Aktualisierung der AMK vom 25. Oktober 2022: Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 25. Oktober 2022, treten die Änderungen bereits zum 1. November 2022 in Kraft (2).
AMK
/ Am 7. Oktober 2022 hat der Bundesrat der Verordnung zur Änderung der
Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV) und der
Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt (1).
Die
Änderungsverordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden
Monats nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Sollte
insofern eine Verkündung noch im Oktober 2022 erfolgen, würden die
Änderungen bereits zum 1. November 2022 in Kraft treten.
Durch
die Verordnung soll der Anwendungsbereich der AnalgetikaWarnHV auf
nichtverschreibungspflichtige oral oder rektal anzuwendende Arzneimittel
mit dem Wirkstoff Dexibuprofen erweitert werden. Außerdem wird der
Wortlaut des auf der Arzneimittelverpackung anzubringenden Warnhinweises
geändert.
Der bisherige Warnhinweis „Bei Schmerzen oder Fieber
ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der
Apothekerin empfohlen!“ gilt für Rezeptur- und Defekturarzneimittel,
die den Wirkstoff Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen,
Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon enthalten. Der neue, ab dem
Stichtag geltende Warnhinweis lautet „Ohne ärztlichen Rat nicht länger
anwenden als von der Apothekerin oder vom Apotheker empfohlen!“ und gilt
dann ebenfalls für Dexibuprofen-haltige Rezeptur- und
Defekturarzneimittel.
Arzneimittelpackungen mit dem bisherigen Warnhinweis verlieren somit zum Stichtag des Inkrafttretens ihre Verkehrsfähigkeit.
Die
Änderungsverordnung sieht zudem eine Übergangsvorschrift für
Defekturarzneimittel mit dem Wirkstoff Dexibuprofen vor, die ohne
Warnhinweis noch bis zum 31. Oktober 2024 verkehrsfähig bleiben.
Die AMK wird unter www.arzneimittelkommission.de informieren, sobald
die Verordnung verkündet und der konkrete Zeitpunkt des Inkrafttretens
bekannt ist. /
Quellen
1) Bundesrat; Beschluss des
Bundesrates: Verordnung zur Änderung der
Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und der
Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 393/22).
www.bundesrat.de → Plenum → Tagesordnungen und Termine → 07.10.2022;
1025. Sitzung des Bundesrates → TOP 25 (Zugriff am 20. Oktober 2022)
2) Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38, 25. Oktober 2022; Verordnung zur
Änderung der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung und der
Arzneimittelverschreibungsverordnung, Seite 1810-1811