AMK / Die AkdÄ berichtet aktuell über zwei Glioblastom-PatientInnen,
die nach einer Temozolomid-Behandlung Methadon außerhalb der Zulassung
(off label) einnahmen und stürzten. Bei einer 56-jährigen Frau kam es
möglicherweise zu einer durch Methadon bedingten Symptomverschleierung
mit verspäteter Diagnose einer Schenkelhalsfraktur und bei einem
59-jährigen Patienten infolge des Sturzes zu einem schweren
Schädelhirntrauma. In beiden Fällen konnte die parallel verabreichte
Begleitmedikation (Dexamethason, Levetiracetam) sowie die maligne
Grunderkrankung als alternative Ursache für die Stürze/Frakturen nicht
komplett ausgeschlossen werden.
Das Racemat Methadon bindet
relativ selektiv agonistisch an μ-Opioidrezeptoren und wirkt ungefähr
zweimal potenter als Morphin. Im Unterschied zu anderen Staaten ist es
in Deutschland ausschließlich zur Substitutionstherapie von Erwachsenen
mit Opioid-Abhängigkeit zugelassen.
Zu den Wirkungen von Methadon
gehören klassische Opioideffekte wie Sedierung, Verwirrtheit,
Schwindel, Euphorie, Miosis, Obstipation, Bronchokonstriktion,
Antidiurese und QT-Verlängerungen. Aufgrund der langen und erheblichen
interindividuellen Variabilität der Halbwertszeit besteht zudem die
Gefahr von Überdosierungen und Atemdepression.
Auf Ihrer Homepage
informiert die AkdÄ über den antiproliferativen Effekt von Methadon;
medizinische Fachgesellschaften lehnen derzeit das Substitutionsmittel
zur Tumortherapie aufgrund unzureichender Datenbasis ab. Veränderte
Fraktur-Risiken wurden mit analgetischer Opioid- und speziell
Methadon-Therapie in einer dänischen Fall-Kontroll-Studie in Verbindung
gebracht: Ein Anstieg des Frakturrisikos war bereits bei kumulativer
Einnahme von weniger als zehn definierten Tagesdosen (DDD) zu
beobachten. Zudem fänden sich in Eudravigilance laut AkdÄ zum Wirkstoff
59 Fälle zu Stürzen und zahlreichen Frakturen, unter anderem der Hüfte
und der Extremitäten (www.adrreports.eu/de).
Die AMK bittet
ApothekerInnen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) unter
Opioideinnahme, insbesondere Methadon, auch wenn diese off-label
erfolgen, unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
AkdÄ;
Berichte an die AkdÄ über Stürze unter der Einnahme von Methadon: Was
muss beachtet werden? („Aus der UAW-Datenbank“). Deutsches Ärzteblatt,
Jg. 116, Heft 20, 17.05.2019