AMK / Das BfArM informiert über das Risiko einer potenziellen
Fehldosierung bei Arzneimitteln, die Acetylsalicylsäure (ASS) 100 mg
enthalten und über eine Standardzulassung vertrieben werden.
Die
Einnahmehinweise dieser Präparate enthalten lediglich die üblichen
Dosierungen zur analgetischen Anwendung bei Kindern (50 bis 600 mg
täglich). Folglich kann es entweder zu Verunsicherungen bzw.
Compliance-Problemen oder zu Überdosierungen kommen, wenn ASS 100 mg zur
Thromboseprophylaxe indiziert ist und betroffene Patienten
ASS-Präparate unter Nutzung einer Standardzulassung verordnet bekommen
oder erhalten.
Standardzulassungen basieren auf Monografien zu
Arzneimitteln, die das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft setzt
und somit von einer individuellen Zulassungspflicht freistellt.
Voraussetzung hierfür ist, dass keine Gefährdung von Menschen und Tieren
zu befürchten ist. Deren Nutzung ist dem BfArM lediglich anzuzeigen.
Die
Standardzulassung für ASS 100 mg weist als Indikation „Schmerzen und
Fieber“ bei Patienten ab 6 Monaten auf. Das BfArM listet in seiner
Mitteilung Arzneimittel, die über die Standardzulassung ASS in der
Stärke 100 mg in Deutschland verkehrsfähig sind. Aktuell vertreibt die
Firma Zentiva Pharma GmbH das Präparat „ASS 100“ unter Nutzung einer
Standardzulassung (laut ABDA-Datenbank, Stand 23. November 2022). Andere
in Deutschland zugelassene Arzneimittel in dieser Dosierung sind
ausschließlich zur Thrombozytenaggregationshemmung (TAH) vorgesehen.
Die
AMK überblickt seit Anfang 2015 über 30 Meldungen zum Sachverhalt.
Apotheken berichteten über Unsicherheiten, Verärgerung und
Compliance-Probleme bei betroffenen Patienten bis hin zum eigenständigen
Absetzen des Arzneimittels. Vielfach wurde ein Qualitätsmangel im Sinne
einer falschen Deklaration bzw. der Beigabe einer falschen
Gebrauchsinformation vermutet.
Die AMK bittet Apothekerinnen und
Apotheker bei der Abgabe von ASS 100 mg die Indikation des Arzneimittels
mit der intendierten Anwendung abzugleichen. Liegen vermehrt
Verordnungen der Standardzulassung zur TAH vor, kann eine angemessene
Information der verordnenden Praxis in Betracht gezogen werden.
Medikationsfehler
und unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit der
Anwendung von ASS sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu
melden. /
Quellen
BfArM; ASS 100 mg
Standardzulassungen: Risiko für Fehldosierungen. www.bfarm.de →
Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformation → Weitere
Arzneimittelrisiken (Zugriff am 24. November 2022)