AMK / Spontanberichte zu Verdachtsfällen unerwünschter
Arzneimittelwirkungen (UAW) bilden die wichtigste Basis, um nach der
Zulassung Arzneimittelrisiken aufzudecken und hieraus Maßnahmen zum
Schutz der Patienten abzuleiten. Informationen aus Berichten von
ApothekerInnen sind wichtig und ergänzen diejenigen anderer Heilberufe
und auch der Patienten!
UAW können zum Beispiel
- durch Überdosierung, Fehlgebrauch, Missbrauch oder Off-Label-Use,
- unbeabsichtigt durch Medikationsfehler oder
- durch Interaktion, berufliche Exposition, Minderwirkung, Qualitätsmängel und Fälschungen bedingt sein.
Um das Melden zu erleichtern, stellt die AMK für Apotheken zwei verschiedene Meldeformulare bereit.
Grundsätzlich sollten Sie der AMK alles melden, was aus Ihrer
Sicht relevant ist. Unerwartet schwer verlaufende UAW sollten ebenso
berichtet werden wie bekannte UAW, da letztere – bei einer Häufung –
ebenfalls das Nutzen/Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels beeinflussen
können. Zudem beruhen viele Beobachtungen auf noch unbekannten
Mechanismen, daher ist für die Meldung einer UAW weder der Beweis der
Kausalität noch eine Erklärung nötig.
Beachten Sie, dass für eine gültige Meldung schon vier Angaben genügen:
- ein identifizierbarer Patient und Melder, ein verdächtigtes Arzneimittel und eine vermutete UAW.
Weitere Angaben sind vorteilhaft, vor allem solche, die für das
verdächtigte Arzneimittel als Auslöser der UAW sprechen. Hierzu zählen
insbesondere:
- konkrete Angaben zum zeitlichen Zusammenhang zwischen der Arzneimittelanwendung und der beobachteten UAW (Challenge),
- ob sich die UAW nach dem Absetzen des Arzneimittels besserte (Dechallenge) und ob die UAW gegebenenfalls nach dem Wiederansetzen erneut auftrat (Rechallenge) und
- da die Symptome und Anzeichen einer UAW durch Grunderkrankungen sowie Begleit- und Dauermedikation (zum Beispiel durch Interaktion) mitbedingt sein könnten, rät die AMK auch diesbezüglich Angaben zu machen.
Bei allen oben genannten Angaben unterstützt Sie das
UAW-Formular. Wenn dieses an die AMK versandt wird, erübrigt sich für
Sie das Weiterleiten des Berichtes an die Bundesoberbehörden BfArM und
PEI. Vergessen Sie nicht, sich Telefonnummer oder Anschrift des
Patienten zu notieren, damit Sie diesen bei Rückfragen gegebenenfalls
kontaktieren können. Die AMK dankt Ihnen für Ihren Einsatz und steht
Ihnen gern unterstützend zur Seite.