In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2631-2640 von 3052.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufCyclophosphamid Hexal 2000 mg, 1 Stück, Pulver zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslsg.CyclophosphamidHexal1055057523.02.2016
ChargenrückrufNystatin Lederle, 25 g, CremeNystatinMeda Pharma0490072323.02.2016
ChargenrückrufTacrolimus Hexal 1 mg, 100 Stück, HartkapselnTacrolimusHexal0033139823.02.2016
ChargenüberprüfungenEngerix B Erwachsene »Emra-Med« 1 Stück, FertigspritzeHepatitis-B-ImpfstoffEmra-Med Arzneimittel0062948823.02.2016
ChargenrückrufAzelastinhydrochlorid AL 0,5 mg / ml, 6 ml, AugentropfenAzelastinhydrochloridAliud Pharma0321712516.02.2016
ChargenrückrufAzelastinhydrochlorid Stada, 0,5 mg / ml, 6 ml, AugentropfenAzelastinhydrochloridStadapharm0436519316.02.2016
ChargenrückrufAzela-Vision MD sine 0,5 mg / ml, 6 ml, AugentropfenAzelastinhydrochloridOmniVision1016913116.02.2016
ChargenrückrufDexpanthenol, 50 gDexpanthenolFagron0857300816.02.2016
ChargenrückrufKohlensäurebad, 3 Stück, BadNatriumhydrogencarbonat + Aluminiumsulfat-x-WasserBastian-Werk0875369616.02.2016
ChargenrückrufNova T, »Beragena«, 1x1 Stück, IntrauterinpessarKupferdraht mit SilberkernBeragena Arzneimittel0425007616.02.2016
Zeige Ergebnisse 511-520 von 520.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenTherapeutika zur Androgensuppression: Aktualisierung der Produktinformationen aufgrund von QT-Intervall-Verlängerung11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenStufenplanverfahren zu Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva: unabhängig vom Körpergewicht von allen Frauen verwendbar11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenUAW-Verdachtsfälle melden: EMA veröffentlicht Informationsblatt für Patienten11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenColistin inhalativ und parenteral: neue EMA-Empfehlungen zur Dosierung04.11.2014
Information der Institutionen und BehördenHautverätzungen durch Chlorhexidin-haltige Lösungen zur Hautdesinfektion bei Neugeborenen: neue Warnhinweise in Produktinformationen04.11.2014
Information der Institutionen und BehördenPhosphat-haltige Klistiere bei Säuglingen: Schwere Hyperphosphatämien21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Veröffentlichungen der AMK im 2. Halbjahr 2015

Datum:
12.01.2016

AMK / Halbjährlich veröffentlicht die AMK Verzeichnisse ihrer Nachrichten mit dem Titel, der PZ-Fundstelle und dem Grund der Veröffentlichung (siehe Tabelle im Service-Teil dieser Ausgabe). Die folgende Zusammenfassung gibt in Kürze ausgewählte AMK-Nachrichten aus der zweiten Jahreshälfte 2015 wieder. 


In dieser Zusammenfassung tauchen wiederholt europäische Institutionen und deren Abkürzungen auf, die in der Pharmakovigilanz eine Rolle spielen:

 

  • Die Europäische Arzneimittelagentur oder European Medicines Agency (EMA) ist verantwortlich für die wissenschaftliche Bewertung von Zulassungsanträgen für Arzneimittel, die in der EU in den Verkehr gebracht werden. Die EMA überwacht die Sicherheit dieser Arzneimittel und ergreift wenn nötig Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung. EU-Arzneimittelzulassungen werden durch die Europäische Kommission erteilt, geändert oder widerrufen.
  • Der Ausschuss für Humanarzneimittel oder Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) der EMA erarbeitet Stellungnahmen (»opinions«) der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln.
  • Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz oder Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) der EMA ist für die Überwachung und Bewertung der Sicherheit von Humanarzneimitteln zuständig und für die europäischen Risikobewertungsverfahren verantwortlich.
  • Die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren der EMA (Coordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures – Human, CMDh) bearbeitet Zulassungsänderungen bei Arzneimitteln, die auf Grund dezentraler Verfahren oder Verfahren der gegenseitigen Anerkennung in zwei oder mehr EU-Mitgliedsstaaten im Verkehr sind.

 

Maßnahmen der Arzneimittelbehörden
Die Zulassungsinhaber Codein-haltiger Arzneimittel wurden im Juli vom BfArM aufgefordert, Änderungen der Produktinformationen vorzunehmen: Künftig ist die Anwendung von Codein bei Husten und Erkältungskrankheiten kontraindiziert bei Kindern unter 12 Jahren, bei stillenden Frauen und bei ultraschnellen CYP2D6-Metabolisierern. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit eingeschränkter Atemfunktion wird die Anwendung nicht empfohlen. Auch Apotheken, die Codein auf Grund von Standardzulassungen in Verkehr bringen, wird empfohlen, die Gebrauchsinformationen zu aktualisieren (PZ 27/2015, Seite 95).


Im Juli ordnete das BfArM an, dass die gleichzeitige Behandlung mit Apomorphin als Kontraindikation in alle Produktinformationen Ondansetron-haltiger Arzneimittel aufzunehmen ist. Weil es bei gleichzeitiger Behandlung mit Apomorphin in einer klinischen Studie zu starkem Blutdruckabfall und Bewusstseinsverlust kam, darf nicht gleichzeitig mit dem 5-HT3-Rezeptor-Antagonisten Ondansetron und dem Dopaminagonisten Apomorphin behandelt werden. Der dieser Wechselwirkung zugrunde liegende Mechanismus ist nicht bekannt (PZ 29/2015, Seite 91).


Das BfArM setzte im Juli einen Beschluss der CMDh um, wonach die Produktinformationen von Ibuprofen- und Dexibuprofen-haltigen Arzneimitteln zur systemischen Anwendung wegen des kardiovaskulären Risikos anzupassen sind. Folgende Anwendungsbeschränkungen sind anzugeben: Bei schwerer Herzinsuffizienz ist Ibuprofen beziehungsweise Dexibuprofen kontraindiziert. Bei Patienten mit unkontrollierter Hypertonie, Herzinsuffizienz, ischämischer Herzkrankheit, peripherer arterieller Verschlusskrankheit und zerebrovaskulärer Erkrankung soll Ibuprofen beziehungsweise Dexibuprofen nur nach sorgfältiger Abwägung angewendet werden; hohe Dosen von Ibuprofen (über 2 400 mg/Tag) beziehungsweise Dexibuprofen (über 1 200 mg/Tag) sind zu vermeiden. Die Langzeitbehandlung von Patienten mit Risikofaktoren für kardiovaskuläre Ereignisse soll sorgfältig abgewogen werden, besonders wenn hohe Dosen von Ibuprofen beziehungsweise Dexibuprofen nötig sind. Die regelmäßige Langzeitanwendung von Ibuprofen beziehungsweise Dexibuprofen kann möglicherweise die kardioprotektive Wirkung von niedrig dosierter Acetylsalicylsäure beeinträchtigen und wird nicht empfohlen. Klinische Studien weisen darauf hin, dass die Anwendung von Ibuprofen beziehungsweise Dexibuprofen, besonders in hohen Dosen, möglicherweise mit einem geringfügig erhöhten Risiko arterieller thrombotischer Ereignisse einhergeht (PZ 31/2015, Seite 81).


Ende 2013 wurde eine Neuformulierung von Xalatan® Augentropfen (Latanoprost) in den Verkehr gebracht, die statt im Kühlschrank bei Raumtemperatur aufbewahrt werden. Seither hatte die AMK vermehrt Meldungen über starke Augenreizungen erhalten. Diese wurden vermutlich durch eine Senkung des pH-Wertes verursacht. Die Zunahme der Meldungen wurde als Signal für eine mögliche Beeinträchtigung der Therapietreue gewertet und durch den PRAC analysiert. Dem PRAC zufolge sollen nun Patienten, die Xalatan erhalten, bei übermäßiger Augenreizung umgehend ärztlichen Rat suchen, damit eine angemessene Weiterbehandlung gewährleistet ist; ein Hinweis soll in die Gebrauchsinformation aufgenommen werden. Dieser Fall zeigte die Bedeutung von Verdachtsmeldungen einer unerwünschten Arzneimittelwirkung, selbst wenn diese in der Produktinformation bereits aufgeführt ist (PZ 34/2015, Seite 75).


Das BfArM informierte im August über schwere Bradykardien bei gleichzeitiger Behandlung mit Amiodaron (Cordarex®) und Sofosbuvir (Sovaldi®) in Kombination mit Simeprevir (Olysio®). Schon in der ersten Jahreshälfte hatte der PRAC Maßnahmen wegen schwerer Herzrhythmusstörungen bei gleichzeitiger Behandlung mit Amiodaron und den Kombinationen Sofosbuvir/Ledipasvir beziehungsweise Sofosbuvir/Daclatasvir initiiert. Wegen des Risikos von Bradykardien und Herzblock soll die gleichzeitige Behandlung mit Amiodaron und Kombinationen von Sofosbuvir und Simeprevir, Daclatasvir (Daklinza®) oder Ledipasvir (Harvoni®) vermieden werden, es sei denn, alternative Antiarrhythmika kommen nicht in Frage (PZ 35/2015, Seite 76).


Das BfArM ordnete im Oktober per Stufenplanbescheid zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Adrenalin-haltige Autoinjektoren an und setzte damit einen Durchführungsbeschluss der EU-Kommission um. Wenn eine erste Injektion keine klinische Verbesserung bewirkt oder eine Verschlechterung eintritt, kann 5 bis 15 Minuten später eine zweite Injektion angewendet werden. Es wird empfohlen, den Patienten zwei Autoinjektoren zu verschreiben, die sie zu jeder Zeit bei sich tragen sollen. Ferner wurde von den Zulassungsinhabern die Vorlage eines Risikomanagementplans gefordert, der auch Schulungsmaterialien vorsieht, um sicherzustellen, dass sowohl medizinisches Fachpersonal als auch Patienten und Betreuungspersonen Adrenalin-haltige Autoinjektoren bestimmungsgemäß anwenden können. Außerdem sollen die Zulassungsinhaber Pharmakokinetik-/Pharmakodynamik-Studien durchführen, um den Einfluss verschiedener Faktoren auf Verteilung, Exposition und Wirkung von Adrenalin bei Gabe über den jeweiligen Adrenalin-Autoinjektor zu untersuchen (PZ 41/2015, Seite 169).


Auf Grund des Risikos von progressiven multifokalen Leukenzephalopathien (PML) unter Dimethylfumarat empfahl der CHMP im Oktober umfangreiche Änderungen der Produktinformationen. Die in die Fach- und Gebrauchsinformation aufzunehmenden Hinweise zur Risikominimierung sind bei dem Multiple-Sklerose-Arzneimittel Tecfidera® und dem Antipsoriatikum Fumaderm® etwas unterschiedlich. Sie umfassen vor allem eine klinische und laborchemische Überwachung (Lymphozytenzahl, MRT-Untersuchungen). Bei Verdacht auf eine PML ist die Therapie mit Dimethylfumarat sofort abzubrechen (PZ 44/2015, Seite 92).


Die EMA warnte im November vor der Anwendung von Mycophenolat Mofetil beziehungsweise Mycophenolsäure (zum Beispiel Cellcept® beziehungsweise Myfortic®) während der Schwangerschaft, wenn Behandlungsalternativen verfügbar sind. Die bereits in den Produktinformationen enthaltenen Warnungen sollen deutlich verstärkt werden: Mycophenolat ruft eine höhere Rate an spontanen Aborten und angeborenen Missbildungen hervor als andere Immunsuppressiva, die in der Transplantationsmedizin verwendet werden. Eine Schwangerschaft muss vor Therapiebeginn sicher ausgeschlossen werden. Mycophenolat soll nur dann bei gebärfähigen Frauen angewandt werden, wenn diese zuverlässige Verhütungsmethoden bis sechs Wochen nach Therapieende einsetzen. Männer sollen bis 90 Tage nach Therapieende Kondome benutzen; ihre Partnerinnen sollen in dieser Zeit ebenfalls wirksame Verhütungsmethoden anwenden. Ärzte sollen ihre Patienten und deren Partner umfassend aufklären, um sicherzustellen, dass sie die Risiken von Mycophenolat für ungeborene Kinder sowie die Maßnahmen zu ihrer Minimierung verstehen (PZ 45/2015, Seite 114).


Das BfR empfiehlt seit Dezember 2015 Anwendungsbeschränkungen für isolierte Isoflavone bei Frauen in den Wechseljahren. Da sie schwach östrogen wirken, könnten sie entsprechende unerwünschte Wirkungen hervorrufen. Der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zufolge gibt es aber aus Humanstudien keine Hinweise auf unerwünschte Wirkungen von isolierten Isoflavonen auf die weibliche Brustdrüse, die Gebärmutter und die Schilddrüse. Die in den Studien verwendeten Isoflavon-Dosierungen und Einnahmezeiträume könnten daher als Orientierung für eine als hinreichend sicher anzunehmende Verwendung nach der Menopause dienen. Für Präparate aus Soja sind dies Dosierungen an Isoflavonen/Extrakten von bis zu 100 mg pro Tag bei einer Einnahmedauer von bis zu zehn Monaten; für Präparate aus Rotklee Dosierungen von bis zu 43,5 mg Isoflavonen pro Tag bei einer Einnahmedauer von bis zu drei Monaten. Patienten mit östrogenabhängigen Krankheiten der Brustdrüse oder der Gebärmutter, aktuell oder in der Anamnese, sei die Einnahme isolierter Isoflavone nicht zu empfehlen. Da möglicherweise nicht bekannt ist, ob eine östrogenabhängige Krankheit vorliegt, sei es sinnvoll, vor der Einnahme von Isoflavonen ärztlichen Rat einzuholen (PZ 49/2015, Seite 113).

 

Informationen der Hersteller
Die drei Firmen Astra Zeneca AB, Boehringer Ingelheim International GmbH und Janssen-Cilag International N.V. teilten im Juli in einem gemeinsamen Informationsbrief mit, dass Typ-2-Diabetiker, die mit einem SGLT2-Inhibitor (Canagliflozin, Dapagliflozin, Empagliflozin) behandelt werden und Symptome einer Azidose zeigen, in jedem Fall auf Ketonkörper getestet werden sollen. Verzögerungen von Diagnose und Behandlung einer Ketoazidose sollen dadurch vermieden werden. Ein für eine diabetische Ketoazidose untypischer, nur mäßig erhöhter oder erniedrigter Blutzuckerspiegel soll nicht davon abhalten, auf eine Azidose zu testen. Bei Verdacht auf Ketoazidose soll die Behandlung mit dem SGLT2-Inhibitor unterbrochen werden. Betont wurde, dass SGLT2-Inhibitoren nicht für Diabetes mellitus Typ 1 zugelassen sind, da es sich bei einem Drittel der berichteten Ketoazidose-Fälle um Typ-1-Diabetiker handelte (PZ 29/2015, Seite 91).


Durch einen Rote-Hand-Brief berichtete die Firma Amgen GmbH im August über weitere Maßnahmen zur Minimierung des Risikos von Kieferosteonekrosen unter Xgeva® (Denosumab), die bei bis zu 10 % der Patienten auftreten. Daher ist Xgeva nunmehr kontraindiziert bei Patienten mit nicht verheilten Läsionen aus Operationen im Mund oder an den Zähnen. Die Sicherheitshinweise in den Produktinformationen sollen deutlicher hervorgehoben und eine Erinnerungskarte für Patienten mit Details zu Vorsichtsmaßnahmen soll eingeführt werden: Die Patienten sollen vor Therapiebeginn den Arzt über jegliche Probleme im Mund oder an den Zähnen informieren. Während der Behandlung sollen sie eine gute Mundhygiene sowie zahnärztliche Routine-Untersuchungen einhalten. Bei zahnärztlichen Behandlungen sollen sie dem Zahnarzt mitteilen, dass sie mit Xgeva® behandelt werden. Arzt und Zahnarzt sind unverzüglich zu kontaktieren, wenn jegliche Probleme im Mund oder an den Zähnen auftreten, wie lockere Zähne, Schmerzen oder Schwellungen, nicht heilende, wunde Stellen oder Ausfluss (PZ 32/2015, Seite 78).

 

Im September informierte die Firma Janssen-Cilag GmbH über schwere Hautreaktionen unter Reminyl® (Galantamin). Stevens-Johnson-Syndrom (SJS), akute generalisierte exanthematische Pustulose (AGEP) und Erythema multiforme (EM) wurden als seltene UAW in die Produktinformationen aufgenommen. Patienten, die Galantamin erhalten, sowie deren Angehörige und Pflegekräfte, sollen über die Bedeutung der Hautreaktionen informiert sein. Beim ersten Auftreten eines Hautausschlages soll die Therapie mit Galantamin beendet werden (PZ 39/2015, Seite 95).


Die Firma Pfizer Pharma GmbH benachrichtigte im Oktober mittels Rote-Hand-Brief über Ergänzungen der Produktinformationen des neuen Proteinkinase-Hemmers Crizotinib (Xalkori®) im Hinblick auf Herzinsuffizienz. Schwere, manchmal tödlich verlaufene Fälle von Herzinsuffi­zienz wurden bei Patienten mit nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom unter Crizotinib berichtet. Dies betraf sowohl Patienten mit als auch ohne vorbestehende Herzkrankheiten und wurde mit einer Häufigkeit von etwa 1 % beobachtet. Die Mehrzahl der Fälle ereignete sich im ersten Behandlungsmonat. Daher sollen Patienten unter Crizotinib auf Zeichen von Herzinsuffizienz überwacht werden. Falls diese auftreten, muss eine Unterbrechung oder ein Abbruch der Therapie oder eine Dosisreduktion in Betracht gezogen werden (PZ 43/2015, Seite 100).


Mittels Informationsbrief wies die Firma Roche Pharma AG im Oktober auf durch Vemurafenib (Zelboraf®) potenzierte Strahlenschäden hin. Zelboraf® ist angezeigt als Monotherapie bei BRAF-V600-Mutation-positivem, nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom. 20 Fälle von Strahlenschäden wurden als Radiation-Recall, eine entzündliche Reaktion zuvor bestrahlter Haut, oder als Strahlensensibilisierung klassifiziert. Die Radiation-Recall-Fälle betrafen meist die Haut, aber auch die Lunge sowie die Harnblase. Auch die Strahlensensibilisierung betraf überwiegend die Haut, aber auch die Speiseröhre, die Leber und das Rektum. Drei Fälle gingen tödlich aus. Zelboraf® soll daher vor, während und unmittelbar nach einer Strahlentherapie mit Vorsicht angewendet werden (PZ 43/2015, Seite 100).


Die Firma Celgene GmbH teilte im November mittels Rote-Hand-Brief mit, dass die Initialdosis von Thalidomide Celgene® bei Anwendung in Kombination mit Melphalan und Prednison bei Patienten über 75 Jahre von 200 mg pro Tag auf 100 mg pro Tag zu reduzieren ist, um schwere unerwünschte Wirkungen zu vermindern. Thalidomide Celgene ist zugelassen in Kombination mit Melphalan und Prednison für die Erstlinientherapie des unbehandelten multiplen Myeloms bei Patienten ab 65 Jahren beziehungsweise bei Patienten, für die eine hochdosierte Chemotherapie nicht in Frage kommt. Außerdem wird bei über 75-Jährigen eine Reduktion der initialen Melphalan-Dosis empfohlen (PZ 46/2015, Seite 115).

 

Rechtliche Änderungen
Zum 21. November 2015 wurden in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) folgende Verschreibungshöchstmengen geändert: Die Verschreibungshöchstmenge für Levomethadon stieg von 1 500 mg auf 1 800 mg; entsprechend erhöhte sich die Verschreibungshöchstmenge von Methadon von 3 000 mg auf 3 600 mg. Die Verschreibungshöchstmenge für Morphin wurde von 20 000 mg auf 24 000 mg angehoben (PZ 50/2015, Seite 117). /