In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2871-2880 von 3223.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemein Betmiga 25 mg, 30, 50 und 100 Stück, Retard-Tabletten, alle Chargen Betmiga 50 mg, 30, 50 und 100 Stück, Retard-TablettMirabegronAstellas Pharma10147477
10147508
10147514
10147537
10147543
10147572
10.11.2015
Rote-Hand-BriefeThalidomide CelgeneThalidomidCelgene10.11.2015
DiebstahlAzzalureClostridium botulinum (Abobotulinum) Toxin Typ AGalderma Laboratorium0514460810.11.2015
DiebstahlGenotropin MiniQuick 0,2 mg und 0,4 mgSomatropinPfizer Pharma08630580
08630597
10.11.2015
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Otezla®IdebenonSanthera Pharmaceuticals1121357806.11.2015
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Farydak®PanobinostatNovartis Pharma11126425
11126431
11126448
06.11.2015
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Kanuma®Sebelipase alfaAlexion Pharma1133242606.11.2015
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Mekinist®TrametinibNovartis Pharma11295429
11295412
06.11.2015
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Strensiq®Asfotase alfaAlexion Pharma11112908
11112937
11112966
11112989
05.11.2015
ChargenrückrufMetobeta 50, 100 Stück, TablettenMetoprololtartratbetapharm Arzneimittel0480188903.11.2015
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht

Datum:
20.06.2017

AMK / Im BfArM in Bonn fand am 13. Juni 2017 die Sitzung des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht nach § 53 Arzneimittelgesetz (AMG) statt. Der Ausschuss berät die Bundesministerien für Gesundheit und für Ernährung und Lebensmittel zu Fragen der Apothekenpflicht beziehungsweise Freiverkäuflichkeit von Arzneimitteln und gibt hierzu Empfehlungen ab. Die Apothekerschaft ist in diesem einundzwanzigköpfigen Gremium mit zwei Sitzen stimmberechtigt vertreten. Da die Beratungen vertraulich sind, werden an dieser Stelle nur Ergebnisse mitgeteilt, die für Apotheken relevant sind. 

Anträge, denen zufolge die als traditionelle pflanzliche Arzneimittel (§ 39 a – d AMG) registrierten Fertigarzneimittel mit »Teufelskrallenwurzel und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen« sowie mit »Thymiankraut und seine Zubereitungen, auch in Mischungen mit Primelwurzel und ihren Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen« aus der Apothekenpflicht entlassen werden sollten, hat der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. 

Dagegen hatte der Ausschuss dem Verordnungsgeber mehrheitlich empfohlen, folgende ebenfalls als traditionelle pflanzliche registrierte Arzneimittel in die Freiverkäuflichkeit zu entlassen:

  • »Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen«,
  • »Orthosiphonblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen« und
  • »Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen.« 

Zudem wurde empfohlen den Grenzwert für Arsen für in Flaschen abgefüllte freiverkäufliche Heilwässer (Anlage 4 der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel, AMVerkRV) von 0,04 mg/l auf 0,01 mg/l abzusenken. 

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses wird von den zuständigen Bundesministerien ein Verordnungsentwurf erstellt, der das vorgeschriebene Verfahren einschließlich der Zustimmung durch den Bundesrat durchlaufen wird; daher können sich noch Modifikationen ergeben. Mit dem Inkrafttreten der geänderten AMVerkRV ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen. Das Kurzprotokoll der Sitzung kann im Internet unter www.bfarm.de eingesehen werden. /


Quellen

  • BfArM; Kurzprotokoll – Sitzung vom 13. Juni 2017, www.bfarm.de - Arzneimittel - Pharmakovigilanz - Ausschüsse und Gremien - Apothekenpflicht - Protokolle (14. Juni 2017)