In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationPostinor® Levonorgestrel und CYP-InduktorenGedeon Richter Pharma27.09.2016
ChargenrückrufAmoxibeta 1000 mg Tabs, 10 und 20 Stück, TrinktablettenAmoxicillinbetapharm Arzneimittel07391021
07391038
20.09.2016
ChargenrückrufAmlodipin Winthrop 5 mg, 100 Stück, TablettenAmlodipinWinthrop Arzneimittel und Zentiva Pharma0214555313.09.2016
ChargenrückrufChlorhexidingluconat Sage 20 mg / ml, 6 Stück, TücherChlorhexidingluconatSage Products Coöperatief U. A.1039833413.09.2016
ChargenrückrufGlucagen HypoKit, »EurimPharm«, 1 Stück, Trockensubstanz mit LösungsmittelGlucagonEurimPharm Arzneimittel1019325313.09.2016
Rote-Hand-BriefeGlucagen HypokitGlucagonNovo Nordisk Pharma13.09.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zinbryta®DaclizumabBiogen11660691
11660716
09.09.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Milnaneurax®Milnacipran Neuraxpharm11599448
11599454
11599460
11599477
11599483
11599508
09.09.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Wakix®PitolisantBioprojet Pharma11617117
11617123
09.09.2016
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Hetlioz®TasimelteonVanda Pharmaceuticals1128704509.09.2016
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Einschränkung der gestatteten Bevorratung von vom Bund zentral beschafftem Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) für Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken

Datum:
20.01.2023

AMK / Die Allgemeinverfügung des BMG zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 wurde neu gefasst und ist am 18. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.


Abweichend von der bisherigen Fassung, in der galt, dass Apotheken das vom Bund zentral beschaffte Arzneimittel Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) in unbegrenzter Höhe bevorraten konnten, ist nun für Apotheken eine Bevorratung von maximal 20 Therapieeinheiten zulässig (1). Für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken ist die Bevorratung auf bis zu 50 Therapieeinheiten begrenzt. Bereits vor Inkrafttreten dieser Neufassung ausgelieferte Packungen dürfen aber weiterhin bevorratet werden.


Die erlaubten Bevorratungsmengen wurden bereits mehrfach angepasst (2). Laut einem Begleitschreiben des BMG erfolgt die erneute Begrenzung aufgrund konkreter Verdachtsfälle auf auffällig hohe Bestellmengen sowie direkter Anfragen zu Möglichkeiten des Exports durch verschiedene Marktteilnehmer. Eine Abgabe an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts sowie das Handeltreiben (insbesondere der Export) von Paxlovid® sind unzulässig und werden weiterhin strafrechtlich verfolgt (3). /


Quellen
1) BMG; Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 11. Januar 2023. (BAnz AT 18.01.2023 B5)
2) AMK; 05/22 Information der Institutionen und Behörden: AMK: Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir): weiteres oral verfügbares antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verfügbar – Update. www.arzneimittelkommission.de → AMK-Nachrichten (Zugriff am 19. Januar 2023)
3) BMG an ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (Korrespondenz). (17. Januar 2023)