In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinZoledronsäure-Hormosan, 4 mg / 100 ml, Infusionslösung 100 ml und 4 x 100 mlZoledronsäureHormosan Pharma07694193
07694371
30.08.2016
ChargenrückrufCarbabeta 200, 50, 100 und 200 Stück, TablettenCarbamazepinbetapharm Arzneimittel01388012
01388029
01388035
30.08.2016
Rückrufe allgemeinMyoson direct, 20, 50 und 100 Stück, TablettenPridinolStrathmann06965980
06965997
06966011
23.08.2016
Rückrufe allgemeinMyoson, 5, 10, 50 und 100 Stück, Injektions­lösungPridinolStrathmann03386365
03386371
00808759
00808788
23.08.2016
ChargenrückrufAcoin Lidocainhydrochlorid 40 mg / ml, 50 ml und 5x50 ml, LösungLidocainhydrochloridCombustin pharmazeutische Präparate07788652
07788669
23.08.2016
ChargenrückrufAmiodaron 150 mg i.v. Carino, 6 Stück, InjektionslösungAmiodaronCarinopharm0730804323.08.2016
Rote-Hand-BriefeZydelig®IdelalisibGilead Sciences23.08.2016
ChargenrückrufAtovaquon, diverse Atovaquon / Proguanilratiopharm06986858
06986781
06986841
17.08.2016
ChargenrückrufSidroga Blasen-Nieren-Spültee, 20 Stück, Tee Birkenblätter, Orthosiphonblätter, GoldrutenkrautSidroga GfGmbH1010919817.08.2016
ChargenrückrufSidroga Frauenmantelkraut 20 Stück, Tee FrauenmantelkrautSidroga GfGmbH0391626017.08.2016
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungs- und Apothekenpflicht

Datum:
29.10.2020

AMK / Am 28. Oktober 2020 wurde die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (1). Der Bundesrat hatte dem Entwurf am 21. Oktober 2020 zugestimmt. Die AMK berichtete bereits über die zugrundeliegenden Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (2).

Die Verschreibungs- und Apothekenpflicht wurde wie folgt geändert:

In § 2 AMVV wird Absatz 3a eingefügt: Auf einer Verordnung über intranasale Esketamin-haltige Arzneimittel muss vermerkt sein, dass die Abgabe nicht an den Patienten erfolgen darf. ApothekerInnen dürfen einen fehlenden Vermerk nachtragen, die Bedingungen hierzu führt der entsprechende Absatz der Verordnung aus.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:

  • „Sumatriptan“ wird für den Fall der „akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 50 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 100 mg je Packung“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Die Altersbeschränkung „von 18 bis 65 Jahren“ in der Ausnahme von der Verschreibungspflicht für die Positionen „Almotriptan“ und „Naratriptan“ entfällt.
  • In der Position „Ibuprofen“ wird die Ausnahme von der Verschreibungspflicht oral anzuwendender flüssiger Zubereitungen für Erwachsene und Kinder von „ab 6 Monaten“ auf „ab 3 Monaten“ geändert.
  • Die Positionen „Phenylephrin“, „Fluorescein“ und „Lithium“ werden ergänzt bzw. neu gefasst.
  • Die Position „Carzinophilin“ wird redaktionell geändert.
  • Die Positionen „Zubereitung aus Flumethrin und Imidacloprid – zur Anwendung bei der Katze –“, „Zubereitung aus Imidacloprid und Permethrin – zur Anwendung bei Hunden –“ sowie „Zubereitung aus Methopren und Fipronil – zur Anwendung bei Hunden und Katzen –“ werden gestrichen.
  • 16 Positionen werden neu der Verschreibungspflicht unterstellt, darunter „Lactulose – zur Anwendung bei Hunden und Katzen –“ und „Natriumthiosulfat – als Antidot –“.

Die Anlage 1a der AMVerkRV weist Stoffe und Zubereitungen von Stoffen aus, die weder der Verschreibungs- noch der Apothekenpflicht unterliegen. In diese wird die Position „Oxalsäuredihydratlösung 4,4 Prozent in Kombination mit Ameisensäure 0,5 Prozent – zur Behandlung der Varroatose der Bienen –“ neu aufgenommen.

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die Veränderung zum 1. November 2020 in Kraft. /

Quellen
1) Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 48, 28. Oktober 2020, Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel., Seite 2260-2262
2) AMK; Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht. Pharm. Ztg. 2020 Nr. 5, Seite 118.