In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2461-2470 von 3425.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufVelcade 3,5 mg, »Haemato Pharm«, 1 Durchstechflasche, Pulver zur Herstellung einer InjektionslösungBortezomibHaemato Pharm0073529124.01.2018
Rote-Hand-BriefeBuccolam®Midazolam24.01.2018
HerstellerinformationErwinase®Jazz Pharmaceuticals France SAS24.01.2018
Rote-Hand-Briefe24.01.2018
Rückrufe allgemeinHomeda Pharma0000000016.01.2018
ChargenrückrufBombastus-Tee, diverseBombastus-Werke05467091
06858971
05466944
06862636
16.01.2018
HerstellerinformationFerro sanol® 30 mg / ml Tropfen zum EinnehmenUCB Pharma16.01.2018
HerstellerinformationHaldol®Janssen Cilag16.01.2018
ChargenrückrufCelecoxib Zentiva 200 mg, 20 und 100 HartkapselnCelecoxibZentiva Pharma10542127
10542162
09.01.2018
ChargenrückrufLevium 100 mg, 50 und 100 TablettenLevomepromazinHexal08668329
08668335
09.01.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht

Datum:
09.12.2025

Am 8. Dezember 2025 fand die Sitzung des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht nach § 53 Arzneimittelgesetz (AMG) statt.

Der Ausschuss berät das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu Fragen der Apothekenpflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu Empfehlungen ab. Die Apothekerschaft ist in diesem Gremium mit zwei Sitzen stimmberechtigt vertreten. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt.

Der Ausschuss hat mehrheitlich empfohlen, den Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Urtica urens, Herba rec. Ø (HAB, V. 2b), auch in Mischungen mit Arnika und ihren Zubereitungen, zum äußeren Gebrauch, anzunehmen.

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses wird vom zuständigen Bundesministerium ein Verordnungsentwurf erstellt, der das vorgeschriebene Verfahren einschließlich der Zustimmung durch den Bundesrat durchlaufen wird; daher können sich noch Modifikationen ergeben. Mit dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen. Das Kurzprotokoll der Sitzung kann über www.bfarm.de eingesehen werden. /

Quellen
BfArM; Kurzprotokoll - Sitzung vom 8. Dezember 2025, www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Apothekenpflicht → Protokolle → Kurzprotokoll-Sitzung (8. Dezember 2025).