In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2491-2500 von 2941.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufBifonazol Aristo 10 mg / g, 15 g und 35 g , Creme, Ch.-BBifonazolremedix10210945
06199787
06872132
05.04.2016
ChargenrückrufHCT beta 12,5, 100 Stück, TablettenHydrochlorothiazidbetapharm Arzneimittel0058032229.03.2016
Rote-Hand-BriefeZydelig®Idelalisib29.03.2016
ChargenrückrufCynarix N, 50 und 100 Stück, Filmtablettenwässriger Artischockenblätter-TrockenextraktMIT Gesundheit03769600
06343994
22.03.2016
ChargenrückrufDormo-Puren, 20 Stück, TablettenNitrazepamPuren Pharma22.03.2016
ChargenrückrufInstanyl 50 Mikrogramm / Dosis, 1,8 ml, NasensprayFentanylTakeda0130494322.03.2016
ChargenrückrufItraconazol Heumann 100 mg, 4, 14, 28 und 30 Stück, Hartkapseln, diverse ChargenItraconazolHeumann Pharma & Co. Generica KG00235648
00236323
00236961
05538454
22.03.2016
ChargenrückrufMabthera 500 mg »Milinda«, 1 Stück, InfusionslösungskonzentratMilinda & Co.KG0988566122.03.2016
Rote-Hand-BriefeZaltrap®AfliberceptSanofi-Aventis Deutschland17.03.2016
Rückrufe allgemeinAmbroxol-CT, diverseAmbroxolAbZ-Pharma04512375
04512381
04512429
14.03.2016
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
06.01.2015
AMK / Am 29. Dezember 2014 wurde die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), der Apothekenbetriebsordnung, der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (1). In der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln kommt es dadurch zu folgenden Änderungen, die außer in den angegebenen Ausnahmen (Chinin, Ketotifen, Telefonnummer des Arztes zur Kontaktaufnahme auf dem Rezept) zum 1. Januar 2015 in Kraft treten: 48 neue Wirkstoffe wie Avanafil (Spedra® Tabletten), Cobicistat (Tybost® Filmtabletten, Stribild® Filmtabletten) oder Teriflunomid (Aubagio® Filmtabletten) werden der Verschreibungspflicht unterstellt. Darüber hinaus wird Chinin, das bisher nur zur Anwendung bei Malaria verschreibungspflichtig war, vollständig der Verschreibungspflicht unterstellt. Dies bedeutet, dass das Arzneimittel Limptar® N 200 mg Filmtabletten ab dem 1. April 2015 nur noch auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden darf, denn diese Neuregelung tritt mit einer Übergangsfrist von drei Monaten in Kraft. Esomeprazol (zum Beispiel Nexium®) wird ab 1. Januar 2015 partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen: Zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen in einer Einzel- beziehungsweise Tageshöchstdosis von 20 mg für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen und in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff. Arzneimittel, die diese verschreibungsfreien Bedingungen erfüllen, sind noch nicht im Handel. Nexium Control® magensaftresistente Tabletten aber sind auf Grund einer zentralen europäischen Zulassung bereits seit 1. August 2014 verschreibungsfrei im Verkehr (siehe Pharm. Ztg. Nr. 31 vom 31. Juli 2014, Seite 78). Auch Ketotifen zur Anwendung am Auge (zum Beispiel Zaditen® ophtha) in einer Konzentration von bis zu 0,025 Prozent wird verschreibungsfrei. Alle derzeit im Handel befindlichen Ketotifen-Augentropfen sind 0,025-prozentig und können daher ab 1. April 2015 im Handverkauf empfohlen werden, da auch hier die dreimonatige Übergangsfrist gilt. Die verschreibungsfreie Anwendung von Flurbiprofen, die bisher nur für Lutschtabletten (Dobendan® direkt) galt, wird auf die Anwendung im Mund- und Rachenraum ausgedehnt und zwar in einer Tageshöchstdosis von 50 mg. In Deutschland sind derzeit nur Lutschtabletten im Handel; es ist zu erwarten, dass demnächst verschreibungsfreie Flurbiprofen-haltige Gurgellösungen oder Mundsprays angeboten werden, die in anderen Ländern bereits am Markt sind. Außerdem fordert eine Neuregelung in Paragraf 2 Absatz 1 Nr. 1 der AMVV, dass der verschreibende Arzt beziehungsweise die Ärztin ab dem 1. Juli 2015 auf dem Rezept eine Telefonnummer angibt, um die Kontaktaufnahme wegen Rückfragen zu erleichtern. Die vollständige Änderungsverordnung finden Sie in der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen« dieser Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung abgedruckt./ Quelle Bundesgesetzblatt Nr. 62 (Teil I) vom 29. Dezember 2014, Seite 2371–2373: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung, der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung www1.bgbl.de --> kostenloser Bürgerzugang --> Bundesgesetzblatt Teil I --> 2014 --> 29. Dezember 2014 --> Inhaltsverzeichnis