AMK / Im Rahmen eines Stufenplanverfahrens (Stufe II) zu oralen und
rektalen Dimenhydrinat- beziehungsweise Diphenhydramin-haltigen
Antiemetika zur Anwendung bei Säuglingen und Kleinkindern hat das BfArM
eine Nutzen/Risiko-Bewertung vorgenommen und führt zu den beabsichtigten
Maßnahmen nun eine schriftliche Anhörung unter den Zulassungsinhabern
durch. In dem Anschreiben kündigt die Bundesoberbehörde an, dass neben
Einschränkungen der Indikation auch die Tageshöchstdosen in den
Produktinformationen auszuweisen sind. Der genaue Wortlaut kann dem
Schreiben entnommen werden. Die AMK berichtete bereits im Jahr 2012 über
die Risiken dieser Arzneistoffklasse bei Säuglingen und Kleinkindern
(siehe PZ46/2012, Seite 111).
Zur Begründung seiner Absichten führt das BfArM Ergebnisse von
Auswertungen von Spontanberichtsdaten, Veröffentlichungen sowie Studien
zum Nachweis der Wirksamkeit an. Demnach lägen 39 Berichte
schwerwiegender UAW vor; hiervon 5 Fälle mit tödlichem Ausgang bei
Kindern bis 3 Jahre. Die am häufigsten gemeldeten Nebenwirkungen bei bis
3-Jährigen umfassten: Krampfanfälle, Überdosis, Somnolenz und
Pulsänderungen. Überdosierungen und Krampfanfälle seien in dieser
Altersgruppe vergleichsweise überproportional hoch vertreten. Da
Dimenhydrinat beziehungsweise Diphenhydramin, insbesondere bei
Überdosierung, Krampfanfälle auslösen kann und fieberhafte
(gastrointestinale) Infekte bei Säuglingen und Kleinkindern von
Fieberkrämpfen begleitet sein können, sieht das BfArM in der Anwendung
der Arzneimittel bei dieser Patientengruppe ein zusätzlich erhöhtes
Risiko für einen Krampfanfall.
Neueren Studien zufolge zeigte sich
bei Kleinkindern bis 3 Jahre zudem kein Vorteil einer Therapie mit oben
genannten Arzneimitteln bei einer unkomplizierten Gastroenteritis
gegenüber einer ausreichenden Rehydratation. Nur bei Einzelfällen von
unstillbarem Erbrechen, bei der die alleinige Wasser- und
Elektrolytzufuhr selbst durch parenterale Gabe nicht ausreicht, scheinen
Antiemetika sinnvoll.
Für die Stellungnahme wird den betroffenen Zulassungsinhabern eine
Frist von 4 Wochen eingeräumt. Nutzer von Standardzulassungen sind
gebeten auf Grundlage § 36 Abs. 1 AMG eigenverantwortlich die
geforderten Änderungen unverzüglich zu übernehmen.
Die AMK bittet
Apotheken, im Rahmen der Beratung angemessen auf mögliche Risiken
hinzuweisen. Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen im
Zusammenhang mit der Anwendung von Dimenhydrinat- beziehungsweise
Diphenhydramin-haltigen Arzneimitteln melden Sie bitte unter www.arzneimittelkommission.de. /
Quellen- BfArM;
Orale und rektale Darreichungsformen Dimenhydrinat-haltiger und
Diphenhydramin-haltiger Antiemetika für Kinder bis 3 Jahren, Anhörung im
Stufenplanverfahren, Stufe II. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Risikobewertungsverfahren (Zugriff am 11. August 2017)