In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufPantoprazol Heumann 40 mgPantoprazolHeumann Pharma & Co. Generica KG0586046310.08.2023
Rote-Hand-BriefeSimponi®GolimumabJanssen Biologics B.V.09.08.2023
ChargenrückrufBrimo-VisionBrimonidinOmniVision1137744608.08.2023
ChargenrückrufNystaderm®NystatinDermapharm0356092307.08.2023
Rückrufe allgemeinAdakveo®CrizanlizumabNovartis Pharma1561348707.08.2023
ChargenrückrufNystatin acis®Nystatinacis Arzneimittel0737120207.08.2023
ChargenrückrufLisinopril 20 - 1 A PharmaLisinopril1 A Pharma0306194707.08.2023
Rote-Hand-BriefeVoxzogo®VosoritidBioMarin International Limited01.08.2023
ChargenrückrufBrimo-VisionBrimonidinOmniVision11377423
11377446
01.08.2023
ChargenrückrufAmikacin B. Braun 2,5 mg / ml und 5 mg / ml Infusionslösung, 10x100 ml, Fluconazol B. Braun 2 mg / ml Infusionslösung, 10x50 ml und 10B. Braun Melsungen01620377
01620495
06146377
06146383
02835453
02835476
13975275
13975298
03989081
10280791
03287628
06834769
31.07.2023
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Seebri Breezhaler® (Glycopyrroniumbromid) 44 Mikrogramm Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation: Fälschungsverdachtsfall 28.12.2018
Information der Institutionen und BehördenAMK: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) 19.12.2018
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 19.12.2018
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel bei saisonalen Influenza-Impfstoffen festgestellt 27.11.2018
Information der Institutionen und BehördenEMA: CEP zu Valsartan der Firma Mylan Laboratories entzogen 21.11.2018
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Aufruf zu verstärkter Meldung von Nebenwirkungen, insbesondere bei Kindern 20.11.2018
Information der Institutionen und BehördenStarkes Nasenbluten unter Sinupret® extract/forte-Zubereitungen 06.11.2018
Information der Institutionen und BehördenEngpässe von Impfstoffen online melden 01.11.2018
Information der Institutionen und BehördenBfArM und PEI: UAW-Meldeportal für Patientinnen und Patienten aktualisiert 01.10.2018
Information der Institutionen und BehördenÄnderung in der Verschreibungs- und Apothekenpflicht 01.10.2018

Information der Institutionen und Behörden

Hochdosiertes Vitamin D: Nahrungsergänzungsmittel oder (verschreibungspflichtiges) Arzneimittel?

Datum:
31.05.2016

AMK / Wiederholt erreichen die AMK-Geschäftsstelle aus der Apothekerschaft Anfragen aufgrund von Irritationen zum Status von Vitamin-D-haltigen Produkten. Es werden Produkte beanstandet, welche sich nach EU-Recht als Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt befinden, jedoch als Arzneimittel aufgefasst werden können.

Zur Bewertung von Stoffen im Sinne der Abgrenzung von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln existiert eine gemeinsame Expertenkommission der zuständigen Bundesoberbehörden BVL und BfArM. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Eckpunkte einer aktuellen Stellungnahme dieser Kommission (1) wiedergeben.


Arzneimittel

Vitamin-D-haltige Arzneimittel sind für die folgenden Indikationen zugelassen:

  • Unterstützende Behandlung der Osteoporose (bei Patienten mit nachgewiesenem oder hohem Risiko eines Vitamin-D-Mangels)
  • Prophylaxe eines Vitamin-D-Mangels bei älteren Menschen
  • Behandlung/Ausgleich eines nachgewiesenen Vitamin-D-Mangels
  • Rachitis-Prophylaxe und/oder -Behandlung
  • Hypoparathyreoidismus
  • Parenterale Ernährung

Die empfohlene Tagesdosis apothekenpflichtiger Fertigarzneimittel bewegt sich im Bereich von 10-25 μg Cholecalciferol, in Einzelfällen liegt sie darüber (500 μg beziehungsweise 20 000 I.E. Vitamin D/Tag zur einmaligen Anwendung bei der Anfangsbehandlung von Vitamin-D-Mangelzuständen). Der Verschreibungspflicht unterliegen Vitamin-D-haltige Arzneimittel ab einer Tagesdosierung von 25 μg (1 000 I.E.).


Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen keiner Zulassungspflicht, sondern lediglich einer Registrierungspflicht beim BVL. Sie müssen nach der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV):

  • dazu bestimmt sein, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  • ein Konzentrat aus Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellen und
  • in dosierter Form, […] in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden.

Nach der sogenannten Health-Claims-Verordnung dürfen Vitamin-D-haltige Nahrungsergänzungsmittel mit folgenden gesundheitsbezogenen Angaben (3) beworben werden:

  • »Vitamin D trägt zu einer normalen Aufnahme/Verwertung von Calcium und Phosphor bei.«
  • »Vitamin D trägt zu einem normalen Calciumspiegel im Blut bei.«
  • »Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.«
  • »Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei.«
  • »Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei.«
  • »Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.«
  • »Vitamin D hat eine Funktion bei der Zellteilung.«

Bei mangelhafter endogener Synthese empfiehlt die Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) beim Erwachsenen eine Vitamin-D-Zufuhr von 20 μg/Tag (entsprechend 800 I.E.) und 10 μg/Tag (400 I.E.) beim Säugling (2).

Als höchste sichere tägliche Zufuhr (Tolerable Upper Intake Level, UL) an Vitamin D werden von der European Food Safety Authority (EFSA) im ersten Lebensjahr 25 μg/Tag, zwischen dem ersten und dem zehnten Lebensjahr 50 μg/Tag, und ab dem 17. Lebensjahr 100 μg/Tag genannt.

Für Vitamin D in Nahrungsergänzungsmitteln sind keine Höchstmengen festgelegt. Für Fachkreise wie für Laien ist nicht nachvollziehbar, weshalb daher Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden dürfen, die höher dosiert sind als verschreibungspflichtige Arzneimittel. Außerdem überschneiden sich die zugelassenen Indikationen der Arzneimittel teilweise mit den Health Claims der Nahrungsergänzungsmittel.

Die Gemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM zur Einstufung von Stoffen nimmt dazu wie folgt Stellung: »Bis zu einer Tagesdosis von 20 μg Vitamin D kann im Kontext der Ernährung/Nahrungsergänzung noch von einer ernährungsspezifischen beziehungsweise einer physiologischen Wirkung ausgegangen werden […]. Präparate bis zu einer Tagesdosis von 20 μg Vitamin D können daher als Nahrungsergänzungsmittel gemäß § 1 NemV eingestuft werden, sofern alle lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Auslobung nicht eine Einstufung als Arzneimittel rechtfertigt. Für eine Dosierung oberhalb von 20 μg Vitamin D pro Tag sieht die Kommission aufgrund einer Überschreitung der für die Aufrechterhaltung der psychischen und physischen Funktionen erforderlichen Menge keine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung im Kontext der Ernährung mehr. Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke können unter Beachtung der Bedingungen der DiätV auch mehr als 20 μg Vitamin D pro Tag enthalten […].«

Diese Bewertung der Expertenkommission soll die Arbeit der regional zuständigen Behörden unterstützen, die jedes Präparat einzeln beurteilen müssen. Daher empfiehlt die AMK, sich bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines als Nahrungsergänzung vertriebenen Produktes an die für die Apothekenaufsicht regional zuständige Behörde zu wenden. /

Quellen

  1. Gemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM zur Einstufung von Stoffen; Stellungnahme zur Bewertung von Vitamin-D-haltigen Produkten, www.bvl.bund.de  --> Lebensmittel --> Aufgaben im Bereich Lebensmittel
  2. Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), Österreichische Gesellschaft für Ernährung (ÖGE), Schweizerische Vereinigung für Ernährung (SVE) (Hrsg.); Referenzwerte für die Nähstoffzufuhr 2. Auflage, 1. Ausgabe (2015) unter www.dge.de  (Abruf am 19. Mai 2016) Y Gemeinsame Expertenkommission (Abruf 19. Mai 2016)
  3. European Commission; Food Safety --> Food --> Labelling and nutrition --> Health and nutrition claims. www.ec.europa.eu/nuhclaims/  (Abruf am 24. Mai 2016)