AMK / Die Europäische Kommission bestätigt die Empfehlung des CHMP
für das Ruhen mehrerer generischer Zulassungen, nachdem
Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der zulassungsrelevanten
Bioäquivalenzstudien durch das Auftragsinstitut Synchron Research
Services, Ahmedabad, Indien, festgestellt wurden. Diese hatten ernste
Bedenken hinsichtlich des Qualitätsmanagementsystems und der
Zuverlässigkeit der an diesem Standort erhobenen Daten aufkommen lassen.
Der CHMP kam zu dem Schluss, dass für die meisten der untersuchten
Arzneimittelzulassungen keine ausreichenden Bioäquivalenzdaten aus
anderen Quellen verfügbar waren und empfahl im Mai 2022 deren Ruhen
anzuordnen; die AMK berichtete (siehe Pharm. Ztg. 2022 Nr. 22, Seite
87).
Mehrere Zulassungsinhaber haben im Juli 2022 eine erneute
Überprüfung durch den CHMP beantragt (Re-Examination). Daraufhin hat
dieser seine ursprüngliche Empfehlung bestätigt und verabschiedete am
15. September 2022 sein endgültiges Gutachten. Die Europäische
Kommission erließ daraufhin eine endgültige rechtsverbindliche
Entscheidung, die zum 28. November 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten
gilt.
Die Liste betroffener Arzneimittel kann auch der Mitteilung
des BfArM entnommen werden. Laut Bescheid sollen die Zulassungen der in
Anhang IA aufgeführten Arzneimittel aufrechterhalten werden, da die
Bioäquivalenz gegenüber den EU-Referenzarzneimitteln nachgewiesen wurde
und das Nutzen-Risiko-Verhältnis weiterhin positiv ausfällt. Die
Zulassungen der in Anhang IB genannten Arzneimittel sollten hingegen
ausgesetzt werden, da Bioäquivalenzdaten oder sonstige Begründungen
nicht vorgelegt oder als nicht ausreichend angesehen wurden; deren
Nutzen-Risiko-Verhältnis ist ungünstig.
Die nationalen Behörden
prüfen nun, ob einzelne Arzneimittel versorgungskritisch sind. Wird ein
Arzneimittel als von kritischer Bedeutung eingestuft, kann die
Aussetzung der betroffenen Zulassungen vorübergehend zurückgestellt
werden. Das BfArM wird in Kürze Bescheide an die betroffenen
Zulassungsinhaber versenden, mit denen der Bescheid der Europäischen
Kommission für die einzelnen deutschen Zulassungen umgesetzt wird.
Das
BfArM ergänzt, dass bei keinem der betroffenen Arzneimittel Hinweise
auf Schäden oder mangelnde Wirksamkeit bestehen. Auch stehen mehrere
alternative Arzneimittel zur Verfügung, weshalb betroffene Patienten
sich für weitere Informationen an ihre Ärztin oder ihren Arzt bzw.
Apothekerin oder Apotheker wenden können.
Bei Bekanntwerden von
Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden bzw. betroffener
Zulassungsinhaber wird die AMK umgehend informieren. /
Quellen
BfArM;
Studien bei Synchron Research Services, Indien: Überprüfung in Bezug
auf die Durchführung. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz →
Risikoinformationen (Zugriff am 9. Dezember 2022)