AMK / Das BfArM hat mit Bescheid vom 20. Dezember 2019 den Widerruf
der Zulassungen Kava-Kava (Piper methysticum G. Forst.,
rhizoma)-haltiger sowie Kavain-haltiger Arzneimittel einschließlich
homöopathischer Zubereitungen mit einer Endkonzentration bis
einschließlich D4 angeordnet.
Schon Ende 2001, nachdem zum Teil
schwere Leberschäden durch Kava-Kava-Extrakte bekannt wurden,
informierte das BfArM betroffene Zulassungsinhaber über die Absicht die
Zulassungen zu widerrufen, was im Jahr darauf mit sofortiger Wirkung
erfolgte. Seitdem waren Zubereitungen aus Kava-Kava (Piper methysticum)
sowie Kavain in der Liste der bedenklichen Rezepturarzneimittel der AMK
enthalten. Aufgrund eines Gerichtsurteils in 2015 musste das BfArM
zwischenzeitlich die Zulassung von Kava-Kava-haltigen Arzneimitteln
gestatten, allerdings unter Sicherheitsauflagen. Hierdurch wurde eine
erneute Anpassung der Liste bedenklicher Rezepturarzneimittel nötig.
Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der EMA war im
vergangenen Jahr nach einem mehrjährigen Prozess zu dem Schluss
gekommen, dass keine Pflanzenmonographie der EU zur Verwendung von Piper
methysticum G. Forst., rhizoma in Arzneimitteln erstellt werden kann.
Der Grund hierfür sind die unzureichenden Wirksamkeitsbelege
ethanolischer Kava-Kava-Extrakte für die klinische Anwendung bei
Angststörungen. Zusammen mit dem bekannten hepatotoxischen Risiko
führten diese zu einer negativen Nutzen-Risiko-Bewertung. Das BfArM
misst dieser Bewertung einen höheren Stellenwert bei und ordnet daher
den sofortigen Vollzug an. Widersprüche von betroffenen pharmazeutischen
Unternehmen können zwar eingelegt werden, haben jedoch keine
aufschiebende Wirkung.
Nach Kenntnis der AMK sind von den betroffenen Zulassungen
aktuell drei verschreibungspflichtige Arzneimittel im Vertrieb. Diese
Präparate sind in der Apotheke zu kennzeichnen und separat zu lagern.
Sie dürfen nicht an Patienten abgegeben werden. Rückrufbegehren seitens
der Zulassungsinhaber lagen mit Stand 7. Januar 2020 noch nicht vor. /
Quellen
BfArM; Kava-Kava-haltige Arzneimittel: Risiko für das Auftreten
schwerer Leberreaktionen, Widerruf der betroffenen Zulassungen.
www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen →
Risikobewertungsverfahren (Zugriff am 3. Januar 2020)