AMK / Das zur Hormonsubstitution bei Estrogenmangelsymptomen nach der
Menopause indizierte Estradiol- und Norethisteron-haltige
Matrixpflaster von Estramon conti® befindet sich lose in einem Sachet,
an dessen Innenwand ein Trockenmittel aus Polypropylen mittels
Klebefolie aufgebracht ist. Durch seine Feuchtigkeits- und
Sauerstoff-absorbierenden Eigenschaften gewährleistet das Trockenmittel
die Stabilität des Wirkstoffpflasters.
Im Gegensatz zum
quadratischen, hautfarbenen, ca. 1 mm dicken Trockenmittel-Pad ist das
transparente Wirkstoffpflaster hingegen nur schwer erkennbar, zumal
beide Bestandteile des Sachets nicht beschriftet sind (siehe Abbildung).
Seit
2013 wurden der AMK insgesamt 34 Verdachtsfälle aus Apotheken zu beiden
verfügbaren Stärken von Estramon conti® gemeldet. Insgesamt 18-mal
wurde die unzureichende Klebkraft bemängelt und in mindestens sieben
Fällen eine Minderwirkung berichtet. Bei zwei Meldungen wurde die
versehentliche Anwendung des Trockenmittels erkannt und dokumentiert.
Eine Anwenderin war deutschsprachig; die andere eine etwa 53-Jährige mit
Erstverordnung, welche die Packungsbeilage jedoch nicht gelesen hatte;
Angaben über ihre Sprachkenntnisse wurden nicht berichtet. Bei dieser
verursachte das Trockenmittel zusätzlich zur Minderwirkung eine
Hautrötung an der Klebestelle, die erst nach mehr als 3 Monaten wieder
verschwand.
Die AMK beauftragte daraufhin das Zentrallaboratorium
der Deutschen Apotheker e.V. (ZL e.V.) eine Originalpackung Estramon
conti® zu untersuchen. Das ZL stellte fest, dass nur nach vollständiger
Öffnung des Sachets das Trockenmittel samt der Klebefolie abgezogen
werden kann und die Klebkraft, mittels Scherkraftprüfgerät bestimmt, im
Vergleich zum Matrixpflaster reduziert aber vorhanden ist. Weder der
Umkarton noch das Sachet weisen Anwenderinnen auf das Trockenmittel hin.
Ein kurzer Hinweis findet sich in der Gebrauchsinformation (Stand April
2016). In der beigelegten farbigen Broschüre, die als Reaktion des
Zulassungsinhabers auf bekannt gewordene Verwechslungsfälle jüngst
umgestaltet wurde, wird nun verstärkt über beiliegende Trockenmittel
informiert und darauf hingewiesen, dass dieses „nicht auf die Haut
aufgebracht werden“ darf.
In der Zusammenschau der Fälle
verhindert die Aufmachung des Arzneimittels aus Sicht der AMK den oben
genannten Anwendungsfehler und die daraus folgenden Risiken nur
unzureichend. Laut Information des Zulassungsinhabers wurden
Stabilitätsstudien mit einem neuen Trockenmittel erfolgreich beendet.
Mit der Umsetzung sei in diesem Jahr zu rechnen. Alte Produkte würden
jedoch weiter vertrieben. Aufgrund der Haltbarkeit der im Markt
befindlichen Bestandsware ist aus Sicht der AMK bis mindestens Ende 2020
mit weiteren Vorfällen zu rechnen.
Daher bittet die AMK
ApothekerInnen bei der Abgabe von Estramon conti®, insbesondere Frauen
mit Erstverordnung, auf die möglichen Risiken durch die unbeabsichtigte
Anwendung des Trockenmittels vorsichtshalber hinzuweisen. Beanstandungen
hinsichtlich mangelnder Klebkraft der Pflaster sind bitte kritisch
bezüglich einer möglichen Verwechslung mit dem Trockenmittel sowie
möglicher unerwünschter Hautreaktionen an der Klebestelle zu verfolgen.
Bitte melden Sie Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken aufgrund von
Anwendungsfehlern bei transdermalen therapeutischen Systemen unter
www.arzneimittelkommission.de der AMK. /
Quelle
Hexal
AG; ESTRAMON conti® 30/95 Mikrogramm/24 h und ESTRAMON conti® 40/130
Mikrogramm/24 h Transdermales Pflaster, Gebrauchsinformation (Stand:
Januar 2014 und April 2016)