In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2951-2960 von 3005.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zevtera®CeftobiprolBasilea Pharmaceutica1019420603.11.2014
Rückrufe allgemeinAmisulprid – 1A Pharma 50 mg, 100 mg, 200 mg, 400 mg, jeweils 20, 50, 100 Stück, Tabletten / Filmtabletten, alle ChargenAmisulprid1A Pharma09911097
09911105
09911111
09911128
09911134
09911140
09911157
09911163
09911186
09911068
09911074
09911080
28.10.2014
Rückrufe allgemeinLyxumia, diverseLixisenatidSanofi-Aventis Deutschland09940555
09940590
09940561
09940578
09940584
28.10.2014
ChargenrückrufFlutihexal, diverseFluticason 17-propionatHexal10098974
10098997
10099005
10099011
28.10.2014
ChargenrückrufOrfiril long 150 mg, 50 Stück, Retardkapseln, Ch.-B.: 14003533NatriumvalproatDesitin Arzneimittel0871888928.10.2014
ChargenrückrufZovirax »ACA Müller«, 4,5 g, Augensalbe, Ch.-B.: 3M490AciclovirACA Müller ADAG Pharma0887680328.10.2014
ChargenrückrufZovirax, 4,5 g, Augensalbe, Ch.-B.: 3L942AciclovirGlaxoSmithKline0257196528.10.2014
ChargenüberprüfungenHumalog Kwikpen »ACA Müller«, 10 Stück, Fertigspritzen, Ch.-B.: C292587Insulin lisproACA Müller ADAG Pharma0550245621.10.2014
Rückrufe allgemeinNifehexal 10 mg, 30, 50 und 100 Stück, Weichkapseln, alle ChargenNifedipinHexal06190355
03434578
03434584
21.10.2014
ChargenrückrufOmnifix Solo latexfrei, 100 x 20 ml, Spritzen, Ch.-B.: 4H11048B.Braun Melsungen0056997021.10.2014
Zeige Ergebnisse 511-515 von 515.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPhosphat-haltige Klistiere bei Säuglingen: Schwere Hyperphosphatämien21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Produkt:
Diverse
Datum:
04.10.2016

AMK / Am 1. Oktober trat die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) in Kraft. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 23. September zu­gestimmt; die Verordnung wurde am 30. September im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe auch unter der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen«, Seiten 78 bis 79). Die Änderungen wurden am  1. Oktober 2016 wirksam.


Für die Apothekenpraxis am wichtigsten ist eine Ergänzung in § 2 AMVV, die es den Apotheken erlaubt, bestimmte Angaben auf dem Rezept ohne Rücksprache hinzuzufügen. »Absatz (6a): Fehlt der Vorname der verschreibenden Person oder deren Telefonnummer zur Kontaktaufnahme, so kann der Apotheker auch ohne Rücksprache mit der verschreibenden Person die Verschreibung insoweit ergänzen, wenn ihm diese Angaben zweifelsfrei bekannt sind.« Neben einigen redaktionellen Änderungen »ohne Auswirkung auf materielles Recht« werden 17 neue Wirkstoffe wie Cobimetinib (Cotellic®), Idebenon (Raxone®) oder Tasimelteon (Hetlioz®) der Verschreibungspflicht unterstellt. Außerdem wird Cannabidiol verschreibungspflichtig, das in nicht zulassungspflichtigen Rezeptur- und Defekturarzneimitteln (NRF-Vorschrift 22.10.) eingesetzt wird.


Die Ausnahmen für die intranasale Anwendung der Glukokortikoide Beclometason, Fluticason und Mometason werden wie folgt einheitlich gefasst: »<Wirkstoff> und seine Ester – ausgenommen zur intranasalen Anwendung zur symptoma­tischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis, nach der Erstdiagnose einer saisonalen allergischen Rhinitis durch einen Arzt, in einer Tagesdosis bis zu 400 µg (Beclometason) beziehungsweise 200 µg (Mometason, Fluticason), sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist«. Damit werden erstmals Mometason-haltige und Fluticason-haltige Nasalia aus der Verschreibungspflicht entlassen.


Durch diese Änderung verändern sich die verschreibungsfreien Bedingungen für Beclometason-Nasalia. Allerdings wird diesen eine Abverkaufsfrist eingeräumt: Präparate, die am 30. September 2016 verschreibungsfrei sind und sich im Verkehr befinden, dürfen mit der am 30. September 2016 gültigen Kennzeichnung vom pharmazeutischen Unternehmer noch bis zum 30. Juni 2017 und vom pharmazeu­tischen Großhandel und von Apotheken noch bis zum 30. September 2018 in den Verkehr gebracht werden.

 

Die Position »Bromelain-Proteasen-Konzentrat« wird genauer gefasst: »Bromelain-Proteasen-Konzentrat – zum äußeren Gebrauch bei Erwachsenen mit tiefen thermischen Verletzungen (Grad IIb-III)«. Dies dient der Klarstellung, denn nur das zentral zugelassene, äußerlich anzuwendende Fertigarzneimittel Nexobrid®, Pulver und Gel zur Herstellung eines Gels, zur Behandlung von Verbrennungen soll verschreibungspflichtig sein, nicht aber Fertigarzneimittel zur peroralen Anwendung. /


Quellen

  • Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 46, 30. September 2016, Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, Seite 2178-2179