In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2301-2310 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinCopegus 400 mg, »CC Pharma«, 56 FilmtablettenRibavirinCC Pharma0097400925.04.2017
Rückrufe allgemeinOrfiril, »CC Pharma« 250 ml, Lösung zum EinnehmenNatriumvalproatCC Pharma0711680025.04.2017
Rückrufe allgemeinXenbilox 250 mg, 100 HartkapselnChenodeoxycholsäuresigma-tau Arzneimittel0548476425.04.2017
ChargenrückrufArilin, diverseMetroni­dazolDr. August Wolff Arzneimittel02182637
02724311
02587877
02182643
25.04.2017
ChargenrückrufEbrantil 30 mg, »kohlpharma«, 100 RetardkapselnUrapidilkohlpharma0134449225.04.2017
ChargenrückrufKlacid Saft forte, 250 mg / 5 ml 60 ml, Granulat zur Herstellung einer Suspension zum EinnehmenClarithromycinMylan Healthcare0047368425.04.2017
Rote-Hand-BriefeCotellicCobimetinib Roche Pharma25.04.2017
Herstellerinformation25.04.2017
ChargenrückrufJohanniskraut Tee, diverseSalus Haus05390721
05371882
18.04.2017
ChargenüberprüfungenTramadolor 100 mg / ml Lösung, 100 ml PumplösungTramadolHexal0446957318.04.2017
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Versorgungsmangel für isotonische Natriumchlorid-Lösungen festgestellt

Datum:
18.10.2024

AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BMG in Deutschland ein Versorgungsmangel an isotonischen Natriumchlorid-haltigen Lösungen.

Der Bedarf an isotonischen Natriumchlorid-haltigen Lösungen kann derzeit nicht vollständig gedeckt werden, ungeachtet der bei den zugelassenen Arzneimitteln erfolgenden Produktion in maximaler Auslastung. Daher sind zusätzliche Importe zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich.

Bei isotonischen Natriumchlorid-haltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt geben, sobald der Versorgungsmangel behoben ist.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von isotonischen Natriumchlorid-Lösungen unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 10. Oktober 2024 (BAnz AT 17.10.2024 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 12. Oktober 2024)