehrbringens ist befristet bis zum 31. Dezember
2023 und stützt sich auf § 4 Absatz 1 der Medizinischer Bedarf
Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV), wonach das BfArM im
Einzelfall Ausnahmen von den §§ 10 und 11 Arzneimittelgesetz (AMG)
gestatten darf.
Die Anordnung dient der Sicherstellung der
Versorgung mit Antibiotika zur Behandlung von Infektionen, da
verschiedene Antibiotika derzeit in Deutschland nur eingeschränkt
verfügbar sind.
Die veraltete Gebrauchsinformation unterscheidet
sich von der aktuellen Version u. a. bei den sicherheitsrelevanten
Angaben: Der aktualisierte Text enthält neue Informationen zum/r
Stevens-Johnson-Syndrom/toxisch epidermale Nekrolyse (SJS/TEN), zu
Arzneimittelreaktionen mit Eosinophilie und systemischen Symptomen
(DRESS) sowie zur akuten generalisierten exanthematischen Pustulose
(AGEP). Darüber hinaus ist die Anweisung, die Therapie mit Cefuroxim
abzubrechen und einen Arzt zu konsultieren, sollten Symptome auftreten,
die auf SJS/TEN, DRESS oder AGEP hindeuten, präzisiert worden und
verbindlicher als in der bisherigen Gebrauchsinformation formuliert.
Außerdem enthält die veraltete Gebrauchsinformation nicht die aktuelle
Adresse und Telefonnummer der Firma.
Der betroffenen Ware liegt
ein Informationsschreiben des Herstellers bei, in dem Apotheken gebeten
werden, Patienten bei der Abgabe betroffener Packungen die aktuelle
Gebrauchsinformation (Stand Februar 2022) zur Verfügung zu stellen.
Diese ist in der ABDA-Datenbank hinterlegt oder kann der Mitteilung des
BfArM entnommen werden (2). Näheres ist dem Informationsschreiben zu entnehmen.
Die
AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker bei der Abgabe der Packungen
angemessen zum Sachverhalt zu informieren und Risiken im Zusammenhang
mit der Anwendung von Cefuroxim-haltigen Arzneimitteln unter
www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1) 1 A Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Ausnahmegenehmigung Cefuroxim 500 mg - 1 A Pharma. (19. Januar 2023)
2) BfArM; Cefuroxim 500 mg - 1 A Pharma – Gestattung zum
Inverkehrbringen von Ware mit von der aktuell gültigen Zulassung
abweichender Gebrauchsinformation. www.bfarm.de → Arzneimittel →
Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM im
Bereich Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM auf Basis des § 4 Abs. 1
MedBVSV (Zugriff am 1. Februar 2023)