AMK / Die Firma Aspen Germany GmbH informiert in Abstimmung mit dem
BfArM zur geplanten Inverkehrbringung eines begrenzten Kontingents von
vorerst ca. 3.500 Packungen Digoxin 0,05 mg/ml oral solution UK in
englischer Aufmachung ab dem 1. Februar 2023 in den deutschen Markt (1).
Die Maßnahme dient dazu, die kritische Versorgung mit Lenoxin®
(Digoxin) Liquidum 0,05 mg/ml, Lösung zum Einnehmen für Kinder,
kurzfristig zu kompensieren. In Deutschland wird das betroffene
Arzneimittel nicht mehr vermarktet.
Digoxin wird eingesetzt bei
manifester chronischer Herzinsuffizienz (aufgrund systolischer
Dysfunktion) sowie Tachyarrhythmia absoluta bei chronischem
Vorhofflimmern/Vorhofflattern. Die Lösung zum Einnehmen ist dabei für
pädiatrische Patienten vorgesehen.
Die Gestattung des
Inverkehrbringens ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 befristet und
stützt sich auf § 4 Absatz 1 der Medizinischer Bedarf
Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV), wonach das BfArM im
Einzelfall Ausnahmen von §§ 10 und 11 Arzneimittelgesetz (AMG) gestatten
darf (2). Das Arzneimittel aus UK wird in englischer Aufmachung in den
Verkehr gebracht und muss nicht umverpackt werden.
Die Anordnung
dient der Sicherstellung der Versorgung im pädiatrischen
Anwendungsbereich, da nach der Einstellung der Vermarktung von Lenoxin®
Liquidum in Deutschland nicht für alle zugelassenen Anwendungsgebiete
von Digoxin therapeutische Alternativen zur Verfügung stehen.
Die
Ware wurde gemäß den nationalen Zulassungen in Großbritannien und Irland
produziert und wird als identisch zur aktuell in Deutschland gültigen
Zulassung von Lenoxin® Liquidum bestätigt. Laut Firma wird die
betroffene Ware ab dem 1. Februar 2023 unter der Bezeichnung „Digoxin
0,05 mg/ml oral solution UK“ unter der PZN 18459331 im ABDA-Artikelstamm gelistet. Die Packungen sind serialisiert und müssen bei Abgabe ausgebucht werden.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben
entnommen werden. Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker,
Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung
von Digoxin, insbesondere bei Kindern, unter
www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1)
Aspen Germany GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Lenoxin Liquidum:
Gestattung zum Inverkehrbringen von Ware in englischer Aufmachung. (19.
Januar 2023)
2) BfArM; Lenoxin Liquidum – Gestattung zum
Inverkehrbringen von Ware in englischer Aufmachung. www.bfarm.de →
Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen
des BfArM im Bereich Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM auf Basis des §
4 Abs. 1 MedBVSV (Zugriff am 23. Januar 2023)