In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2631-2640 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Scenesse®AfamelanotidClinuvel1133612808.03.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Briviact®BrivaracetamUCB Pharma11548801
11548818
11548646
11548675
11548681
11548698
11548712
11548729
11548735
11548741
11548758
11548764
11548770
11548787
11548793
08.03.2016
ChargenrückrufBetavert N 8 mg, 20, 50 und 100 Stück, TablettenBetahistinHennig Arzneimittel06064739
06064745
06064751
08.03.2016
ChargenrückrufInzolen HK Ampullen, diverseDexpanthenolDr. Franz Köhler Chemie02006283
07185830
02529911
07185847
02006314
02006320
02006337
02006343
07185882
02529934
07185899
08.03.2016
ChargenrückrufIsotone NaCl Lösung 0,9% BC Glas, 20x50 ml, InjektionslösungNaClBerlin-Chemie0233720608.03.2016
ChargenrückrufMel rosatum Rosenhonig, diverseCaesar & Loretz09208280
09208274
08.03.2016
ChargenrückrufPantoprazol Hennig, diversePantoprazolHennig Arzneimittel09154845
09154851
09154868
08877010
09154874
09154880
09154897
09154905
08877027
09154911
08.03.2016
ChargenrückrufRoxi Aristo 300 mg, 10 Stück, FilmtablettenRoxithromycinAristo Pharma0933957908.03.2016
ChargenrückrufTensoflux 2,5 mg / 5 mg, 20, 50 und 100 Stück, TablettenBendroflumethiazid, AmiloridHennig Arzneimittel03127942
03127959
03127965
08.03.2016
HerstellerinformationDiacomit 250 mg PulverStiripentolDesitin Arzneimittel08.03.2016
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

RKI: Händedesinfektionsmittel – dritter Wirkbereich definiert: »begrenzt viruzid PLUS«

Datum:
16.05.2017

AMK / In der aktuellen Ausgabe des Epidemiologischen Bulletin vom 4. Mai 2017 wird auf die vom Arbeitskreis Viruzidie des Robert-Koch-Instituts (RKI) erarbeitete neue Definition eines dritten Wirkbereichs »begrenzt viruzid PLUS« für Händedesinfektionsmittel aufmerksam gemacht. Bislang erfolgte die Einteilung der Händedesinfektionsmittel in die Wirkbereiche »begrenzt viruzid« und »viruzid«. 

Hintergrund für die Schaffung eines neuen Wirkbereiches waren die bisher oftmals widersprüchlichen Wirksamkeitsangaben für bestimmte, schwer inaktivierbare Viren in den Produktinformationen bei ein und demselben Desinfektionsmittel. Die neue Definition wird der Tatsache gerecht, dass es unter den unbehüllten Viren solche gibt, die sich leichter inaktivieren lassen. Der neu definierte Wirkbereich »begrenzt viruzid PLUS« umfasst neben den durch den Bereich »begrenzt viruzid« erfassten behüllten Viren speziell die Wirksamkeit gegenüber unbehüllten Adeno-, Noro- und Rotaviren, die vergleichsweise häufig an Virusausbrüchen beteiligt sind. 

Derzeit stehen nur sehr wenige Mittel mit geprüfter (Haut-)Verträglichkeit und »viruzider« Wirksamkeit zur Verfügung, da die Anforderungen für eine »viruzide« Wirksamkeit nur von sehr wenigen Produkten erreicht werden. 

Durch die im Verhältnis hierzu geringeren Prüfanforderungen des neuen Bereichs »begrenzt viruzid PLUS« wird erwartet, dass zukünftig die Zahl von wirksamen Produkten mit besserer Verträglichkeit zunimmt und eine höhere Compliance der Anwender bei der hygienischen Händedesinfektion resultiert, die für die Vermeidung der Weiterverbreitung von viralen Krankheitserregern so bedeutsam ist. 

Die AMK weist darauf hin, dass die Desinfektionsmittellisten des Verbunds für angewandte Hygiene e. V. (VAH) und des RKI noch nicht entsprechend aktualisiert wurden. Dort eingetragene Produkte wurden bezüglich ihrer Wirksamkeit geprüft. /


Quellen

  • Schwebke I. et al., Händedesinfektionsmittel: Welche Bedeutung und Konsequenzen hat der neue Wirkbereich »begrenzt viruzid PLUS«? Epid Bull 2017; 18/19:171-172.