AMK / Nachdem die AMK anfänglich über Fälschungen der Chargen GFB4D00_BG-RO und GEB3Z00_BG-RO des Arzneimittels Xeplion®
150 mg Depot-Injektionssuspension der Firma Janssen-Cilag International
NV, Belgien, in bulgarisch-rumänischer Aufmachung informierte (siehe PZ
30/2017, Seite 80), ergänzte das BfArM zum 26. Juli 2017 eine weitere
Charge: GGB2500, ebenfalls in bulgarisch-rumänischer Aufmachung. Der AMK
und den zuständigen Behörden liegen seit dem 31. Juli 2017 zudem zwei
Spontanberichte aus Apotheken zu parallelvertriebener Xeplion 150 mg
Depot-Injektionssuspension einer vierten verdächtigen Charge vor:
GIB3200.
Die AMK verweist diesbezüglich auf entsprechende Chargenrückrufe
diverser Parallelvertreiber zu den vier bisherigen Chargen von Xeplion
150 mg Depot-Injektionssuspension auf der AMK-Homepage sowie in den
vergangenen und aktuellen pharmazeutischen Fachzeitschriften. Mit den
Landesbehörden abgestimmte Chargenrückrufe auf Apotheken- und
Patientenebene ergeben sich abhängig davon, aus welchem EU-Land der
Parallelvertreiber das Arzneimittel bezogen hat. Erst die Kombination
aus verdächtigter Charge und bulgarisch-rumänischer Aufmachung erhärtet
demnach den Verdacht der Fälschung.
Die AMK erhielt in den letzten Tagen Meldungen aus Apotheken zu
Xeplion 150 mg Depot-Injektionssuspension der Charge GGB2500, für die
der pharmazeutische Unternehmer bislang keinen Chargenrückruftext
veröffentlicht hat. Die Apotheken hatten die Arzneimittelpackungen
dennoch als mögliche Fälschung identifiziert. Sowohl der betroffene
Parallelvertreiber, als auch die für die Arzneimittelüberwachung
zuständige Landesbehörde bestätigten der AMK gegenüber, dass die Charge
fälschungsverdächtig ist, sofern diese in bulgarisch-rumänischer
Aufmachung ist. In diesem Fall schließe der Schrifttyp der
Arzneimittelpackung einen Bezug aus Bulgarien oder Rumänien jedoch aus,
womit sich der Verdacht einer Fälschung nicht erhärte.
Nach Ansicht der AMK obliegt eine Analyse der Herkunft
parallelvertriebener Arzneimittel nicht den Apotheken, was eine
Einschätzung der Relevanz eines Fälschungsverdachts erschwert, zumal die
Fälschung anhand ihrer äußeren Merkmale vom Original ohnehin nur schwer
zu unterscheiden ist. Auch ist in Zusammenschau der bisherigen
Entwicklungen nicht auszuschließen, dass im Verlauf der derzeitigen
Untersuchungen zu Xeplion noch weitere Chargen nachträglich als
fälschungsverdächtig identifiziert werden.
Daher empfiehlt die AMK, jede parallelvertriebene
Arzneimittelpackung von Xeplion 150 mg Depot-Injektionssuspension nach
den bisher verdächtigen Chargen zu untersuchen und bei Vorhandensein
diese vorsorglich in Quarantäne gesondert zu lagern. Apotheker und
Apothekerinnen werden gebeten, umgehend und eigenverantwortlich ihre
Behörde sowie die AMK unter www.arzneimittelkommission.de zu informieren
und idealerweise Bildmaterial anzufertigen, um anhand der Aufmachung
eine erste Einschätzung der Herkunft durch den
Parallelvertreiber zu
ermöglichen. Im Sinne der Patientensicherheit ist die verdächtige
Arzneimittelpackung solange in Quarantäne zu lagern, bis eine
abschließende Bewertung durch den betroffenen pharmazeutischen
Unternehmer vorliegt.
Sobald weitere Informationen zu Fälschungen von Xeplion 150 mg
Depot-Injektionssuspension vorliegen beziehungsweise zusätzliche
Chargenrückrufe zur Veröffentlichung eingereicht werden, wird die AMK
unverzüglich informieren. /