AMK / Die Firma medac GmbH informiert in Abstimmung mit der EMA und
dem BfArM mittels Rote-Hand-Brief über die Anwendung von Gliolan®
(5-Aminolävulinsäure, 5-ALA) 30 mg/ml Pulver zur Herstellung einer
Lösung zum Einnehmen, wenn sich der Beginn einer Operation verzögert und
informiert über das Risiko falsch-negativer und falsch-positiver
Fluoreszenzen.
Gliolan® ist bei Erwachsenen zur Visualisierung
von malignem Gewebe während der Operation eines malignen Glioms (WHO
Grad III und IV) angezeigt und dient hier als Hilfsmittel zur
Durchführung einer möglichst sicheren Resektion. 5-ALA wird dabei
intrazellulär zu dem fluoreszierendem Molekül PPIX metabolisiert.
Bei der empfohlenen Dosierung von 20 mg/kg Körpergewicht bietet das
Verhältnis der Fluoreszenz des Tumors zum normalen Gewebe für wenigstens
9 Stunden einen ausreichend hohen Kontrast unter blau-violettem Licht.
Der höchste PPIX-Plasmaspiegel wird vier Stunden nach oraler Gabe
erreicht. Die Plasmakonzentration nimmt in den folgenden 20 Stunden
schnell ab und ist 48 Stunden nach der Gabe nicht mehr nachweisbar.
Die Firma weist nun darauf hin, dass zeitliche Verzögerungen bei
Operationsterminen während des Klinikalltags zu Unsicherheiten führen
können, ob der Eingriff innerhalb des oben beschriebenen Zeitfensters
für einen ausreichenden Kontrast durchgeführt werden kann, wenn 5-ALA
bereits verabreicht wurde.
Folgende Empfehlungen werden daher gegeben:
- Verschiebt
sich der Operationsbeginn um mehr als 12 Stunden, sollte die Operation
auf den nächsten Tag oder später verschoben werden. 5-ALA kann dann
erneut zwei bis vier Stunden vor der Narkose eingenommen werden.
- Eine
erneute Verabreichung von 5-ALA am selben Tag sollte vermieden werden,
da Daten zur Sicherheit einer wiederholten Dosis oder zur Spezifität der
Fluoreszenz bei wiederholter Gabe am selben Tag fehlen.
Darüber
hinaus informiert die Firma, dass bei der Anwendung von 5-ALA zur
Visualisierung des malignen Glioms falsch-negative und falsch-positive
Ergebnisse auftreten können. Fluoreszenzen können bei Metastasen anderer
Tumoren, Entzündungen, ZNS-Infektionen (mykotische oder bakterielle
Abszesse), Lymphomen, reaktiven Veränderungen oder nekrotischem Gewebe
auftreten. In diesen Fällen wird nicht das Vorhandensein von Gliomzellen
angezeigt. Andererseits schließt nicht fluoreszierendes Gewebe im
Operationsfeld das Vorliegen eines Tumors bei Gliom-Patienten nicht aus.
Die Fachinformationen werden entsprechend der Risikoinformationen
aktualisiert. Näheres kann dem Rote-Hand-Brief entnommen werden.
Die AMK bittet ApothekerInnen Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit
der Anwendung von Gliolan® unter www.arzneimittelkommission.de zu
melden. /
Quellen
BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Rote-Hand-Brief Gliolan T:01.12.2020. (30. November 2020)