AMK / Aktuell erhält die AMK vermehrt Anfragen bezüglich sogenannter 
SARS-CoV-2-Antikörper-Schnelltests, die neben Arztpraxen auch durch 
Apotheken bezogen werden können.
 Das Testprinzip basiert auf der
 Detektion von IgM- und IgG-Antikörpern, die gegen das SARS-CoV-2-Virus 
gerichtet sind. Die Testsysteme sind nur für den Gebrauch durch 
Fachpersonal vorgesehen.
 IgM-Antikörper werden in der Frühphase 
einer Infektion gebildet; im späteren Verlauf erfolgt ein Klassenwechsel
 zu IgG-Antikörpern. Spezifische, gegen das Virus gerichtete Antikörper 
sind frühestens eine Woche nach Erkrankungsbeginn nachweisbar, in der 
Regel sogar erst nach 14 Tagen. Gesicherte Erkenntnisse zu dieser 
Serokonversion liegen für SARS-CoV-2-Infektionen noch nicht vor. Erste 
Veröffentlichungen weisen darauf hin, dass diese zeitlich ähnlich 
verläuft wie bei der SARS-CoV-Infektion in 2002-2004 (1, 2).
 
Antikörpertests sind somit nur bedingt geeignet eine Infektion 
aufzuzeigen, da diese vorhanden sein kann, ohne dass sich bereits 
Antikörper detektieren lassen. Ein negatives Testergebnis kann nicht 
ausschließen, dass der Patient zum Zeitpunkt der Testung eine 
SARS-CoV-2-Infektion aufweist und bereits infektiös ist. Hier besteht 
das Risiko, gebotene Hygienemaßnahmen zu vernachlässigen. Ausgeschlossen
 werden kann zudem nicht, dass bereits vorhandene Antikörper gegen 
andere Coronaviren eine Kreuzreaktivität verursachen, also zu einem 
falsch-positiven Testergebnis führen (1).
 Die „Genauigkeit“ der 
derzeit angebotenen Antikörper-Tests, angegeben als Sensitivität und 
Spezifität, wurde häufig nur auf der Basis von kleinen Probenmengen in 
einzelnen Laboren ermittelt, die es unabhängig zu verifizieren gilt. 
Dabei bedeutet eine Sensitivität von z. B. 85 %, dass in 15 von 100 
Testungen ein falsch-negatives Ergebnis auftritt, also eine Infektion 
stattgefunden hat, ohne dass Antikörper detektiert wurden. Bei einer 
Spezifität von z. B. 95 % sind 5 von 100 Testungen falsch-positiv, 
obgleich der Mensch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert war.
 
Medizinprodukte wie die Antikörper-„Schnelltests“ werden zurzeit als 
In-Vitro-Diagnostika (IVD) niedrigen Risikos eingestuft (Liste B). 
Dadurch ist es erlaubt, auf eine unabhängige Überprüfung zu verzichten. 
Die Tests können durch die Hersteller selbst zertifiziert und mit einem 
CE-Kennzeichen versehen werden. Eine Validierung der Tests gilt daher 
nicht als gesichert (3). Zudem wurden Fälschungen bekannt, vor denen 
auch die WHO jüngst warnte (4).
 Das RKI sowie Fachgesellschaften
 lehnen die alleinige Akutdiagnostik mithilfe dieser „Schnelltests“ ab 
(5, 6). Eine breite Testung auf SARS-CoV-2 spezifische Antikörper kann 
hingegen für epidemiologische Fragestellungen sinnvoll sein, wie der 
Erfassung der Serokonversionsrate in der Bevölkerung, um den Stand der 
Immunisierung abzuschätzen.
 Als Goldstandard zum Nachweis einer 
Infektion mit SARS-CoV-2 gelten weiterhin 
Nukleinsäure-Amplifikations-Techniken (NAT), wie die hoch-sensitive 
real-time Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR). Im Gegensatz zu den o. g. 
Testsystemen, wird hier das Erbgut (RNA) des Virus direkt nachgewiesen. 
Bei einem Verdacht auf eine Infektion sollten daher die amtlich 
empfohlenen Testverfahren durchgeführt werden.
 Die AMK bittet 
daher ApothekerInnen Kunden bzw. Patienten, die sich über eine Testung 
von SARS-CoV-2-Antikörpern informieren möchten, angemessen über die 
Limitationen der Testsysteme aufzuklären. Weiterhin sollten Patienten 
bei Verdacht auf COVID-19 an die lokalen Gesundheitsämter verwiesen 
werden, um die Notwendigkeit einer laboranalytischen Testung zu prüfen. 
Diese sollte nicht durch einen Antikörper-„Schnelltest“ ersetzt werden. /
Quellen
1)  
  Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM e.V.) und Berufsverband der 
Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI 
e.V.); Abstrich-Untersuchungen mit etablierten PCR-Verfahren bleiben das
 Mittel der Wahl. Pressemitteilung vom 6. März 2020. www.alm-ev.de → 
Presse (Zugriff am 8. April 2020)
 2)    Xiao DAT et al. Profile of 
specific antibodies to SARS-CoV-2: the first report [published online 
ahead of print, 21 Mar 2020]. J Infect. 2020; S0163-4453 (20) 30138-9.
 3)    PEI; COVID-19-Tests: NAT-Test gilt als Goldstandard. www.pei.de → Newsroom → Meldungen (Zugriff am 8. April 2020)
 4)    WHO; Falsified medical products, including in vitro diagnostics, 
that claim to prevent, detect, treat or cure COVID-19. www.who.int → 
Newsroom (Zugriff am 8. April 2020)
 5)    Robert Koch-Institut; 
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2. 
www.rki.de/covid-19 → Antworten auf häufig gestellte Fragen → Wie wird 
eine Infektion mit SARS-CoV-2 labordiagnostisch nachgewiesen? (Zugriff 
am 8. April 2020)
 6)    ALM e.V.; Mehr als eine Million 
SARS-CoV-2-PCR-Tests in den deutschen Laboratorien. Pressemitteilung vom
 7. April 2020. www.alm-ev.de → Presse (Zugriff am 8. April 2020)