In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufBuer ® Lecithin plus VitaminePhospholipide, Riboflavin, Pyridoxin, Cyanocobalamin und weitereDr. Kade Pharmazeutische Fabrik03129102
00612795
18.12.2023
ChargenrückrufMallebrin®AluminiumchloridHermes Arzneimittel0167110415.12.2023
Rückrufe allgemeinDiabesin®MetforminTAD Pharma0127353315.12.2023
Rückrufe allgemeinSertra TAD®SertralinTAD Pharma00561170
00561678
14129418
14129708
14129950
14129944
15.12.2023
Rote-Hand-Briefe14.12.2023
Rote-Hand-BriefeImpavidoMiltefosinPaesel + Lorei14.12.2023
HerstellerinformationOzempic® und Victoza®Novo Nordisk Pharma14.12.2023
HerstellerinformationOpipramol-neuraxpharm 50 mg und 100 mg, FilmtablettenFirma neuraxpharm Arzneimittel13.12.2023
Herstellerinformation12.12.2023
Rote-Hand-BriefeFurosemid-hameln 10 mg / ml Injektionslösung, 10 x 25 ml Ampullenhameln pharma12.12.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Risikobewertungsverfahren zu potentiell krebserregenden Verunreinigungen in Sartanen: Herstellungsverfahren müssen überprüft werden; erneute Einschätzung zum toxikol. Risiko 04.02.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 29.01.2019
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 2018 29.01.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK: Liste der (Chargen-)Rückrufe Sartan-haltiger Arzneimittel 14.01.2019
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Alimta® (Pemetrexed) 500 mg Pulver zur Herstellung eines Konzentrates zur Herstellung einer Infusionslösung: Fälschungsverdachtsfall 28.12.2018
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Seebri Breezhaler® (Glycopyrroniumbromid) 44 Mikrogramm Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation: Fälschungsverdachtsfall 28.12.2018
Information der Institutionen und BehördenAMK: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) 19.12.2018
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 19.12.2018
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel bei saisonalen Influenza-Impfstoffen festgestellt 27.11.2018
Information der Institutionen und BehördenEMA: CEP zu Valsartan der Firma Mylan Laboratories entzogen 21.11.2018

Information der Institutionen und Behörden

PEI: Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) – aktuelle STIKO-Empfehlungen und priorisierte Impfung - Update

Datum:
10.08.2023

Aktualisierung der AMK vom 10. August 2023: Der vom BMG am 16. März 2020 festgestellte Versorgungsmangel wurde per Bekanntmachung aufgehoben (4).

Ergänzung der AMK vom 20. November 2020: Im aktuellen Epidemiologischen Bulletin von 19. November 2020 bestätigt die STIKO Ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung während der SARC-CoV-2 Pandemie und gibt Handlungshinweise bei eingeschränkter Lieferbarkeit. Zum Beitrag.

Aktualisierung der AMK vom 7. Juli 2020: Da der Pneumokokken-Impfstoff Prevenar® 13 vorerst wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht, wurden die Vorgaben zur Priorisierung von Patienten bei diesem Impfstoff aufgehoben.

Ergänzung der AMK vom 19. März 2020: Das BMG erklärte am 16. März den Versorgungsmangel.

AMK / Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weist aktuell auf Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) hin (1, 2). Bis auf weiteres sind beide Pneumokokkenimpfstoffe nur eingeschränkt lieferbar.

Um besonders vulnerable Personengruppen möglichst effektiv und entsprechend ihrem Risiko zu schützen, soll wie folgt vorgegangen werden (1, 3):

  • Prevenar® 13 soll ausschließlich für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von 2 Jahren verwendet werden. Sollte Prevenar® 13 nicht verfügbar sein, kann auf Synflorix® (10-valenter Pneumokokkenkonjugatimpfstoff) ausgewichen werden.
  • Pneumovax® 23 soll prioritär für folgende Personengruppen verwendet werden:
    -          Patienten mit Immundefizienz
    -          Senioren ab dem Alter von 70 Jahren
    -          Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen

Besonders beachtet werden muss die Verwendung der Impfstoffe nach Lebensalter. Aufgrund fehlender Daten und schwacher Antikörperantwort von Pneumovax® 23 bei Säuglingen und Kleinkindern bis 2 Jahren, dürfen nur der Konjugatimpfstoff Prevenar® 13 bzw. alternativ Synflorix® in dieser Altersgruppe geimpft werden. Daher soll ab sofort Prevenar® 13 ausschließlich für die Grundimmunisierung von Säuglingen verwendet werden.

Patienten mit Immundefizienz (auch unter immunsuppressiver Therapie), Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen, wie z. B. COPD, sowie Senioren ≥ 70 Jahren sollen prioritär mit Pneumovax® geimpft werden (1). Weiterhin sollen bis auf weiteres nur die von der STIKO aktuell priorisierten Risikogruppen geimpft werden, während von der Impfung anderer Bevölkerungsgruppen abgesehen werden sollte (3).
Die Prävention von invasiven Erkrankungen, Lungen- und Mittelohrentzündungen, die durch Streptococcus pneumoniae verursacht werden, stellt insbesondere bei Säuglingen eine essentielle Intervention dar.

Daher bitten PEI und AMK ausdrücklich alle Apotheken, welche Arztpraxen oder Institutionen mit den genannten Impfstoffen beliefert haben, umgehend zum Sachverhalt zu informieren. Und bitte achten Sie bei der Abgabe von Prevenar® 13 und Pneumovax® 23 auf die korrekte Umsetzung der aktuellen STIKO-Empfehlungen inklusive der priorisierten Impfempfehlungen. /
 
Quellen
1) PEI an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Versorgung mit Pneumokokkenimpfstoffen (13. März 2020)
2) PEI; Lieferengpässe unter www.pei.de → Arzneimittel → Impfstoffe -> Lieferengpässe → Lieferengpässe von Human-Impfstoffen (13. März 2020); www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/lieferengpaesse/lieferengpaesse-node.html
3) STIKO; www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Lieferengpaesse/Lieferengpaesse_node.html
4) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 1. August 2023 (BAnz AT 09.08.2023 B2). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 10. August 2023)