Das BfArM informiert im Zusammenhang mit der derzeitig stark
eingeschränkten Verfügbarkeit von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen
Fiebersäften zum derzeitigen Lagebild und über getroffene Maßnahmen.
Um
die angespannte Versorgungssituation zu kompensieren, kann nach
Abstimmung zwischen BfArM, GKV Spitzenverband und ABDA auf die Fertigung
von Rezepturarzneimitteln auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken
zurückgegriffen werden.
Diese Maßnahme soll ausschließlich im
Einzelfall zur Anwendung kommen, wenn der Krankheitszustand des Kindes
eine Behandlung mit den in Rede stehenden Wirkstoffen erfordert und nur
unter Erfüllung der folgenden Voraussetzungen:
- Der Fiebersaft wurde vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin verschrieben.
- Die
Nichtbeschaffbarkeit des verordneten Fertigarzneimittels ist in der
Apotheke zu dokumentieren. Hierfür wird die Dokumentation in den
Warenwirtschaftssystemen als ausreichend erachtet.
- Bei
Nichtverfügbarkeit des verordneten Arzneimittels erfolgt die Rücksprache
zu medikamentösen Alternativen mit dem verordneten Arzt bzw. Ärztin.
- Im
Falle, dass die Gabe von Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen
Fiebersäften medizinisch erforderlich ist, ist ein neues Rezept über
eine Rezeptur auszustellen.
- Die Taxierung der Rezeptur erfolgt
nach Arzneimittelpreisverordnung. Die Regelungen der Hilfstaxe (Vertrag
über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und
5 der AMPreisV)) gelten.
Weiterhin wird das BfArM
regelmäßig die Lieferfähigkeit der Unternehmen ermitteln und
entsprechend informieren. Sofern eine längere Nichtverfügbarkeit durch
das BfArM nachgewiesen ist, kann die Herstellung in der Apotheke auch im
Defekturmaßstab ohne Nachweis vorheriger regelmäßiger ärztlicher
Verordnungen erfolgen.
Der GKV-Spitzenverband wird die
Krankenkassen informieren und dringend empfehlen, dass in dem Zeitraum
des Lieferengpasses die Rezepturen den Apotheken von den Krankenkassen
erstattet werden.
Die AMK bittet ApothekerInnen, betroffene Eltern und Arztpraxen bei Bedarf angemessen zu informieren.
Die
AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert
umgehend, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. Arzneimittelrisiken im
Zusammenhang mit der Anwendung von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen
Fiebersäften für Kinder sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de
zu melden. /
Quellen
BfArM; Aktuelle Informationen des BfArM
zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Paracetamol- und
Ibuprofen-haltigen Fiebersäften für Kinder. www.bfarm.de → Arzneimittel →
Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe (Zugriff am 29. Juli 2022)