In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2451-2460 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufDexa-CT 8 mg / 2 ml, diverseDexamethasonAbZ-Pharma07692550
07692567
00345779
11.10.2016
ChargenrückrufDexa-ratiopharm, diverseDexamethasonratiopharm09205175
03417746
04907990
04805321
04805338
07633926
07633932
11.10.2016
ChargenrückrufDexamethason AbZ, diverseDexamethasonAbZ-Pharma02710208
02740534
11.10.2016
ChargenrückrufASS 100 mg Heumann, 50 und 100 Stück, Tabletten, alle ChargenAcetylsalicylsäureHeumann Pharma & Co. Generica KG07688092
07688100
04.10.2016
ChargenrückrufHelixate NexGen, diverseOctocog alfaCSL Behring00812175
00812181
00812270
02498607
07663270
04.10.2016
ChargenrückrufKogenate Bayer, diverseOctocog alfaBayer Vital03063917
11130467
03063923
11130473
03064118
11130496
04916457
11130504
06496976
11130510
04.10.2016
ChargenrückrufMeclosorb, 30 g, CremeMeclocyclinS&K Pharma0253379804.10.2016
ChargenrückrufXanaflu 2016 / 2017, 10x0,5 ml, FertigspritzenInfluenza-Impfstoff aus Oberflächenantigen, inaktiviertMylan Healthcare1155683504.10.2016
Rückrufe allgemeinAmlodipin corax, diverseAmlodipinbiomo pharma00613010
00612973
27.09.2016
ChargenrückrufFludarabin Hexal 25 mg / ml, 5x2 ml, InfusionslösungskonzentratFludarabinHexal0002841227.09.2016
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Medizinprodukte: geänderte Meldepflichten bei Vorkommnissen ab 2017

Hersteller:
Diverse
Produkt:
Diverse
Datum:
08.11.2016

AMK / Die zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften betrifft die Meldung von Vorkommnissen, die Apotheken bislang der AMK übermitteln konnten. Die AMK hatte sich im Jahr 1999 bereit erklärt, auch Spontanberichte aus Apotheken zu Vorkommnissen bei Medizinprodukten entgegenzunehmen, zu dokumentieren und an das BfArM unverzüglich weiterzuleiten. Dieses Vorgehen genügte dann mit Inkrafttreten der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) im Jahre 2002, um die Meldepflicht für Apotheker gemäß § 3 Abs. 4 zu erfüllen.


Im Rahmen der Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften wurde nun der oben genannte Absatz 4 vollständig gestrichen. Ab dem 1. Januar 2017 soll das aus Sicht der Apotheker einfache Verfahren über die AMK nicht mehr gelten; statt dessen sind mittels offizieller Formulare die Meldungen ausschließlich an das BfArM zu richten. Seiner Meldepflicht kann der Apotheker somit nur noch durch direkte und unverzügliche Meldung des Vorkommnisses an das BfArM nachkommen.


Durch die genannte Änderungsverordnung wurde außerdem der Begriff »Vorkommnis« erweitert. Auch ein Mangel der Gebrauchstauglichkeit, der eine Fehlanwendung verursacht, stellt zukünftig ein Vorkommnis dar. Die AMK empfiehlt den Apotheken bei Zweifel, ob ein Mangel eines Medizinproduktes im Sinne der Legaldefinition ein Vorkommnis darstellt, vorsichtshalber eine Spontanmeldung an das BfArM vorzunehmen, um der Meldepflicht nach­zukommen. Das BfArM stellt auf seiner Website Formulare für die Meldung von Vorkommnissen bei Medizinprodukten zur Verfügung. Damit die Formulare leicht zu finden sind, hat die AMK einen Link dorthin auf ihrer Homepage eingerichtet (www.arzneimittelkommission.de -> Berichtsbogen-Formulare).


Bitte beachten Sie: Medizinprodukte müssen nicht eingesandt werden; nach § 12 Abs. 4 MPSV ist aber dafür Sorge zu tragen, dass die Medizinprodukte, die im Verdacht stehen, an einem Vorkommnis beteiligt zu sein, nicht verworfen werden, bis die Risikobewertung des BfArM abgeschlossen ist. Für weitergehende Untersuchungen sind die jeweiligen Produkte dem Hersteller gegebenenfalls zu überlassen. /


Quellen

  • Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 47, 11. Oktober 2016, Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften, Seiten 2203-2209