In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufJuforminMetforminJuta Pharma15398310
00836856
11030777
15398327
00836879
11030808
15398333
07007146
11028674
27.12.2023
Rückrufe allgemeinAmlodipin Q-PharmJuta Pharma11161309
11161350
27.12.2023
Rückrufe allgemeinSimvastatin Q-PharmSimvastatinJuta Pharma0281891127.12.2023
Rückrufe allgemeinTerbinafin Q-PharmTerbinafinJuta Pharma11068366
11068395
11068403
27.12.2023
HerstellerinformationLeqvio®InclisiranNovartis Pharma21.12.2023
ChargenrückrufMetamizol Zentiva 500 mg / mlMetamizol Zentiva Pharma1741893320.12.2023
ChargenrückrufKamillenblüten 75 gBombastus-Werke1286919220.12.2023
Rückrufe allgemeinvasoLoges® protectArginin und weitereDr. Loges + Co.10745787
10745801
10745818
19.12.2023
Rückrufe allgemeinvitamin B12-Loges® 1.000 µgDr. Loges + Co.15816718
15816724
19.12.2023
ChargenrückrufBuer ® Lecithin plus VitaminePhospholipide, Riboflavin, Pyridoxin, Cyanocobalamin und weitereDr. Kade Pharmazeutische Fabrik03129102
00612795
18.12.2023
Zeige Ergebnisse 251-260 von 520.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPEI: Ungleichverteilung der Influenza-Impfstoffe in der Grippe-Saison 2018/2019: Verbraucherportal erweist sich als hilfreich 05.02.2019
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Risikobewertungsverfahren zu potentiell krebserregenden Verunreinigungen in Sartanen: Herstellungsverfahren müssen überprüft werden; erneute Einschätzung zum toxikol. Risiko 04.02.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 29.01.2019
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 2018 29.01.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Liste der (Chargen-)Rückrufe Sartan-haltiger Arzneimittel 14.01.2019
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Alimta® (Pemetrexed) 500 mg Pulver zur Herstellung eines Konzentrates zur Herstellung einer Infusionslösung: Fälschungsverdachtsfall 28.12.2018
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Seebri Breezhaler® (Glycopyrroniumbromid) 44 Mikrogramm Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation: Fälschungsverdachtsfall 28.12.2018
Information der Institutionen und BehördenAMK: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) 19.12.2018
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 19.12.2018
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel bei saisonalen Influenza-Impfstoffen festgestellt 27.11.2018

Information der Institutionen und Behörden

Medikationsfehler in der Apotheke

Datum:
08.03.2016

AMK / In der Europäischen Union ist es ein politisches Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, dass mit der EU-Pharmakovigilanzrichtlinie von 2012 die Definition für Nebenwirkungen im Arzneimittelgesetz (AMG) erweitert wurde: Während bisher nur unbeabsichtigte und schädliche Reaktionen auf Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als Nebenwirkung galten, umfasst die neue Definition jede Reaktion auf ein Humanarzneimittel, die unbeabsichtigt und schädlich ist, also unter anderem auch solche, die wegen eines Medikationsfehlers auftreten. Pharmazeutische Unternehmer sind daher nun verpflichtet, auch alle Medikationsfehler, die mit vermuteten Nebenwirkungen assoziiert sind, unabhängig vom Schweregrad, den zuständigen Behörden zu melden (1).

 

Eine EU-weit einheitliche, akzeptierte Definition für den Medikationsfehler gibt es aber bisher nicht. Als Arbeitshilfe schlägt die EMA im »Good practice guide on recording, coding, reporting and assessment of medication errors« vor: »A medication error is an unintended failure in the drug treatment process that leads to, or has the potential to lead to, harm the patient« (1). Ein Medikationsfehler sei also ein unbeabsichtigter Fehler im Medikationsprozess, der zu einer vermeidbaren Schädigung des Patienten geführt hat oder führen könnte. Definitionen häufig verwendeter Begriffe in der Pharmakovigilanz, darunter der Medikationsfehler, wurden auch in einer Publikation der Koordinierungsgruppe AMTS vorgestellt (2). In dieser Veröffentlichung finden sich auch Beispiele zur Abgrenzung von Medikationsfehlern von anders einzustufenden Konstellationen.

 

Medikationsfehler können jeden Schritt des Medikationsprozesses betreffen und allen am Medikationsprozess Beteiligten unterlaufen: Ärzten, Pflegepersonal, Patienten, Angehörigen und auch dem pharmazeutischen Personal in Apotheken. Vermeidbarkeit und Unabsichtlichkeit sind die beiden wichtigsten Merkmale für einen Medikationsfehler. Die Erfassung und Analyse aufgetretener und auch Beinahe-Fehler bilden die Grundlage für die Entwicklung von Strategien zur Fehler- und Schadensvermeidung und für einen systematischen Ansatz zur Verbesserung der AMTS.

 

Der klassische Medikationsfehler in der Apotheke ist – obwohl selten – die Abgabe eines falschen Arzneimittels. Eine Auswahl von Medikationsfehlern, an denen die Apotheke zumindest beteiligt sein kann, ist in der Tabelle angeführt. Jede Apotheke sollte selbst prüfen, welche Ursachen bei ihr zu Medikationsfehlern führten und wie sie diese mittels Fehlerbarrieren, wie Checklisten und Aufgabenteilungen, reduzieren kann. Das QMS in Apotheken sollte bereits solche Prüfungen und abgeleitete Maßnahmen zur Fehlervermeidung enthalten. Fehler resultieren häufig aus fehleranfälligen Prozessen; daher ist es für die künftige Fehlervermeidung im Sinne einer produktiven Fehlerkultur entscheidend, die Fehler zu analysieren und die Ursachen zu beseitigen anstatt einzelne Mitarbeiter zu beschuldigen. Für eine positive Fehlerkultur ist es unerlässlich, das System mit allen Prozessschritten in den Mittelpunkt der Betrachtungen zu stellen.

 

Aber nicht jede Fehlerursache kann die Apotheke selbst beseitigen: wenn Maßnahmen sinnvoll sind, die nur der Pharmazeutische Unternehmer oder die zuständige Behörde veranlassen können, meldet die Apotheke den Medikationsfehler, der eine unerwünschte Wirkung verursacht hat, der AMK auf dem UAW-Berichtsbogen. Die AMK prüft derzeit, ob die aktuellen Berichtsbögen für die Meldung von (potentiellen) Medikationsfehlern anzupassen sind beziehungsweise ein neuer Berichtsbogen zu entwickeln ist. Meldungen zu Medikationsfehlern werden bei der AMK aufbereitet und an die Bundesoberbehörden (BfArM oder PEI) weitergeleitet beziehungsweise (zum Beispiel bei Verwechselungsgefahr durch Produktverpackungen) dem Pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt.

 

Projekte
Das Bundesministerium für Gesundheit fördert seit 2015 zwei Forschungsprojekte zum Thema Medikationsfehler, die als Maßnahmen im Aktionsplan AMTS 2013-2015 vorgesehen waren.
Das BfArM untersucht in der ADRED-Studie an drei zentralen Notaufnahmen von Kliniken der Maximalversorgung den Anteil von Medikationsfehlern an arzneimittelassoziierten Krankenhausnotaufnahmen sowie die Fehlerarten und -ursachen über die Dauer von jeweils einem Jahr. Zu Ausmaß und Frequenz von Medikationsfehlern im klinischen Alltag in Deutschland sollen belastbare Daten ermittelt werden (2).


Bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) läuft seit Januar 2015 ein auf zwei Jahre angelegtes Projekt zur Erfassung und Bewertung von Medikationsfehlern im ärztlichen Arbeitsbereich innerhalb des Spontanberichtssystems für UAW (www.akdae.de Y Arzneimittelsicherheit Y Medikationsfehler). Ziel ist es zu klären, wie innerhalb der bestehenden Strukturen Medikationsfehler systematisch erfasst und analysiert werden können und ob daraus Strategien zur künftigen Vermeidung abgeleitet werden können (3).


Die AMK steht in engem Kontakt mit den Projektverantwortlichen der AkdÄ sowie mit der Arbeitsgruppe AMTS im BfArM, die sich aus behördlicher Sicht mit dem Themenkomplex Medikationsfehler befasst. Anhand von fast 700 Meldungen zu Medikationsfehlern in den Jahren 2013 bis Ende 2015 an die AMK konnten wichtige Erfahrungen aus der Apothekerschaft gesammelt und die Sicherheit von Patienten verbessert werden. Daher bittet die AMK darum, in der Apotheke festgestellte Medikationsfehler im Sinne einer positiven Fehlerkultur systematisch zu dokumentieren und zu bewerten. Die AMK nimmt Meldungen aus den Apotheken gern entgegen, um die AMTS im Rahmen des Spontanerfassungssystems mit Behörden und pharmazeutischen Unternehmen weiter zu entwickeln, wenn diese eine unerwünschte Arzneimittelwirkung verursacht haben oder eine institutionsübergreifende Bedeutung haben könnten. /


Tabelle: Ausgewählte Beispiele für Medikationsfehler, die in Apotheken vorkommen können

Prozessschritt Mögliche Medikationsfehler Mögliche Ursachen 
Lagerung Lagerung bei falscher Temperatur Lagerungshinweise nicht überprüft 
Bestellung/Abgabe/
Arzneimittel-
substitution 
Falsches Arzneimittel
(Stärke, Arzneiform) 
Fehlinterpretation, Übermittlungsfehler, »look alike«, »sound alike«, handschriftliche Rezepte, missverständliche Abkürzungen/Einheiten 
Selbstmedikation Ungeeignetes OTC-Arzneimittel(zum Beispiel falsche Stärke, Kontraindikationen, Interaktionen) Kommunikationsprobleme 
Herstellung/
Zubereitung 
falsche Dosierungen/ Konzentrationen, mikrobielle Kontamination, Falschdeklaration falsche Wägung, unsteriles ­Arbeiten, häufige Unterbrechungen (Multitasking) 
Beratung fehler- oder lückenhafte Beratung, zum ­Beispiel zu Anwendung von Inhalatoren, Dosierungen, Wechselwirkungen Kommunikationsprobleme 

Quellen

  1. EMA; Good practice guide on recording, coding, reporting and assessment of medication errors. www.ema.europa.eu  --> Human Regulatory --> Pharmacovigilance --> Medication Errors (Oktober 2015)
  2. Aly, A.-F.; Definitionen zu Pharmakovigilanz und AMTS. PZ 2014, (159) 44: 44-47
  3. Kaumanns, K. et al.: Medikationsfehler im Fokus der Forschung und Pharmakovigilanz. Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2/2015, 27-35 (www.bfarm.de --> Service --> Bulletin zur Arzneimittelsicherheit)