AMK / Am 25. Januar 2023 fand die 86. Sitzung des
Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2
des Arzneimittelgesetzes (AMG) per Videokonferenz statt. Der Ausschuss,
in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von
10 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den
Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.
Die
Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine
Rechtsverordnung des BMG geändert, die der Zustimmung des Bundesrates
bedarf.
Hier werden einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse der
Sitzung mitgeteilt. Über die Anträge zur Änderung der
Verschreibungspflicht wurde wie folgt abgestimmt:
Der Antrag auf
Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Cytisin 1,5 mg zur oralen
Anwendung, einem pflanzlichen Alkaloid als Mittel zur Behandlung der
Nikotinabhängigkeit, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Die Entlassung
aus der Verschreibungspflicht des Antihistaminikums Bilastin 10 mg zur
oralen Anwendung wurde mehrheitlich empfohlen. Auf der 83. Sitzung des
Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht am 26. Januar 2021
war bereits ein Antrag zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht von
Bilastin 20 mg zur oralen Anwendung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab
12 Jahren mit angenommen worden. Die 10 mg-Dosierung ist für Kinder im
Alter ab 6 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg sowie
Erwachsenen und Jugendlichen bestimmt.
Der Antrag auf Entlassung aus
der Verschreibungspflicht des Antihistaminikums Olopatadin zur
Anwendung am Auge wurde einstimmig empfohlen.
Der Antrag,
Zubereitungen aus Azelastin und Fluticasonpropionat zur nasalen
Anwendung (bei saisonaler allergischer Rhinitis) aus der
Verschreibungspflicht zu entlassen, fand nicht die erforderliche
Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Der Antrag, das Antiinfektivum Nifuroxazid der Verschreibungspflicht zu unterstellen, wurde einstimmig empfohlen. /
Quellen
BfArM; 86. Sitzung (25. Januar 2023 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2
AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und
Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 2. Februar 2023)