In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2511-2520 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufEkzem Entoxin N, 50 ml, TropfenBellis perennis, Calcium hypophosphorosum, GraphitesSpenglersan0618443220.07.2016
ChargenrückrufEsmya 5 mg, 28 und 84 Stück, TablettenUlipristalEmra-med Arzneimittel10756963
11158750
20.07.2016
ChargenrückrufTemazep-CT 20 mg, 20 Stück, KapselnTemazepamAbZ-Pharma, 89079 Ulm0052296820.07.2016
Rote-Hand-BriefeArcoxia®Etoricoxib MSD Sharp & Dohme, Grünenthal20.07.2016
Rote-Hand-BriefeNoxafil®PosaconazolMSD Sharp & Dohme 20.07.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Idelvion®Albutrepenonacog alfaCSL Behring11551855
11551861
11551878
11551884
12.07.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Darzalex®DaratumumabJanssen-Cilag11564467
11564473
12.07.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Alprolix®Eftrenonacog alfaBiogen Idec11711098
11711106
11711112
11711135
11711158
12.07.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Empliciti®ElotuzumabBristol-Myers-Squibb11617399
11617407
12.07.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Galafold®MigalastatAmicus Therapeutics1160533812.07.2016
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

CHMP überprüft Nutzen/Risiko-Verhältnis von Symbioflor 2 (Escherichia coli-Suspension)

Produkt:
Symbioflor® 2
Datum:
12.04.2016

AMK / Auf Grundlage des Artikels 31 der Richtlinie 2001/83/EC hat das BfArM am 30. März 2016 die Überprüfung von Symbioflor® 2 beim CHMP der EMA beantragt. Die Bundesoberbehörde bezieht sich im Wesentlichen auf die ungenügend dokumentierte Wirksamkeit bei den beanspruchten Indikationen (Regulierung der körpereigenen Abwehrkräfte, bei gastrointestinalen Störungen und Colon irritabile) und auf die damit verbundenen potentiellen Risiken für den Patienten. 

Da das Arzneimittel, das eine Suspension aus zehn verschiedenen, teils autolysierten, teils lebenden Escherichia-coli-Stämmen enthält, auch in Österreich und Ungarn zugelassen ist, hätte die Zulassung in Deutschland, statt im Nachzulassungsverfahren nach § 105 AMG, im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung – wenn kein Risiko für die öffentliche Gesundheit besteht – beschieden werden können. 

Nach Ansicht des BfArM besteht aber ein Risiko, da unter anderem Daten, die dem BfArM in 2014 vorgelegt wurden, lediglich auf einer retrospektiven Auswertung einer Phase-III-Studie aus dem Jahre 1988 zur Wirksamkeit bei Patienten mit Reizdarmsyndrom beruhten und zahlreiche methodische Mängel festzustellen seien. Somit ließe sich keine Wirksamkeit belegen, die aber potentiellen Risiken gegenüberstünden. 

Inzwischen wurde dem pharmazeu­tischen Unternehmer eine Fragenliste vom CHMP übermittelt. Dabei sollen vor allem Belege zur Wirksamkeit bei jeder einzelnen beanspruchten Indika­tion, aber auch Meldungen zu un­erwünschten Arzneimittelwirkungen und schließlich Angaben zum Nutzen/Risiko-Verhältnis berücksichtigt werden.

Nach derzeitigem Stand ist Ende Juni mit einer Stellungnahme des CHMP zu rechnen, die der Europäischen Kommission für eine rechtsverbindliche Entscheidung vorgelegt werden wird. /


Quellen

  • EMA; Review of Symbioflor 2 started. www.ema.europa.eu  --> document library --> reference numbers: EMA/233358/2016 (1. April 2016)