In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationFampridin Hexal® 10 mg, RetardtablettenFampridinHexal17.11.2023
ChargenrückrufVotrient® 400 mg FilmtablettenPazopanibParanova Pack A/S1414378917.11.2023
HerstellerinformationSimulect®BasiliximabNovartis Pharma16.11.2023
Rote-Hand-Briefe16.11.2023
Rote-Hand-BriefeProfact® DepotBuserelinCheplapharm Arzneimittel16.11.2023
ChargenrückrufVotrient® 400 mg FilmtablettenPazopanibCC Pharma0963319016.11.2023
ChargenrückrufSevredolMorphinAllomedic1155072614.11.2023
ChargenrückrufRepatha®EvolocumabAmgen12397126
12397132
14.11.2023
ChargenrückrufArilin®MetronidazolDr. August Wolff Arzneimittel0272431114.11.2023
HerstellerinformationTrulicity®DulaglutidLilly Deutschland13.11.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und Behördenie AMK informiert zum europaweiten Rückruf Valsartan-haltiger Arzneimittel, in denen der Wirkstoff vom chinesischen Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical Co. Ltd. verarbeitet wurde12.07.2018
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht09.07.2018
Information der Institutionen und BehördenAMK: Chargenbezogene Rückrufe Valsartan-haltiger Arzneimittel des Wirkstoffherstellers Zhejiang Huahai Pharmaceutical Co., Ltd.: Verunreinigung des Wirkstoffs mit N-Nitrosodimethylamin06.07.2018
Information der Institutionen und BehördenAMK-PHAGRO-Schnellinformation: Valsartan-haltige Arzneimittel05.07.2018
Information der Institutionen und BehördenBfArM: EU-weiter Chargenrückruf Valsartan-haltiger Arzneimittel des Wirkstoffherstellers Zhejiang Huahai Pharmaceutical Co. geplant: Verunreinigung des Wirkstoffs mit N-Nitrosodimethylamin04.07.2018
Information der Institutionen und BehördenMethotrexat (MTX)-haltige Fertigspritzen: BfArM bittet um verstärkte Aufmerksamkeit bei Verordnung und Austausch03.07.2018
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da!03.07.2018
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Abschlussbericht zum Fälschungsfall CellCept® (Mycophenolatmofetil)22.06.2018
Information der Institutionen und BehördenBedenkliche Rezepturarzneimittel Stand Mai 201831.05.2018
Information der Institutionen und BehördenAspirin i.v. 500 mg - Lieferabriss ab Mitte Mai erwartet15.05.2018

Information der Institutionen und Behörden

PEI: Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) – aktuelle STIKO-Empfehlungen und priorisierte Impfung - Update

Datum:
10.08.2023

Aktualisierung der AMK vom 10. August 2023: Der vom BMG am 16. März 2020 festgestellte Versorgungsmangel wurde per Bekanntmachung aufgehoben (4).

Ergänzung der AMK vom 20. November 2020: Im aktuellen Epidemiologischen Bulletin von 19. November 2020 bestätigt die STIKO Ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung während der SARC-CoV-2 Pandemie und gibt Handlungshinweise bei eingeschränkter Lieferbarkeit. Zum Beitrag.

Aktualisierung der AMK vom 7. Juli 2020: Da der Pneumokokken-Impfstoff Prevenar® 13 vorerst wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht, wurden die Vorgaben zur Priorisierung von Patienten bei diesem Impfstoff aufgehoben.

Ergänzung der AMK vom 19. März 2020: Das BMG erklärte am 16. März den Versorgungsmangel.

AMK / Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weist aktuell auf Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) hin (1, 2). Bis auf weiteres sind beide Pneumokokkenimpfstoffe nur eingeschränkt lieferbar.

Um besonders vulnerable Personengruppen möglichst effektiv und entsprechend ihrem Risiko zu schützen, soll wie folgt vorgegangen werden (1, 3):

  • Prevenar® 13 soll ausschließlich für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von 2 Jahren verwendet werden. Sollte Prevenar® 13 nicht verfügbar sein, kann auf Synflorix® (10-valenter Pneumokokkenkonjugatimpfstoff) ausgewichen werden.
  • Pneumovax® 23 soll prioritär für folgende Personengruppen verwendet werden:
    -          Patienten mit Immundefizienz
    -          Senioren ab dem Alter von 70 Jahren
    -          Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen

Besonders beachtet werden muss die Verwendung der Impfstoffe nach Lebensalter. Aufgrund fehlender Daten und schwacher Antikörperantwort von Pneumovax® 23 bei Säuglingen und Kleinkindern bis 2 Jahren, dürfen nur der Konjugatimpfstoff Prevenar® 13 bzw. alternativ Synflorix® in dieser Altersgruppe geimpft werden. Daher soll ab sofort Prevenar® 13 ausschließlich für die Grundimmunisierung von Säuglingen verwendet werden.

Patienten mit Immundefizienz (auch unter immunsuppressiver Therapie), Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen, wie z. B. COPD, sowie Senioren ≥ 70 Jahren sollen prioritär mit Pneumovax® geimpft werden (1). Weiterhin sollen bis auf weiteres nur die von der STIKO aktuell priorisierten Risikogruppen geimpft werden, während von der Impfung anderer Bevölkerungsgruppen abgesehen werden sollte (3).
Die Prävention von invasiven Erkrankungen, Lungen- und Mittelohrentzündungen, die durch Streptococcus pneumoniae verursacht werden, stellt insbesondere bei Säuglingen eine essentielle Intervention dar.

Daher bitten PEI und AMK ausdrücklich alle Apotheken, welche Arztpraxen oder Institutionen mit den genannten Impfstoffen beliefert haben, umgehend zum Sachverhalt zu informieren. Und bitte achten Sie bei der Abgabe von Prevenar® 13 und Pneumovax® 23 auf die korrekte Umsetzung der aktuellen STIKO-Empfehlungen inklusive der priorisierten Impfempfehlungen. /
 
Quellen
1) PEI an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Versorgung mit Pneumokokkenimpfstoffen (13. März 2020)
2) PEI; Lieferengpässe unter www.pei.de → Arzneimittel → Impfstoffe -> Lieferengpässe → Lieferengpässe von Human-Impfstoffen (13. März 2020); www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/lieferengpaesse/lieferengpaesse-node.html
3) STIKO; www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Lieferengpaesse/Lieferengpaesse_node.html
4) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 1. August 2023 (BAnz AT 09.08.2023 B2). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 10. August 2023)