In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2341-2350 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Afstyla®Lonoctocog alfaCSL Behring12503522
12503539
12503545
12503597
12503574
12503580
07.03.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zavicefta®AvibactamPfizer1172280207.03.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Rekovelle®Follitropin deltaFerring12557802
12557819
12557825
07.03.2017
ChargenrückrufCosmoFer 50 mg / ml 5x2 ml Injektions- / InfusionslösungEisen(III)-hydroxid-Dextran-KomplexMedice Arzneimittel Pütter0183946628.02.2017
ChargenrückrufKaliumchlorid 7,45% gefärbt 100 ml Infusionslösungskonzentrat, diverse ChargenKaliumchloridB. Braun Melsungen0633468228.02.2017
ChargenrückrufLevodopa / Benserazid-ratiopharm, 50 mg / 12,5 mg 100 TablettenLevodopa + Benserazidratiopharm0900255528.02.2017
ChargenrückrufTelmisartan / Hydrochlorothiazid Zentiva 40 mg / 12,5 mg, diverseTelmisartan + HydrochlorthiazidZentiva Pharma10114472
10715415
28.02.2017
ChargenrückrufAdalat Eins, Manteltabletten, diverseNifedipinBayer Vital00758079
00758085
00758122
21.02.2017
ChargenrückrufAmlodipin Fair-Med Healthcare 5 mg, 20 TablettenAmlodipinFair-Med Healthcare1042049921.02.2017
ChargenrückrufAmoxicillin, HeumannAmoxicillinHeumann Pharma & Co. Generica KG04511967
04511973
10174480
04472724
04472730
07289127
21.02.2017
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
02.04.2019

AMK / Am 28. März wurde die Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 15. März 2019 zugestimmt (siehe auch unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachung“ in der PZ Nr. 15/2019).

Durch die Änderungsverordnung wurde § 3b neu eingefügt. Dieser schreibt vor, dass bei oral anzuwendenden Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin für Frauen im gebärfähigen Alter die Höchstmenge je Verschreibung den Bedarf von 30 Tagen nicht übersteigen darf. Die Gültigkeit dieser Verschreibungen ist auf sechs Tage nach der Ausstellung begrenzt.

Wichtige Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt.

  • Die Position „Diclofenac“ wird um die äußerliche Anwendung als Pflaster erweitert und konkretisiert. Demnach sind Pflaster zum äußeren Gebrauch ohne weiteren Zusatz arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 140 mg je abgeteilter Arzneiform von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Die Position „Hydrocortison und seine Ester“ wird um eine weitere Ausnahme von der Verschreibungspflicht ergänzt: „in Zubereitungen für den äußeren Gebrauch (…) in einer Konzentration von 0,2 % Hydrocortisonacetat in Kombination mit Natriumbituminosulfonat (hell) und in Packungsgrößen bis zu 20 g zur kurzzeitigen Anwendung zur Behandlung nicht infizierter, leicht ausgeprägter entzündlicher, allergischer oder juckender Hauterkrankungen“.
  • Levocetiricin wird in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 5 mg je abgeteilter Form für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr von der Verschreibungspflicht ausgenommen.

Außerdem wurden elf Wirkstoffe, wie Distickstoffmonoxid, Letermovir (Prevymis®), Rucaparib (Rubraca®) und Semaglutid (Ozempic®), der Verschreibungspflicht unterstellt. Die Position „Gonadorelin[6-D-Phe]acetat zur Anwendung bei Tieren“ wurde gestrichen.

Die Änderungen sind nun zum 1. April 2019 wirksam geworden. Die Änderung der Position „Distickstoffmonoxid“ tritt am 1. Juli 2019 in Kraft. /

Quellen
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9, 28. März 2019, Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, Seite 366-367