In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2601-2610 von 3012.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-Briefe16.05.2023
ChargenrückrufPrednison acisacis Arzneimittel01998472
01998489
01998495
17.05.2023
ChargenrückrufSoderm CrinaleBetamethasonvaleratDermapharm02051243
02051272
02051326
19.05.2023
Herstellerinformation19.05.2023
ChargenüberprüfungenCystinol® NBärentrauben-Blätter, Echte GoldruteSchaper & Brümmer0294897322.05.2023
ChargenrückrufOralair 300 IRGräserpollen1 0 1 Carefarm1526638223.05.2023
ChargenrückrufOralair 300 IRGräserpollenOrifarm1273206223.05.2023
ChargenrückrufTrimipramin Aristo 100 mg FilmtablettenAristo Pharma09481886
09481892
09481900
24.05.2023
HerstellerinformationInsuman®HumaninsulinSanofi-Aventis Deutschland26.05.2023
ChargenrückrufValproat AristoValproatAristo Pharma07415684
07415690
07420047
07415678
26.05.2023
Zeige Ergebnisse 511-516 von 516.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie zu therapeutischen Alternativen bei Lieferengpass von Azithromycin-haltigen Arzneimitteln23.08.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Semglee (Insulin glargin) 100 Einheiten/ml Injektionslösung in Fertigpen - OP (5x3 ml): Gestattung zum Inverkehrbringen in englischer Aufmachung26.08.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK: Dropizol (eingestellte Opiumtinktur), 10 mg/ml Tropfen zum Einnehmen: Meldungen zu schwankender Tropfengröße27.08.2024
Information der Institutionen und BehördenPEI: Beyfortus® (▼, Nirsevimab), 50 mg und 100 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze: Gestattung zum Inverkehrbringen in französischer und spanischer Beschriftung03.09.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Charakteristischer Eigengeruch Metformin-haltiger Arzneimittel04.09.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG/PEI: Versorgungsmangel für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Nirsevimab (▼) festgestellt 24.09.2024

Information der Institutionen und Behörden

Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht

Datum:
20.01.2015
AMK / Am 13. Januar 2015 fand im BfArM, Bonn, die 73. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes statt. Dieser Ausschuss der Sachverständigen aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker berät den Gesetzgeber in Fragen der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen. Die AMK ist mit einem von 13 stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium vertreten. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfahl, das Glucocorticoid Mometasonfuroat zur intranasalen Anwendung zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis in einer Einzeldosis von 200 μg ausschließlich zur Anwendung bei Erwachsenen und bei Kindern ab 12 Jahren aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Nachdem der Enkephalinase-Hemmer Racecadotril für die Anwendung bei Erwachsenen bereits 2013 aus der Verschreibungspflicht entlassen worden war, empfahl der Sachverständigenausschuss nun auch die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Anwendung von Racecadotril bei Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr in der Menge von 30 mg je abgeteilter Form zur Herstellung einer Suspension und in einer Gesamtmenge von bis zu 540 mg je Packung für eine maximale Anwendungsdauer von drei Tagen. Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Juli 2015 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten.