AMK / Die Zulassungsinhaber Hydroxyethylstärke(HES)-haltiger
Infusionslösungen (▼) informieren in Absprache mit der EMA und dem BfArM
mittels Rote-Hand-Brief
über weitere Maßnahmen zur Verstärkung der bestehenden Beschränkungen
aufgrund eines erhöhten Risikos von Nierenfunktionsstörungen und
tödlichen Verläufen bei kritisch kranken oder septischen Patienten (1).
Die
AMK berichtete bereits über die Empfehlung des PRAC, die Zulassung von
HES-haltigen Arzneimitteln ruhen zu lassen (siehe Pharm. Ztg. 2018 Nr.
3, Seite 87), nachdem Anwendungsstudien darauf hinwiesen, dass
HES-haltige Lösungen trotz der in 2013 eingeführten
Anwendungsbeschränkungen zur Reduzierung der Risiken von Nierenproblemen
und tödlichen Verläufen immer noch bei kritisch kranken Patienten
angewendet werden. Der CMDh hat nun mit Mehrheit entschieden, dass
HES-haltige Arzneimittel zur Infusion unter der Voraussetzung auf dem
Markt bleiben sollen, dass eine Kombination von zusätzlichen
Risikominimierungsmaßnahmen zum Schutz der Patienten eingeführt wird.
Zu diesen gehören unter anderem folgende weiterführende Maßnahmen:
- Die
Zulassungsinhaber führen für HES-haltige Arzneimittel zur Infusion ein
Programm für den kontrollierten Zugang ein. Ausschließlich akkreditierte
Krankenhäuser/ Zentren werden mit diesen Arzneimitteln beliefert.
Voraussetzung für die Akkreditierung ist, dass relevante medizinische
Fachkräfte, die diese Arzneimittel verschreiben oder anwenden, eine
Pflichtschulung zu deren sicheren und wirksamen Anwendung erhalten.
- HES-haltige
Arzneimittel zur Infusion sollen nur dann zur Behandlung von
Hypovolämie aufgrund eines akuten Blutverlusts eingesetzt werden, wenn
kristalloide Lösungen allein als nicht ausreichend erachtet werden. Sie
dürfen nicht bei Patienten mit Sepsis, Nierenfunktionsstörung oder bei
kritisch kranken Patienten angewendet werden.
Eine
vollständige Auflistung der Kontraindikationen ist in den
Produktinformationen enthalten. Inhaber von Genehmigungen für das
Inverkehrbringen von HES-haltigen Infusionslösungen müssen eine Studie
zur Arzneimittelanwendung durchführen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen
zur Risikominimierung zu prüfen (2).
Weitere Informationen zum
Hintergrund der Sicherheitsbedenken sowie eine Liste betroffener
HES-haltiger Arzneimittel zur Infusion können dem Rote-Hand-Brief
entnommen werden.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) bei
der Anwendung von HES-haltigen Arzneimitteln zur Infusion sind bitte
unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
1)
BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Rote-Hand-Brief zu
Hydroxyethylstärke(HES)-haltigen Arzneimitteln zur Infusion. (09. August
2018)
2) BfArM; Hydroxyethylstärke (HES): Risiko von
Nierenschädigungen und tödlichen Verläufen. www.bfarm.de → Arzneimittel →
Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Risikobewertungsverfahren
(Zugriff am 10. August 2018)