In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufFerinject 50 mg Eisen / ml »EurimPharm«, 10 ml, Injektions- / Infusionslösung EisenEurimPharm Arzneimittel0750769918.08.2015
ChargenrückrufIrbesartan Heumann 75 mg, 150 mg, 300 mg, 28, 56, 98 FilmtablettenIrbesartanHeumann Pharma & Co. Generica KG09505397
09505405
09505411
09505434
09505440
09505463
09505486
09505500
09505517
18.08.2015
ChargenrückrufTurixin, 3 g, Nasensalbe MupirocinGlaxoSmithKline & Co0452489818.08.2015
ChargenrückrufBactroban Nasensalbe, 3 gMupirocinACA Müller ADAG Pharma0917568125.08.2015
ChargenrückrufBactroban Nasensalbe, 3 gMupirocinaxicorp Pharma0630752125.08.2015
ChargenrückrufBactroban Nasensalbe, 3 gMupirocinAllomedic1009036925.08.2015
ChargenrückrufBactroban Nasensalbe, 3 gMupirocinEmra-med Arzneimittel0217165125.08.2015
ChargenrückrufBactroban Nasensalbe, 3 gMupirocinkohlpharma0149980025.08.2015
ChargenrückrufBactroban Nasen­salbe, 3 gMupirocinOrifarm0555987025.08.2015
ChargenrückrufBactroban Nasensalbe, 3 gMupirocinPharma Gerke Arzneimittelvertriebs0192507125.08.2015
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und Behörden25.04.2019
Information der Institutionen und BehördenEMA: Verunreinigung Sartan-haltiger Arzneimittel: Weitere Maßnahmen zur Risikoabwehr werden geprüft 30.04.2019
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Sturzrisiko unter der Off-Label-Einnahme von Methadon beachten 27.05.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Eigenhergestellte Tragant-haltige Hydrochlorothiazid-Suspension: Mögliche Infektionsquelle für neonatologische Patienten 27.05.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Neue Postanschrift der AMK ab dem 17. Juni 201905.06.2019
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Xarelto ® 20mg, 28 Filmtabletten, Charge BXHVHC3: mögliche Fälschungen 06.06.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Nepresol® inject – Beschriftung der Lösungsmittel-Ampulle kann zu Applikationsfehlern führen 06.06.2019
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Xarelto® 20 mg, 28 Filmtabletten: Weitere Chargen als Fälschungen identifiziert 14.06.2019
Information der Institutionen und BehördenOmnitest 5 Blutzuckerteststreifen – gefälschte Importprodukte: Fehlerhafte Messwerte mit Risiko für Hyperglykämien 17.06.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 02.07.2019

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beschließt weitere Maßnahmen zur Abmilderung des Versorgungsmangels von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation

Datum:
19.01.2024

AMK / Das BfArM informiert, dass die Versorgung mit Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation für die Monate Januar und Februar 2024 nicht vollständig gesichert sei. Für die darauffolgenden Monate könne nach den aktuell vorliegenden Daten derzeit noch keine sichere Prognose gestellt werden.

Zur Abwendung einer Unterversorgung mit Salbutamol-haltigen Arzneimitteln hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits am 27. Dezember 2023 einen Versorgungsmangel nach § 79 (5) AMG bekannt gegeben; die AMK informierte (siehe Pharm. Ztg. 2024 Nr. 1, Seite 65). Damit erhalten die zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit, Ausnahmen von den Regelungen des AMG zu gestatten, beispielsweise durch den Import oder das Verbringen Salbutamol-haltiger Arzneimittel.

Nun hat der Beirat nach § 52b Absatz 3b AMG zu Liefer- und Versorgungsengpässen folgende weitere kurzfristige Maßnahmen empfohlen, um die Versorgung der betroffenen Patienten sicher zu stellen:

  • Für die Dauer des Versorgungsmangels nach § 79 (5) AMG von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation sollen Ärztinnen und Ärzte keine Rezepte für eine individuelle Bevorratung ausstellen. So sollen Patienten nur dann ein Folgerezept erhalten, wenn eine weitere Verordnung erforderlich ist. Regionale und/oder individuelle Bevorratungen sollen so unterbunden werden.
  • Weiter soll die kleinste Packungsgröße (N1) verordnet und von Apotheken abgegeben werden, um möglichst viele Patienten versorgen zu können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert Ärztinnen und Ärzte entsprechend und weist auf das Erfordernis der bedarfsgerechten Verschreibungspraxis im Sinne der Patientenversorgung, sowie dessen Gründe hin.
  • Die AMK und die KBV empfehlen, dass bei Vorliegen eines Rezeptes über größere Packungseinheiten (N2, N3) von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation die Verordner auf die oben empfohlene Bevorzugung der kleinsten Packungsgröße hingewiesen werden. Notwendigenfalls ist unter Berücksichtigung der lokalen Verfügbarkeit von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation auch die Abgabe der Packungsgröße N1 durch die Entnahme von Teilmengen in Erwägung zu ziehen.


Um Sicherheit in Bezug auf die Erstattung zu schaffen, informiert der GKV-Spitzenverband seine Mitgliedskassen und empfiehlt, dass in dem Zeitraum des Versorgungsmangels für alle Salbutamol-haltigen Arzneimittel zur pulmonalen Applikation, auch in den Fällen, in denen grundsätzlich keine Übernahmepflicht zusätzlicher Kosten vorliegt, die eventuell anfallenden zusätzlichen Kosten zu übernehmen. Dies gelte insbesondere für Arzneimittelimporte.

Alle aktuellen Informationen können der Mitteilung auf der BfArM-Website entnommen werden.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten bei der Abgabe von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Anwendung im Bedarfsfall über die Hintergründe der Maßnahmen zu informieren und insbesondere bei Fragen zur Inhalationstechnik die korrekte Anwendung zu schulen. Zu Fragen zur Erbringung und Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ verweist die AMK auf die Materialien der ABDA. /


Quellen
BfArM; Empfehlung des Beirats für Liefer- und Versorgungsmängel gem. § 52b Abs. 3b AMG zu weiteren Maßnahmen zur Milderung des Versorgungsmangels von salbutamolhaltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Informationen zur Verfügbarkeit von salbutamolhaltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform und Empfehlung zur Abmilderung möglicher Engpässe (Zugriff am 19. Januar 2024)