In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationLibtayoCemiplimabRegeneron10.11.2025
HerstellerinformationNovo Nordisk Pharma10.11.2025
Rote-Hand-BriefePhenhydan® Phenytoin-NatriumDesitin Arzneimittel07.11.2025
ChargenrückrufMareen®DoxepinKrewel Meuselbach01845188
01845194
01845202
03.11.2025
ChargenrückrufInjekt Solo Spritze 10 ml LuerB. Braun Melsungen1807459403.11.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Kisunla®Donanemab Lilly01.11.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Romvimza™ VimseltinibDeciphera Pharmaceuticals01.11.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Voranigo®Vorasidenib Servier01.11.2025
HerstellerinformationSalbutamolGlenmark Arzneimittel29.10.2025
ChargenrückrufNattokinase Kapselnallcura Naturheilmittel1934157729.10.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenFDA: Xeljanz® (▼, Tofacitinib): Erhöhtes Risiko für schwerwiegende kardiale Ereignisse sowie Tumore 05.02.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 28.01.2021
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Anordnungen zu kindergesicherten Verpackungen aufgehoben28.01.2021
Information der Institutionen und BehördenListe ausgewählter AMK-Nachrichten 2. Halbjahr 2020 (PZ 27 bis 52/53) 26.01.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK: Hinweis: Informationen zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen 26.01.2021
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ranitidin-haltige Arzneimittel: Befristetes Ruhen aller Zulassungen angeordnet 12.01.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: COVID-19-Impfung – Risiken mit Beratung und aktiver Pharmakovigilanz minimieren helfen07.01.2021
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 23.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Mit aktiver Pharmakovigilanz vermehrten Unsicherheiten in Zeiten der Pandemie begegnen 15.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Fremdartiger Geschmack von Vigantol® (Colecalciferol) Öl 20.000 I.E./ml Tropfen07.12.2020

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Dobutamin-hameln 5 mg/ml und 12,5 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung in englischer Aufmachung

Datum:
10.06.2025
AMK / Das BfArM informiert über die Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz (AMG) zum Inverkehrbringen von Dobutamin-hameln 5 mg/ml und 12,5 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung, in englischer Aufmachung. Die Gestattung ist befristet bis zum 30. Juni 2025, um eine versorgungsrelevante Lieferengpasssituation abzumildern (1). Dobutamin ist ein synthetisches, sympathomimetisches Amin und ist indiziert, wenn eine positiv inotrope Behandlung erforderlich ist, für Patienten mit kardialer Dekompensation infolge einer eingeschränkten myokardialen Kontraktilität. Der Ware liegt die Gebrauchsinformation in englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung wird bei Bedarf an die bestellenden Apotheken auf elektronischem Weg übermittelt. Auf den Packungen ist keine deutsche PZN angegeben. Die Ware ist nicht serialisiert. Die Produkte sind ausschließlich im Direktvertrieb erhältlich (2). Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Dobutamin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. / Quellen 1) BfArM; Bescheid vom 12.05.2025 – Gestattung befristet bis zum 30.06.2025. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformationen → Lieferengpässe → Maßnahmen des BfArM (Zugriff am 6. Juni 2025) 2) Hameln Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Dobutamin hameln 5 mg und 12,5 mg - Gestattung gem. §§ 10 Abs. 1 a und 11 Abs. 1c AMG (6. Juni 2025)