In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2361-2370 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufSidroga Bio Säuglings- und Kindertee, 20 Stück, TeeKamillenblüten, Zitronenverbena, süßer Fenchel, Lindenblüten, Melissenblätter, PfefferminzblätterSidroga Gesellschaft für Gesundheitsprodukte mbH0095398707.02.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ninlaro®Ixazomib Takeda11531686
11531700
11531717
07.02.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Canemes®NabilonAOP Orphan Pharmaceuticals1251678907.02.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Cinqaero®ReslizumabTeva1169225407.02.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Venclyxto®VenetoclaxAbbvie12448740
12448757
12448763
12448786
12448792
12448800
12448817
07.02.2017
ChargenrückrufAspirin Effect, 10 Stück, GranulatAcetylsalicylsäureBayer Vital0140514731.01.2017
ChargenrückrufAspirin Plus C, Brausetabletten, diverse ChargenAcetylsalicylsäureBayer Vital01406632
01894063
03464237
31.01.2017
ChargenrückrufBD PlastipakWund- und Blasenspritze, 100 ml, mit Katheteransatz und Luer Adapter, 25 Stück,Becton Dickinson0766422331.01.2017
ChargenrückrufLamotrigin beta 200 mg, Tabletten zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, 100 und 200 StückLamotriginbetapharm Arzneimittel03645565
03645602
31.01.2017
ChargenrückrufNaratriptan-Hormosan 2,5 mg, 6 FilmtablettenNaratriptanHormosan Pharma0961330731.01.2017
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

RKI: Händedesinfektionsmittel – dritter Wirkbereich definiert: »begrenzt viruzid PLUS«

Datum:
16.05.2017

AMK / In der aktuellen Ausgabe des Epidemiologischen Bulletin vom 4. Mai 2017 wird auf die vom Arbeitskreis Viruzidie des Robert-Koch-Instituts (RKI) erarbeitete neue Definition eines dritten Wirkbereichs »begrenzt viruzid PLUS« für Händedesinfektionsmittel aufmerksam gemacht. Bislang erfolgte die Einteilung der Händedesinfektionsmittel in die Wirkbereiche »begrenzt viruzid« und »viruzid«. 

Hintergrund für die Schaffung eines neuen Wirkbereiches waren die bisher oftmals widersprüchlichen Wirksamkeitsangaben für bestimmte, schwer inaktivierbare Viren in den Produktinformationen bei ein und demselben Desinfektionsmittel. Die neue Definition wird der Tatsache gerecht, dass es unter den unbehüllten Viren solche gibt, die sich leichter inaktivieren lassen. Der neu definierte Wirkbereich »begrenzt viruzid PLUS« umfasst neben den durch den Bereich »begrenzt viruzid« erfassten behüllten Viren speziell die Wirksamkeit gegenüber unbehüllten Adeno-, Noro- und Rotaviren, die vergleichsweise häufig an Virusausbrüchen beteiligt sind. 

Derzeit stehen nur sehr wenige Mittel mit geprüfter (Haut-)Verträglichkeit und »viruzider« Wirksamkeit zur Verfügung, da die Anforderungen für eine »viruzide« Wirksamkeit nur von sehr wenigen Produkten erreicht werden. 

Durch die im Verhältnis hierzu geringeren Prüfanforderungen des neuen Bereichs »begrenzt viruzid PLUS« wird erwartet, dass zukünftig die Zahl von wirksamen Produkten mit besserer Verträglichkeit zunimmt und eine höhere Compliance der Anwender bei der hygienischen Händedesinfektion resultiert, die für die Vermeidung der Weiterverbreitung von viralen Krankheitserregern so bedeutsam ist. 

Die AMK weist darauf hin, dass die Desinfektionsmittellisten des Verbunds für angewandte Hygiene e. V. (VAH) und des RKI noch nicht entsprechend aktualisiert wurden. Dort eingetragene Produkte wurden bezüglich ihrer Wirksamkeit geprüft. /


Quellen

  • Schwebke I. et al., Händedesinfektionsmittel: Welche Bedeutung und Konsequenzen hat der neue Wirkbereich »begrenzt viruzid PLUS«? Epid Bull 2017; 18/19:171-172.