AMK / Mit Inkrafttreten der
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) am
22. April 2020 wurden Apotheken weitreichende Möglichkeiten eingeräumt,
im Falle der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels u. a.
von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke
abzuweichen (1). Auch die Entnahme von Teilmengen aus
Fertigarzneimittelpackungen ist gestattet.
Ziel dieser Maßnahmen
ist es im Rahmen der SARS-CoV-19-Pandemie die Arzneimittelversorgung
bestmöglich aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Infektionsrisiko zu
minimieren, indem die Apotheken- und Arztkontakte der Patienten
reduziert werden.
Ist kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar oder
lieferbar, kann nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein
pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgegeben
werden (Aut-simile-Substitution).
Dabei ist es vor der
Umstellung eines Patienten auf einen alternativen Wirkstoff in der Regel
notwendig, zunächst die Dosisäquivalenz zum bisherigen Arzneimittel
abzuschätzen. Als Hilfestellung veröffentlicht die AMK, wie bereits
zuvor für Angiotensin-II-Rezeptorblocker (Sartane) und ACE-Hemmer
geschehen (2, 3), entsprechende Vergleichstabellen zu Äquivalenz- bzw.
Tagesdosen zu ausgesuchten Wirkstoffklassen.
Dabei gilt es zu
beachten, dass diese nur einen Anhaltspunkt darstellen können und im
Einzelfall die Indikationen, Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik,
Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren zu
berücksichtigen sind. Hierfür sind v. a. die jeweils aktuellen
Fachinformationen zu nutzen.
Die Vergleichstabellen stehen auf der AMK-Homepage unter Hinweise und Materialien für Apotheken → Äquivalenzdosistabellen bereit. Das Angebot wird sukzessive erweitert. /
Quellen:
1) BMG; SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (BAnz AT
21.04.2020 V1). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 21. April 2020)
2) AMK; Valsartan-haltige Arzneimittel mit verunreinigtem Wirkstoff -
Hilfestellung zur Abschätzung der Äquivalenzdosis alternativer Sartane.
Pharm. Ztg. 2018 (163) 29:81.
3) AMK; Valsartan-haltige
Arzneimittel mit verunreinigtem Wirkstoff - Hilfestellung zur
Abschätzung der Äquivalenz-Dosis alternativer Wirkstoffe nun auch für
ACE-Inhibitoren. Pharm. Ztg. 2018 (163) 30:80.