In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationZypadheraOlanzapinCheplapharm13.08.2025
ChargenrückrufEligard 45 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung EPSS, „Orifarm“LeuprorelinacetatOrifarm1938191512.08.2025
ChargenrückrufOxycodonhydrochlorid Puren 40 mgOxycodonhydrochloridPuren Pharma09605472
09605489
11.08.2025
ChargenrückrufNatriumhypochlorit-Lsg.3% Chlor aktiv m.Prüfzer.NatriumhypochloritAug. Hedinger0747426704.08.2025
ChargenrückrufIsoket retard 20 mg RetardtablettenIsosorbiddinitratMerus Labs Luxco II S.à.R.L.0487698204.08.2025
ChargenrückrufIsozid® 0,5 N Pulver zur Herstellung einer InfusionslösungIsoniazidEsteve Pharmaceuticals0425001804.08.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Itovebi®InavolisibRoche01.08.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ordspono®Odronextamab Regeneron01.08.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vyjuvek®Beremagen geperpavecKrystal Biotech01.08.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Alyftrek®DeutivacaftorVertex Pharmaceuticals01.08.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Esmya®: Ruhen der Zulassungen 16.03.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) – aktuelle STIKO-Empfehlungen und priorisierte Impfung 13.03.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Trexject® Fertigspritzen: Risiken bei der Vorbereitung und Verabreichung durch Patienten 10.03.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK-PHAGRO-Schnellinformation: Sotalol-Carinopharm 40 mg/4 ml Injektionslösung, 5 Ampullen 09.03.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Anordnung des Ruhens der Zulassung für einige Sartan-haltige Arzneimittel, die vorgesehene risikominimierende Maßnahmen noch nicht oder nicht vollständig umgesetzt haben 03.03.2020
Information der Institutionen und BehördenÄnderung in der Verschreibungspflicht 03.03.2020
Information der Institutionen und BehördenListe ausgewählter AMK-Nachrichten 2. Halbjahr 2019 (PZ 27 bis 51/52) 11.02.2020
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 2019 04.02.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 28.01.2020
Information der Institutionen und BehördenPentasa® 1000 mg Zäpfchen: Erhöhtes Risiko für Anwendungsfehler und lokale Nebenwirkungen bei Erstanwendern 28.01.2020

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Eingrenzung des Versorgungsmangels Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder - Update

Datum:
25.03.2026

Aktualisierung der AMK vom 25. März 2026:  In einer Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 17. Februar 2026 stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest, dass der Versorgungsmangel von antibiotikahaltigen Säften für Kinder mit den Wirkstoffen Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim in Deutschland nicht mehr besteht (3).


AMK am 30. Juni 2025 / Mit der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 19. April 2023 (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 18, Seite 87) hatte das BMG einen Versorgungsmangel Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder in Deutschland festgestellt.

Das BMG stellt mit Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 10. Juni 2025 nun fest, dass der Versorgungsmangel bei Antibiotika-haltigen Säften für Kinder mit den Wirkstoffen Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim fortbesteht, da nach Information des BfArM weiterhin eine kritische Versorgungslage vorliegt (1, 2).

Demgegenüber hat sich nach Information des BfArM die Versorgungslage mit Antibiotika-haltigen Säften für Kinder mit anderen als den zuvor genannten Wirkstoffen grundsätzlich stabilisiert. Der mit Bekanntmachung vom 19. April 2023 festgestellte Versorgungsmangel besteht insoweit nicht mehr.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Antibiotika-haltigen Säften für Kinder unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1)    BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 10. Juni 2025 (BAnz AT 26.06.2025 B6). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 30. Juni 2025)
2)    BfArM; Aufhebung und Eingrenzung des Versorgungsmangels nach § 79 Absatz 5 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Antibiotika für Kinder (Zugriff am 30. Juni 2025)
3) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 17. Februar 2026 (BAnz AT 25.03.2026 B2). www. bundesanzeiger.de (Zugriff am 25. März 2026)